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Plenum 15. Juni - Mündliche Anfragen - Anfrage 18

„Neufassung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes ̶ Wer braucht eine Quote?“


Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Gudrun Pieper, Petra Joumaah, Volker Meyer, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt:

In der Nordwest-Zeitung vom 8. März 2017 wird der Lüneburger Oberbürgermeister und Städtetagsvizepräsident Ulrich Mädge (SPD) im Zusammenhang mit der von der Landesregierung beabsichtigten Neufassung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) mit folgenden Aussagen zitiert: „Wir brauchen ein solches Gesetz nicht. Ich verstehe nicht, was das soll! Ich widerspreche entschieden Ministerin Rundt, die von Männerseilschaften redet. Sie sollte mal vor Ort mit Gleichstellungsbeauftragten und Personalräten sprechen. Hier wird ein Männerbild an die Wand gemalt, das es gar nicht gibt. Und junge Frauen sagen mir, wir brauchen eine solche Quote nicht, weil wir uns selbst durchsetzen und einfach gut sind.“

Der Städtetagsvizepräsident spricht damit auch für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, die in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 21. März 2017 keine Notwendigkeit sieht, die Bestimmungen des NGG zu reformieren und den Gesetzentwurf in Gänze ablehnt.

1. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Aussagen des Lüneburger Oberbürgermeisters sowie der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände?

2. Hat Sozialministerin Rundt auf kommunaler Ebene mit Gleichstellungsbeauftragten und Personalräten gesprochen, insbesondere über die von ihr behaupteten Männerseilschaften?

3. Wenn junge Frauen, „die sich selbst durchsetzen und einfach gut sind“, eine Quote nicht benötigen, für welche Frauen soll die Quote dann hilfreich sein?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Der Entwurf eines Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes der Landesregierung (NGG-E) befindet sich seit dem 03. Februar 2017 im parlamentarischen Verfahren, so dass die Landesregierung schon aus diesem Grund keine „Konsequenzen“ aus der zitierten Äußerung vom 08. März 2017 hinsichtlich des NGG-E ziehen wird. Im Übrigen hat die Stellungnahme der AG der Kommunalen Spitzenverbände im NGG-E Berücksichtigung gefunden.

Zu 2.:

Ab August/September 2016 wurde insgesamt 62 Verbänden Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme entsprechend der gesetzlichen Beteiligungspflichten sowie den Vorschriften über die Beteiligung von Verbänden und sonstigen Stellen gem. § 31 Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) gegeben. Eine Beteiligung von kommunalen Personalvertretungen ist nicht vorgesehen. Auf kommunaler Ebene wurde die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (LAG kommunaler Frauenbüros Niedersachsen) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände und verschiedene Gewerkschaften wie beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Niedersächsische Beamtenbund in die Verbandsbeteiligung der Landesregierung einbezogen.

Darüber hinaus steht Ministerin Rundt regelmäßig auch im persönlichen Austausch mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, wie beispielsweise auf der letzten Bundeskonferenz der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten am 08. Mai 2017. Bei diesen Kontakten ist auch das Thema NGG regelmäßig Gegenstand der Besprechungen.

Zu 3.:

Die Landesregierung macht sich die Aussage, dass „junge Frauen, die sich „durchsetzen und einfach gut sind, eine Quote nicht benötigen“, nicht zu eigen. Die Landesregierung vertritt vielmehr die Auffassung, dass die im NGG-E enthaltene Quotierungsregelung ein Instrument (von mehreren) ist, um den Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG und NV aktiv umzusetzen und damit die Geschlechtergerechtigkeit innerhalb und zum Wohle der Gesellschaft – also auch zum Wohle aller Frauen – voranzubringen.

15.06.17

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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