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Plenum 1. März - Mündliche Anfragen - Frage 27

Schnelle Arbeit an der Ladenöffnung?


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Jörg Bode, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Dr. Stefan Birkner (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Jörg Bode, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Dr. Stefan Birkner (FDP) (FDP) hatten gefragt:

In der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und der Christlich-Demokratischen Union (CDU) in Niedersachsen für die 18. Wahlperiode haben sich die Parteien zum Ladenöffnungsgesetz auf Folgendes geeinigt:

„Wir wollen das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerrechte und des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes an die aktuelle Rechtsprechung anpassen. Ausdrückliches Ziel ist es, die Sonntagsöffnungszeiten nicht auszuweiten.

Bei der Zulassung von Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung müssen alle Kommunen gleichbehandelt werden, insbesondere dürfen kleine Gebietskörperschaften hinsichtlich der möglichen Öffnungen nicht gegenüber großen Städten benachteiligt werden.

Flohmärkte ohne kommerziellen Charakter sollen nicht unter das Ladenöffnungsgesetz fallen.“

Hierzu führte der Vorsitzende der CDU-Fraktion in seiner Pressemitteilung vom 5. Februar 2018 aus: „Dass der Koalitionsvertrag festschreibe, dass es künftig nur noch insgesamt vier Sonntagsöffnungen pro Stadt geben solle, wie in der medialen Berichterstattung immer wieder zu lesen oder zu hören sei, lässt sich daraus nach meiner Auffassung nicht entnehmen. Das Ladenöffnungsgesetz ist ein Arbeitszeitschutzgesetz, das sowohl den Belangen der im Einzelhandel Beschäftigten als auch den Erfordernissen des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes gerecht werden muss.“

Weiter erklärte er:

„Vor diesem Hintergrund ist die Aussage im Koalitionsvertrag, dass keine Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten erfolgen soll, auf die Öffnungsmöglichkeiten jeder Verkaufsstelle zu beziehen.“

Sowie: „Bei der Zulassung von Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung sollen laut Koalitionsvertrag zudem alle Kommunen gleichbehandelt werden. Insbesondere kleine Gebietskörperschaften sollen hinsichtlich der möglichen Öffnungen nicht gegenüber großen Städten benachteiligt werden. Daher setzt sich die CDU-Landtagsfraktion dafür ein, dass die Verkaufsstellen in den jeweiligen Stadtteilen bzw. Ortsbereichen die Möglichkeit erhalten, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes viermal im Jahr am Sonntag zu öffnen und dies dann nur zu einem Verbrauch der Öffnungsmöglichkeiten jeder Verkaufsstelle innerhalb dieses Bereiches führt.“

Diese Aussagen ergänzte er in der HAZ vom 9. Februar 2018 um die Bemerkungen: „Es ist ärgerlich für den Handel, was da passiert“, „Wir werden das Thema weiter treiben“ und dass aber die Gesetzesänderung, die mehr Flexibilität erlaubt, bis September durch sei, sei „sehr unwahrscheinlich“.

  1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass schnell gehandelt werden sollte?

  2. Wenn ja, wird sie die Ideen des Fraktionsvorsitzenden der CDU aufgreifen?

  3. Wann wird das zuständige Ministerium einen innerhalb der Landesregierung abgestimmten Gesetzentwurf an den Landtag geben?

Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Die Landesregierung hält zügiges Handeln ohne Vernachlässigung der nötigen Sorgfalt für erforderlich.

Zu 2.:

Die Landesregierung wird selbstverständlich die Ideen des Fraktionsvorsitzenden der CDU bei den derzeitigen Überlegungen zur Ausgestaltung der beabsichtigten Regelungen einbeziehen.

Zu 3.:

Diese Frage lässt sich derzeit noch nicht konkret beantworten. Siehe dazu auch die Ausführungen zur MündAnfr. Nr. 26, Frage 1.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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