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Plenum 25. Januar - Mündliche Anfragen - Frage 5

„Umsetzung der Frauenquote in Aufsichtsräten niedersächsischer Unternehmen


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta (SPD) geantwortet.

Die Abgeordnete Dr. Gabriele Andretta (SPD) hatte gefragt:

Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant zu erhöhen, trat am 1. Mai 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) in Kraft. Zuvor haben freiwillige Vereinbarungen und die Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2001 zu keinem angemessenen Frauenanteil auf den Führungsebenen der großen Unternehmen geführt.

Das FüPoG für die Privatwirtschaft basiert auf zwei Säulen. Die erste besteht aus einer festen Quote von 30 % für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht. Sie gilt seit dem 1. Januar 2016 für Aufsichtsräte von Unternehmen, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. Die zweite Säule besteht aus einer Zielgrößenverpflichtung. Danach müssen Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils geben. Sie müssen für ihre Aufsichtsräte, Vorstände und obersten Managementebenen Ziele bestimmen und darüber öffentlich in ihrem Lagebericht informieren.

Die Zielgrößenverpflichtung sieht keine Mindestzielgrößen vor. Vielmehr können Unternehmen eigene Ziele definieren. Allerdings darf die Zielquote nicht unter den aktuellen Stand sinken, wenn dieser unter 30 % liegt. Zum 30. September 2015 mussten erstmals Fristen zur Erreichung der eigenen Ziele festgelegt werden. Diese durften nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt mussten alle Firmen ihren geplanten Frauenanteil in Führungsgremien erfüllt haben.

  1. Wie hoch ist der Anteil der Frauen bei Neubesetzungen in den Aufsichtsräten niedersächsischer Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes?
  2. Wie viele niedersächsischen Unternehmen der zweiten Säule haben sich Zielgrößen für Frauen in Führungsgremien gesetzt (absolut und relativ) und diese auch erreicht, differenziert nach Aufsichtsräten und Vorständen?
  3. Unterstützt die Landesregierung Forderungen u.a. der Initiative Frauen in die Aufsichtsräte sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes nach festen Quoten auch für Aufsichtsräte und Vorstände nicht börsennotierter Unternehmen?

Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Bei der sog. ersten Säule des Gesetzes handelt es sich um die Vorgabe einer fixen Geschlechterquote von 30 % für Aufsichtsräte. In Niedersachsen sind zehn börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen von dieser Regelung betroffen (Stand Januar 2018).

CEWE Stiftung & Co. KGaA, Continental AG, Oldenburgische Landesbank AG, Salzgitter AG, Sartorius AG, Symrise AG, TUI AG, Talanx AG, Volkswagen AG, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG.

In den vorgenannten Unternehmen gibt es aktuell insgesamt 164 Aufsichtsratsmitglieder von denen 31,7 % Frauen sind. Im Vergleich zum Erhebungsdatum 14.01.2015 zeigt dies eine positive Entwicklung von + 6,8 Prozentpunkte des Frauenanteils.

Zu 2.:

Acht von zehn der betroffenen Unternehmen (80 %) der zweiten Säule haben sich Zielgrößen für den Aufsichtsrat gesetzt.

Davon haben drei Unternehmen die (zulässige) Zielgröße „null“ gewählt. Fünf Unternehmen haben das Ziel für die Frauenquote im Aufsichtsrat mit mehr als „null“ festgelegt.

Niveau der gesetzten Zielvorgaben für den Aufsichtsrat

Unternehmen

ohne feste Quote

Unternehmen

10

davon Unternehmen ohne Angaben

1

10,0%

davon Unternehmen ohne Festlegung

1

10,0%

davon Unternehmen mit Angaben

8

80,0%

Unternehmen

10

100,0%

Unternehmen mit einem Ziel = 0 %

3

37,5%

Unternehmen mit einem Ziel > 0 %

5

62,5%

Unternehmen mit Zielen

8

100,0%

davon Ziel bis 15 % incl.

1

12,5%

davon Ziel bis 20 % incl.

2

25,0%

davon Ziel bis 25 % incl.

1

12,5%

davon Ziel bis 30 %

0

0,0%

davon Ziel 30 % oder mehr

1

12,5%

Unternehmen mit einem Ziel > 0 %

5

62,5%

Auf der Vorstandsebene haben sieben Unternehmen (70%) der zweiten Säule in Niedersachsen Zielgrößen festgelegt. Davon haben sechs Unternehmen die (zulässige) Zielgröße „null“ gewählt. Ein Unternehmen hat für den Anteil von Frauen auf der Vorstandsebene das Ziel mehr als „null“ festgelegt.

Niveau der gesetzten Zielvorgaben für den Vorstand

Unternehmen

ohne feste Quote

Unternehmen

10

davon Unternehmen ohne Angaben

2

20,0%

davon Unternehmen ohne Festlegung

1

10,0%

davon Unternehmen mit Angaben

7

70,0%

Unternehmen

10

100,0%

Unternehmen mit einem Ziel = 0 %

6

85,7%

Unternehmen mit einem Ziel > 0 %

1

14,3%

Unternehmen mit Zielen

7

100,0%

davon Ziel bis 15 % incl.

0

0,0%

davon Ziel bis 20 % incl.

1

14,3%

davon Ziel bis 25 % incl.

0

0,0%

davon Ziel bis 30 %

0

0,0%

davon Ziel 30 % oder mehr

0

0,0%

Unternehmen mit einem Ziel > 0 %

1

14,3%

Im Übrigen sind auch Unternehmen der ersten Säule aufgefordert, auf Vorstandsebene Zielgrößen aufzunehmen. Hier verhält es sich wie folgt:

Niveau der gesetzten Zielvorgaben für den Vorstand

Unternehmen

mit einer festen Quote

Unternehmen

10

davon Unternehmen ohne Angaben

1

10,0%

davon Unternehmen ohne Festlegung

0

0,0%

davon Unternehmen mit Angaben

9

90,0%

Unternehmen

10

100,0%

Unternehmen mit einem Ziel = 0 %

3

33,3%

Unternehmen mit einem Ziel > 0 %

6

66,7%

Unternehmen mit Zielen

9

100,0%

davon Ziel bis 15 % incl.

2

22,2%

davon Ziel bis 20 % incl.

2

22,2%

davon Ziel bis 25 % incl.

1

11,1%

davon Ziel bis 30 %

0

0,0%

davon Ziel 30 % oder mehr

1

11,1%

Unternehmen mit einem Ziel > 0 %

6

66,7%

Ob die Unternehmen ihre gesetzten Zielgrößen erreicht haben, kann noch nicht ermittelt werden. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich Fristen für die Erreichung der Zielgrößen zu setzen, die bei der erstmaligen Festlegung (zum 30. September 2015) maximal bis zum 30. Juni 2017 laufen können (gesetzliche Vorgabe). Die Unternehmen veröffentlichen die Werte zur Zielerreichung im sog. Lagebericht, der ein Jahr (börsennotiert vier Monate) nach Ende des Geschäftsjahres vorliegen muss. Diese Daten liegen noch nicht vor, so dass eine vollständige Überprüfung und Auswertung nicht erfolgen kann.

Zu 3.:

Die Landesregierung begrüßt die von der Bundesregierung angestrebte Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Kompetenz, Leistung und Erfahrung von Frauen müssen sich in angemessener Weise in den Karriereverläufen von Frauen niederschlagen. Durch die geringe Repräsentanz gut ausgebildeter Frauen auf obersten Unternehmensebenen gehen erhebliche Ressourcen für die Wirtschaft und die Gesellschaft verloren.

Feststellbar ist, dass die gesetzlichen Vorgaben bereits jetzt positive Wirkung zeigen. Inwieweit weitere Maßnahmen oder eine Verschärfung der Regelungen zur Zielerreichung im Hinblick auf die Vorstandsebene erforderlich sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Eine vollständige Datenauswertung zur Wirksamkeit ist abzuwarten. Die Landesregierung strebt die Steigerung der Anzahl von Frauen in Führungspositionen an. Feste Quoten können u.a. dafür ein geeignetes Instrument sein.

Die Landesregierung wird das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) analog zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) so ausrichten, dass der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst effektiv Rechnung getragen wird.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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