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Plenum 25. Januar - Mündliche Anfragen - Frage 24

Soll zukünftig das Justizministerium für den Maßregelvollzug und die Therapieunterbringung zuständig sein?


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Sylvia Bruns (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Sylvia Bruns (FDP) hatten gefragt:

Das Sozialministerium ist aktuell für den Maßregelvollzug und für die Therapieunterbringung das zuständige Fachministerium.

In der Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode des Landtages wird zu diesem Thema Folgendes ausgeführt:

„8. Maßregelvollzug und Therapieunterbringungsgesetz

Wir werden prüfen, in welchem Bereich die Zuständigkeit für den Maßregelvollzug sowie für das Therapieunterbringungsgesetz dauerhaft liegen soll. Dabei werden wir die Regelungen und Erfahrungen in anderen Bundesländern auswerten und berücksichtigen.“ (Zeile 1163 ff.).

  1. Welchen Zeitplan hat die Landesregierung für die oben genannte Zuständigkeitsüberprüfung vorgesehen, und wann kann mit einem Zwischenergebnis gerechnet werden?
  2. Welche anderen Fachministerien kommen nach Ansicht der Landesregierung im Rahmen der Zuständigkeitsüberprüfung für den Maßregelvollzug und für die Therapieunterbringung in Betracht?
  3. Welche Regelungen und Erfahrungen aus welchen Bundesländern sollen bei einer möglichen Veränderung der Zuständigkeit berücksichtigt werden?

Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Die Landesregierung wird die Klärung der Zuständigkeiten vornehmen und den Landtag zu gegebener Zeit über das Ergebnis unterrichten.

Zu 2.:

Neben dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung kommt für den Maßregelvollzug und für die Therapieunterbringung aus fachlicher Sicht nur das Niedersächsische Justizministerium in Betracht. Sozial- und Justizministerium werden sich über die Abarbeitung des Auftrages aus der Koalitionsvereinbarung verständigen.

Zu 3.:

Im Rahmen der Vorbereitung der Gespräche zwischen den beteiligten Ressorts werden die Regelungen zu Zuständigkeiten für den Maßregelvollzug und die Therapieunterbringung in den anderen Bundesländern ausgewertet werden.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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