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Plenum 21. September 2017 - Mündliche Anfragen

Frage 48: Teilhabe durch Umsetzung der Inklusion


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Schwarz (SPD) geantwortet.


Der Abgeordnete Uwe Schwarz (SPD) hatte gefragt:


Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland. Alle staatlichen Ebenen sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen̶ sind gleichermaßen zur Umsetzung der Konvention verpflichtet. Als Kernpunkt der niedersächsischen Sozialpolitik ist die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben anzusehen. Von Anfang an sollen Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen selbstbestimmt zusammenleben können.

Die UN-Behindertenrechtskonvention macht konkrete Vorgaben für z.B. die Bereiche Behinderteneinrichtungen, Heimgesetz und Baurecht. Das Ziel ist immer, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu ihren Menschenrechten zu eröffnen, die in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert sind.

1.Was hat die Landesregierung bei Regierungsübernahme an Aktivitäten der Vorgängerregierung im Bereich der Inklusion vorgefunden?

2.Welche Maßnahmen und Projekte hat die Landesregierung in der 17. Wahlperiode in diesem Bereich auf den Weg gebracht bzw. umgesetzt?

3.Was plant sie in diesem Zusammenhang als nächste Handlungsschritte?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) hat für die Niedersächsische Landesregierung einen hohen Stellenwert. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2013 haben alle Ministerien Maßnahmenkataloge erarbeitet, die in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zusammengeführt worden sind. Daneben ist eine Fachkommission eingerichtet worden, in der Menschen mit Behinderungen sowie Vertreterinnen und Vertreter der maßgeblichen Verbände sich abseits von bürokratischen Zwängen mit dem Thema Inklusion beschäftigten und viele Vorschläge zur Umsetzung der UN-BRK erarbeitet haben. Die Ergebnisse sind dann bei der Erstellung eines Aktionsplans Inklusion 2017/2018, der im Januar 2017 von der Niedersächsischen Landesregierung beschlossen wurde, berücksichtigt worden.

Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt dieser Wahlperiode war auch die Mitwirkung an dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die Umsetzung dieses Gesetzes in Niedersachsen wird in den kommenden Monaten von besonderer Bedeutung sein. Beim BTHG handelt es sich um ein Bundesgesetz, weshalb in den nachstehenden Antworten hierauf nicht mehr eingegangen wird.

Im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen wird ferner der Hinweis für erforderlich gehalten, dass eine detaillierte und umfassende Nennung aller in den Fragen angesprochenen Aktivitäten, Maßnahmen, Projekte oder Handlungsschritte nicht möglich gewesen ist. Hierfür hätte eine umfängliche und zeitaufwändige Abfrage aller Ressorts durchgeführt werden müssen. Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Zeit ist davon aber Abstand genommen worden.

Zu 1.:

Die Vorgängerregierung hatte am 31. Januar 2012 den Entwurf eines Aktionsplans des Landes Niedersachsen zur Umsetzung der UN-BRK zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, diesen zur Verbandsbeteiligung freizugeben. Eine abschließende Entscheidung zu seiner Umsetzung wurde nicht getroffen.

Unabhängig davon sind einzelne Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK durchgeführt worden. Auf den Aktionsplan Inklusion 2017/2018 wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Er nennt in einem eigenen Kapitel allgemein solche Maßnahmen. Siehe auch die Antwort zu Frage 2.

Der Bericht der Niedersächsischen Landesregierung an den Niedersächsischen Landtag über die Auswirkungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 25. August 2011 (LT-Drs. 16/3900) enthält die Aussage, dass die Notwendigkeit einer Anpassung des Gesetzes vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-BRK nicht gesehen wird.

Zu 2.:

Wie bereits unter der Vorbemerkung angesprochen, hat die Niedersächsische Landesregierung im Januar 2017 einen Aktionsplan Inklusion 2017/2018 beschlossen. Er umfasst 211 konkrete Maßnahmen zu den Handlungsfeldern

  • Bewusstseinsbildung,

  • Partizipation,

  • Kommunikation,

  • Bildung,

  • Arbeit,

  • Wohnen,

  • Mobilität,

  • Familie,

  • Gesundheit und Pflege,

  • Freizeit und Sport,

  • Kultur sowie

  • Medien.

Mit Stand vom 30. Juni 2017 wurde eine erste Zwischenbilanz gezogen. Danach sind bereits 85 Maßnahmen umgesetzt worden. Weitere 89 Maßnahmen befanden sich in der Umsetzung, 29 Maßnahmen waren in der Planung und acht Maßnahmen wurden noch nicht begonnen.

Der Aktionsplan nennt in einem eigenen Kapitel (Seiten 7 bis 14), wie in der Antwort zur Frage 1 angesprochen, bereits durchgeführte Maßnahmen. Damit sollte deutlich gemacht werden, dass die Landesregierung mit der Umsetzung der UN-BRK in Niedersachsen schon vor den mit dem Aktionsplan erfolgten Festlegungen begonnen hat.

Der Aktionsplan kann über folgenden Link eingesehen werden: https://www.ms.niedersachsen.de/themen/soziales/menschen_mit_behinderungen/menschen-mit-behinderungen-13851.html

Zu 3.:

Zu den nächsten Handlungsschritten gehört die weitere Umsetzung des Aktionsplans Inklusion 2017/2018. Hierfür wird eine zweite Zwischenbilanz zum Stichtag 30. Oktober 2017 erstellt, die Grundlage für eine Inklusionskonferenz am 04. Dezember 2017 werden soll. Darüber hinaus soll auf der genannten Inklusionskonferenz eine Ideensammlung für den Aktionsplan Inklusion 2019/2020 gemeinsam mit Interessierten durchgeführt werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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