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Plenum 15. Juni - Mündliche Anfragen - Anfrage 31

"Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Pflegebereich?" (Teil 1)


Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr, Björn Försterling und Jan-Christoph Oetjen (FDP) hatten gefragt:

In Niedersachen haben Pflegedienste teilweise große Schwierigkeiten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Ein Trend, der sich fortsetzen und durch den demografischen Wandel verstärken wird. Einer immer größer werdenden älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerungsschicht steht eine kleiner werdende Erwerbsbevölkerung in Deutschland gegenüber.

Bei der Suche nach Gesundheits- und Krankenpflegekräften kann der Blick ins Ausland daher neue Möglichkeiten eröffnen.

1. Wie viele Personen haben in den Jahren 2013 bis 2016 sowie bis Mai 2017 einen Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Abschlusses im Pflegebereich gestellt (bitte nach EU und Drittstaaten differenzieren)?

2. Wie viele der unter 1. genannten Personen erhielten jeweils die Aufforderung einer Nachqualifizierung und wie viele Abschlüsse wurden jeweils direkt anerkannt?

3. Wie lange dauerten im Durchschnitt die Anerkennungsverfahren?


Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:


Zuständig für die Erteilung von Berufsurkunden bei ausländischen Abschlüssen in den Gesundheitsfachberufen ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS). Hierzu gehören auch die Berufsbilder Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Grundlage der nachfolgenden Zahlen sind aktuelle Angaben des LS (Frage 1 und 3) sowie des Landesamts für Statistik (LSN) für den Zeitraum 2013 bis 2015 (Frage 2). Zu Frage 2 liegen für die Jahre 2016 und 2017 bislang keine Daten vor.


Zu 1.:


2013

2014

2015

2016

Stand 2017: 31.05.

Altenpflege (EU-Ausbildung)

1

2

4

9

3

Altenpflege (Drittlandsausbildung)

0

4

2

3

1

Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (EU-Ausbildung)

6

16

5

3

1

Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (Drittlandsausbildung)

3

14

12

7

3

Gesundheits- und Krankenpflege (EU-Ausbildung)

125

135

206

293

126

Gesundheits- und Krankenpflege (Drittlandsausbildung)

103

95

177

263

161


Zu 2.:


Altenpflege

Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

Gesundheits- und Krankenpflege

2013, direkte Anerkennung

0

3

69

2013, Aufforderung zur Nachqualifizierung

0

1

101

2014, direkte Anerkennung

0

4

81

2014, Aufforderung zur Nachqualifizierung

0

2

51

2015, direkte Anerkennung

0

7

142

2015, Aufforderung zur Nachqualifizierung

0

9

107


Zu 3.:


Daten, die eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer über alle Verfahren hinweg zeigen könnten, liegen nach Auskunft des LS nicht vor. Allerdings werden alle Verfahren nach Vorliegen der Entscheidungsreife innerhalb der gesetzlichen Frist beschieden. Diese beträgt für Anträge von EU-Angehörigen drei Monate und für Angehörige aus Drittstaaten vier Monate. In der Regel wurden die getroffenen Entscheidungen dann innerhalb von einer Woche in die Post gegeben.

15.06.17


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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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