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Plenum 15. Juni - Mündliche Anfragen - Anfrage 1

Maßnahmen zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Marco Brunotte, Holger Ansmann, Immacolata Glosemeyer, Dr. Christos Pantazis, Dr. Thela Wernstedt (SPD) geantwortet.

Die Abgeordneten Uwe Schwarz, Marco Brunotte, Holger Ansmann, Immacolata Glosemeyer, Dr. Christos Pantazis, Dr. Thela Wernstedt (SPD) hatten gefragt:

Eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung stellt ein zentrales Anliegen der Landesregierung dar. Der demografische Wandel und andere gestellte gesellschaftliche Faktoren an die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte machen es erforderlich, die ärztliche und die pflegerische Versorgung im ländlichen Raum weiterzuentwickeln. Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer flächendeckenden, leistungsfähigen und finanzierbaren gesundheitlichen Versorgung. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist die Sicherung der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in einigen Landesteilen Niedersachsens eine Herausforderung. Ziel ist es, dass alle Menschen in Niedersachsen unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko eine leistungsfähige, sichere und flächendeckende medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dabei liegt das Augenmerk insbesondere auf den Hausärzten, denen gerade in ländlichen Regionen eine wichtige Rolle zukommt.

Sozialministerin Cornelia Rundt macht deutlich: „Auf Landesebene wird bereits aktiv gehandelt, und es wurden bereits Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung umgesetzt. Unter dem Titel ‚Gut versorgt in Niedersachsen‘ werden verschiedene vorbildliche Initiativen in der Praxis umgesetzt, mit denen die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen insgesamt verbessert werden soll.“

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits umgesetzt, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu sichern?

2. Welche Maßnahmenpakete wird die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen umsetzen, um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum weiter zu stärken?

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen, um insgesamt eine hochwertige und flächendeckende Gesundheitsversorgung in Niedersachsen sicherzustellen?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, die die haus- und die fachärztliche Versorgung umfasst, ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). Der dauerhafte Erhalt einer funktionierenden wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung ist ein wichtiges Ziel der niedersächsischen Landesregierung und wird mit zahlreichen Maßnahmen unterstützt. Dabei ist nach Auffassung der Landesregierung ein ausreichendes Angebot durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Regionen, ein wesentlicher Faktor.

Eine zukunftsfähige flächendeckende gesundheitliche Versorgung muss aber ebenso die Versorgung mit stationären und pflegerischen Leistungen im Blick haben. Die Landesregierung engagiert sich in vielfältiger Weise in allen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung, so dass die Menschen in Niedersachsen im Krankheitsfall auch zukünftig wohnortnah auf qualitativ hochwertige Leistungsangebote zurückgreifen können.

Die Landesregierung setzt sich bereits jetzt mit unterschiedlichen Maßnahmen dafür ein. Beispielhaft nenne ich hier die Einführung und Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen, das Stipendienprogramm für Medizinstudentinnen und Medizinstudenten, die finanzielle Unterstützung für Studierende, die ihr Wahltertial im Praktischen Jahr in einer zugelassenen niedersächsischen Hausarztpraxis absolvieren, und die Förderung zum Aufbau von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren.

Wir ruhen uns jedoch nicht auf dem Erreichten aus, sondern entwickeln laufend neue Maßnahmen, um die Versorgungssituation der niedersächsischen Bevölkerung auf einem guten Niveau zu gewährleisten.

Zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben wir im letzten Monat ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem die ärztliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen zukunftsfest aufgestellt wird. Mit dem „Konzept zur Zukunft der vertragsärztlichen Versorgung 2030“ zeigen wir auf, wie die ärztliche Versorgung der Menschen auf dem Land auch in Zukunft gesichert werden kann. Wir werden uns in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe, die kurzfristig ihre Tätigkeit aufnehmen wird, auch Themenbereichen widmen, die bislang nicht oder nur wenig im Zusammenhang mit der vertragsärztlichen Versorgung gedacht worden sind.

Ich bin sicher, dass neue Mobilitätsformen – auch, aber nicht zwingend – in Verbindung mit dem ÖPNV viele Erreichbarkeitsprobleme lösen können; wichtig ist, dass auch in der Mobilität eingeschränkten Menschen ein gutes Angebot zur Verfügung steht. Und das alles ist meines Erachtens stärker im Kontext von Landesraumordnung und Regionalplanung zu sehen – denn schließlich sollen nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch viele andere wichtige Angebote der Daseinsvorsorge und im Freizeitbereich unkompliziert von den Menschen erreicht werden.

Wir werden die medizinische Versorgung auch in Zukunft flächendeckend sichern und den ärztlichen Beruf an die neuen Anforderungen anpassen. Im Masterplan Medizinstudium 2020 sind vielfältige Änderungsvorschläge durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Neustrukturierung des Medizinstudiums erarbeitet worden.

Auch telemedizinische Anwendungen bieten erhebliche Möglichkeiten und Chancen, gerade auch in einem Flächenland wie Niedersachsen. Sie sind ein weiterer wichtiger Baustein, um vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung weiter eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen flächendeckend gewährleisten zu können. Um den Bereich Telemedizin stärker voran zu treiben, ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung an E-Health-Projekten beteiligt und plant z.B. die Schaffung einer sicheren Basis-Infrastruktur zur Übermittlung und zum Austausch von Patientendaten.

Außerdem beteiligen wir uns aktiv an der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung.

Was den Krankenhausbereich betrifft, so hat die Landesregierung in den vergangenen vier Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Versäumnisse der vorherigen Regierung zu beheben. Wir investieren in die Niedersächsischen Krankenhäuser und ermöglichen eine zukunftsfähige und wohnortnahe stationäre Versorgung in unserem Flächenland. Dafür stellen wir insgesamt 1,357 Milliarden Euro bereit. Damit wird der durch die Vorgängerregierung verursachte Investitionsstau abgebaut und es werden neue Investitionsmaßnahmen ermöglicht.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1.:

Die Landesregierung hat folgende Maßnahmen zur Stärkung der ärztlichen Versorgung umgesetzt. Ich nenne zunächst die abgeschlossenen Maßnahmen:

Die Landesregierung gewährte nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Zuwendungen zur Stärkung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung. Der Schwerpunkt der Förderung lag auf der hausärztlichen Versorgung.

Im Anschluss an die reine Landesförderung in 2013 hatte die Landesregierung gemeinsam mit der KVN und den gesetzlichen Krankenkassen einen sogenannten Niedersachsenfonds eingerichtet. Der Schwerpunkt der Förderung lag ebenfalls auf der hausärztlichen Versorgung.

Die folgenden Maßnahmen haben wir neu geschaffen oder diese laufen aktuell weiter:

Studierende der Humanmedizin, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Niedersachsen erworben haben und ihr Wahltertial im Praktischen Jahr in einer zugelassenen niedersächsischen Hausarztpraxis absolvieren, können hierfür eine finanzielle Unterstützung von bis zu 2.400 Euro beantragen. Die Fördermittel stellt das Land Niedersachsen zur Verfügung. Das Antragsverfahren wird von der KVN abgewickelt.

Das gilt auch für das Stipendienprogramm der niedersächsischen Landesregierung, das seit Ende 2016 läuft.

Mit dem Stipendienprogramm sollen Medizinstudierende frühzeitig und zielgerichtet für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum Niedersachsens motiviert und verpflichtet werden. Die Maßnahme stellt einen weiteren Baustein dar, die Daseinsvorsorge außerhalb von Großstädten zu stärken und den ländlichen Raum insgesamt zu stabilisieren.

Seit dem Inkrafttreten des GKV-Stärkungsgesetzes 2015 können auch Kommunen als Gründer von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) auftreten und damit aktiv die Versorgung in der Region beeinflussen und verbessern. Seit Ende 2016 besteht für interessierte Kommunen eine Fördermöglichkeit mit Landesmitteln. Dabei können Investitionskosten von bis zu 50.000 Euro pro neu zu gründendem kommunalen MVZ
(§ 95 SGB V) berücksichtigt werden.

Zu 2.:

Am 15.05.2017 haben KVN und Landesregierung eine „Gemeinsame Erklärung zur Sicherung der ärztlichen Versorgung auf dem Land“ unterschrieben, die eine langfristig angelegte “Strategische Partnerschaft“ begründet. Die Vereinbarung basiert auf einem gemeinsam erarbeiteten Konzept, welches verschiedene Schnittstellen zwischen dem der KVN obliegenden Sicherstellungsauftrag sowie den Aufgaben der Landesregierung beschreibt.

Ziel gemeinsamer Anstrengungen soll die zukunftssichere Ausgestaltung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung bis zum Jahr 2030 sein. Ausgangspunkt für die Erstellung eines gemeinsamen Konzepts war eine von der KVN beim Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung (NIW) in Auftrag gegebene Modellrechnung zur Versorgungssituation im vertragsärztlichen Bereich bis 2030. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass im betrachteten Zeitraum der Bedarf an vertragsärztlicher – insbesondere hausärztlicher Versorgung – zunehmend höher wird.

Um angesichts der demografischen Entwicklungen die Versorgung der niedersächsischen Bevölkerung durch ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte in den nächsten Jahrzehnten zu gewährleisten, sollen „neben den unter Nr. 1 genannten Maßnahmen“ weitere Initiativen entwickelt werden. Diese werden vorrangig auf Bereiche abzielen, für die das Land Niedersachsen die Verantwortung trägt. Dazu gehören insbesondere die Regionalentwicklung und Raumordnung, die Mobilität auf dem Land, die Krankenhausplanung und die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses in Niedersachsen.

Eine Arbeitsgruppe auf Fachebene – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts sowie der KVN – wird zunächst auf der Grundlage der o.g. Erklärung ihre Arbeit aufnehmen.

Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Gesundheitsregionen Niedersachsen zeigen, dass neben den eigentlichen Versorgungsprojekten mit medizinischen Inhalten auch das Thema „Mobilität“ eine große Rolle spielt. Dazu sind in den letzten Jahren zahlreiche Modellprojekte entwickelt worden. Hier werden wir prüfen, inwieweit diese Ansätze ausgebaut werden können. Das im Rahmen der Gesundheitsregionen Niedersachsen geförderte Projekt „Patientenmobil Leer“, zeigt, dass gerade in ländlichen Regionen ein Bedarf für passgenaue Mobilitätsangebote im Zusammenhang mit Gesundheitsdienstleistungen besteht.

Zu 3.:

Neben den zuvor beschriebenen Aktivitäten sind insbesondere noch folgende Maßnahmen zu nennen:

Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu unterstützen, wurde das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen" ins Leben gerufen. In den Jahren 2014 - 2017 fördert die Landesregierung gemeinsam mit der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), den Ersatzkassen sowie dem BKK Landesverband Mitte Niedersachsen die Etablierung bestimmter kommunaler Strukturen sowie die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte, die eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zum Ziel haben. Dabei ist die ärztliche Versorgung ein zentrales Thema. Mittlerweile sind 35 von insgesamt 47 möglichen Antragstellern (die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte) als Gesundheitsregionen Niedersachsen anerkannt. Es ist beabsichtigt, das Projekt der „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ in modifizierter Form bis 2020 zu verlängern.

Mit sektorenübergreifenden Versorgungsfragen im Gesundheitswesen beschäftigt sich in Niedersachsen seit geraumer Zeit auch das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V. Leistungserbringer und Krankenkassen erörtern gemeinsam sektorenübergreifende Themen. So werden die Themen „Delegation“, „Entlassmanagement“ und „Prästationäres Screening“ in Arbeitsgruppen behandelt. Die Arbeitsgruppe „Schnittstellen-/Entlass-management“ hat bereits erste Empfehlungen entwickelt. Zudem wurde im Rahmen der Sitzung am 11.05.2017 ein sektorenübergreifender Landespflegeausschuss nach § 8a Abs. 2 SGB XI eingerichtet und an das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V angegliedert.

Einen Beitrag zum Abbau der Sektorengrenzen zwischen der ambulanten und stationären Versorgung soll auch der auf Bundesebene eingerichtete Innovationsfonds leisten, der regelmäßig Thema im Gemeinsamen Landesgremium ist. Hier gibt es aus niedersächsischer Sicht bereits einige vielversprechende Projekte.

Auch die Pflege leistet einen wichtigen Beitrag zu einer sektorenübergreifenden und guten Gesundheitsversorgung:

Ziel des Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter“ ist die Umsetzung modellhafter regionaler Projekte, die insbesondere im ländlichen Raum ein weitgehend selbständiges Leben älterer Menschen im häuslichen Wohnumfeld auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Sie sollen zur Herstellung von Wahlfreiheit beim Wohnen und bei der Pflege im Alter als Alternative zu einer vollstationären Betreuung und Pflege dienen. Eine Förderung erfolgt für investive und nicht investive Vorhaben, also Neu- und Umbauten, aber auch Sach- und Personalkosten.

Die Obergrenze der Förderung beträgt dabei jeweils 100.000 Euro pro Projekt.

Gefördert werden insbesondere die Schaffung alters- und pflegegerechter Wohnumfeldbedingungen, einschließlich der erforderlichen Beratungsstrukturen und die Entwicklung von Handlungsstrategiegen zum Aufbau von Unterstützungsnetzen vor Ort im Quartier. Im Haushalt des Landes stehen hierfür jährlich 1 Million Euro zur Verfügung. Bisher konnten bereits über 40 Projekte eine Förderung aus diesem Programm erhalten.

Um auch in ländlichen Regionen Niedersachsens eine auskömmliche Versorgung mit ambulanten Pflegediensten sicherzustellen, hat die Niedersächsische Landesregierung zum 01.07.2016 das Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ aufgelegt. Es zielt darauf ab, die Arbeits- und Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege in diesen Regionen Niedersachsens zu verbessern. Das Förderprogramm hat zunächst eine Laufzeit von drei Jahren. Jährlich stehen mehr als 6 Millionen Euro zur Verfügung.

Bewusst richtet sich das Förderprogramm ausschließlich an ambulante Pflegedienste, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifgebunden oder tarifgerecht bezahlen. Auch hierdurch soll eine maßgebliche pflegepolitische Zielsetzung des Landes unterstrichen werden, nämlich die Sicherung eines angemessenen Einkommensniveaus der in Niedersachsen in der ambulanten Pflege tätigen Beschäftigten.

Wie bereits in der Vorbemerkung dargestellt, sorgen wir für eine zukunftsfähige und wohnortnahe Krankenhausstruktur in Niedersachsen:

Die Niedersächsische Landesregierung hat gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes ein Milliardenprogramm in Höhe von insgesamt 1,357 Milliarden Euro für die Krankenhausinvestitionen in Niedersachsen aufgelegt, um damit unter anderem den durch die Vorgängerregierung verursachten Investitionsstau nachhaltig abzubauen. Über die 120 Mio. Euro jährliche Investitionsförderung hinaus werden mit dem Sondervermögen zusätzliche Mittel für die Umsetzung von Strukturmaßnahmen, den Ausbau von medizinischen Zentren, die Stärkung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sowie für Betriebsstellenzusammenlegungen von Krankenhäusern zur Verfügung gestellt.

Um das zu erreichen, ist ein Sondervermögen mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einem jährlichen Mittelzufluss von 32 Mio. Euro errichtet worden. Mit diesem Sondervermögen sollen die Kosten des Schuldendienstes der Krankenhäuser für große Baumaßnahmen finanziert werden. In Abhängigkeit vom Zinssatz ist davon auszugehen, dass mit diesem Modell ein zusätzliches Investitionsvolumen von bis zu rd. 670 Mio. Euro generiert werden kann.

Zusätzlich werden die Mittel aus dem bundesweiten Strukturfonds für Krankenhäuser – für Niedersachsen sind das 47 Millionen Euro – vom Land und den Kommunen in gleicher Höhe gegenfinanziert. Allein im Zeitraum 2016 - 2020 werden dadurch zusätzliche 94 Millionen Euro bereitgestellt. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Niedersächsischen Krankenhausplanungsausschusses ist es kurzfristig gelungen, die über den Strukturfond zu fördernden Maßnahmen auszuwählen und beim Bundesversicherungsamt zu beantragen.

Niedersachsen war eines der ersten Bundesländer, welches vom Bundesversicherungsamt Fördergenehmigungen für die beantragten Maßnahmen erhalten hat.

Somit kann nun z.B. die Fusion der beiden Krankenhäuser in Delmenhorst umgesetzt werden, über den Strukturfonds werden hierfür insgesamt 70 Millionen. Euro, davon 35 Millionen Euro vom Bund, bereitgestellt.

15.06.17

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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