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Zum ersten Mal wird landesweit tätige Migrantenorganisation freier Träger der Jugendhilfe – Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt überreicht Anerkennungsbescheinigung an die Föderation türkischer Elternvereine in Niedersachsen e.V.

Ministerin Rundt: „Wir reden nicht nur, sondern setzen die volle gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten in die Wirklichkeit um!“


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat heute der Föderation der türkischen Elternvereine in Niedersachsen e.V. (FöTEV-Nds. e.V.) als erster Migrantenorganisation des Landes eine Anerkennungsbescheinigung als freier Träger der Jugendhilfe überreicht. FöTEV-Nds. e.V. ist ein landesweiter Dachverband von migrantischen Elternvereinen sowie Vereinen, die sich im Bereich Erziehung und Bildung engagieren.

„FöTEV setzt sich als überkonfessioneller, säkularer sowie parteipolitisch und ethnisch unabhängiger Verband seit 2012 mit viel Sachverstand, Herz und Engagement landesweit für die Interessen von Eltern und Kindern mit und ohne Migrationshintergrund ein“, sagte Seyhan Öztürk, Vorsitzende von FöTEV-Nds. e.V. bei der Überreichung der Bescheinigung. „Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen Kulturen und insbesondere auch zwischen Eltern und Schulen. Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe möchten wir jetzt weitergehen – für unsere Kinder und ihre und unsere Zukunft“, so Öztürk.

„Ich freue mich sehr, dass mit der Föderation der türkischen Elternvereine in Niedersachsen e.V. erstmals eine landesweit tätige migrantische Organisation die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe erlangt“, ergänzte Sozialministerin Rundt. „Das ist ein hervorragendes Beispiel für die gesellschaftliche Öffnung einer migrantischen Organisation auf der einen Seite und für die interkulturelle Öffnung eines Regelsystems wie der niedersächsischen Kinder- und Jugendhilfe auf der anderen. So gelingt Integration und wird eine volle gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht!“

Das 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unterscheidet zwischen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und freien Trägern: Öffentliche Träger wie Jugendämter und Landesjugendamt haben u.a. auch den Kinderschutz zu gewährleisten, freie Träger nehmen in eigener weltanschaulicher Verantwortung Jugendhilfeaufgaben wahr. Diese Pluralität spiegelt auch die Vielfalt der Gesellschaft wider.
Freier Träger der Jugendhilfe zu sein heißt, die fachlichen und personellen Voraussetzungen zu haben, Aufgaben nach dem SGB VIII zu übernehmen oder – wie es in § 75 SGB VIII wörtlich heißt – „einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe“ zu leisten. Damit wird bescheinigt, dass ein Träger der freien Jugendhilfe bereit und in der Lage ist, den gesetzlichen Auftrag des SGB VIII umzusetzen.

„Ich wünsche mir, dass dieser Prozess in allen migrantischen Organisationen und Regelsystemen wie Bildungswesen, Arbeitsmarkt und Gesundheitswesen weiter vorangetrieben wird. Die Zeit des übereinander Sprechens muss endlich vorbei sein. Uns geht es um die Realisierung einer vollen gesellschaftlichen Teilhabe und um ein unaufgeregtes Miteinander“, erklärte Ministerin Rundt.

Niedersachsen versteht unter einer modernen Integrationspolitik insbesondere die Durchsetzung von gesellschaftspolitischen und -rechtlichen Ansprüchen auf Teilhabe und Partizipation an der sozialen Infrastruktur. Dazu müssen Regelsysteme weiter und intensiver interkulturell geöffnet werden.

Niedersachsen unterstützt diese Öffnungsprozesse in vielfältiger Weise, so z.B. im Bereich der Jugendarbeit. Die vom Land geförderten und beim Landesjugendring Niedersachsen e.V. angesiedelten Projekte „NeXTkultur“ und „Generation hoch 3“ stehen den Migranten-Jugend-Selbstorganisationen (MJSO) bei der Einbindung in die gesellschaftlichen Strukturen und die Förderstrukturen Niedersachsens zur Seite:

  • Im Rahmen von „NeXTkultur“ werden MJSO u.a. dabei unterstützt, als Jugendverbände ehrenamtliche Jugendarbeit zu leisten. Außerdem werden Kooperationen mit anderen Jugendverbänden initiiert und begleitet. Dafür stehen seit 2014 jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.

  • Durch das Förderprogramm „Generation hoch 3“ wurden seit Projektbeginn im März 2015 insgesamt 16 Projekte von migrantischen Jugendorganisationen mit einem Fördervolumen von 55.000 Euro durchgeführt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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