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Was sich zum Jahreswechsel sozial- und gesundheitspolitisch ändert

Sozialministerin Carola Reimann: „Endlich sind in der Krankenversicherung die Lasten wieder gerecht verteilt!“


Maßnahmen zur Stärkung der Pflege, die Parität in der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Brückenteilzeit, mehr Patientensicherheit in Niedersachsen, steuerliche Entlastungen von Familien – das sind in den Augen von Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger, die zum Jahreswechsel in Kraft treten. In Zukunft werde es nicht mehr so sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Krankenkassenbeiträgen tiefer in die Tasche greifen müssten als die Arbeitgeber, so Dr. Carola Reimann: „Wir haben uns dafür in Niedersachsen eingesetzt - endlich sind in der Krankenversicherung die Lasten wieder gerecht verteilt!“ Auch von den Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Pflegefachkräften und pflegenden Angehörigen sowie der Stärkung des Patientenschutzes in Niedersachsen werde die Bevölkerung direkt profitieren.


Neuerungen im Überblick:

  • Familienpolitik: Die Teilzeitregelungen werden durch die Einführung der Brückenteilzeit erweitert (weitere Informationen siehe: www.brückenteilzeit.de). Dadurch wird es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leichter, Familie und Erwerbsleben zu vereinbaren.

  • Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird ab Jahresbeginn 2019 zu gleichen Teilen von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen künftig nicht mehr den größeren Beitrag leisten. Dadurch werden sie bei einem Einkommen von 3.000 Euro in Zukunft mit monatlich ca. 15 Euro weniger belastet.

  • Pflege: Durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz ist ein Stellenanstieg in den Einrichtungen zu erwarten, der sich in einer besseren Versorgung in der Pflege niederschlagen soll. In sehr pflegeintensiven Krankenhausbereichen werden in der Pflege Personaluntergrenzen festgeschrieben. Davon profitieren Pflegekräfte ebenso wie Patientinnen und Patienten. Damit Pflegekräfte bei ihrer wichtigen Arbeit stärker entlastet werden, können Pflegeeinrichtungen bei der Pflegeversicherung Mittel für Digitalisierung beantragen. Der Beitrag der Krankenkassen für die betriebliche Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wurde deutlich erhöht. Dadurch können Pflegekräfte Vorsorge treffen, um in ihrem anstrengenden Berufsalltag gesund zu bleiben. Außerdem können Einrichtungen (Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) Mittel für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Anspruch nehmen. Dies trägt zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Das gilt auch für Fragen des Gehaltes, zum Beispiel bei der Vergütung von Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr. Die hier eingeführte Refinanzierung durch die Kostenträger kann indirekt auch dazu beitragen, mehr Fachkräfte auszubilden.

    Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sind oft seelisch und körperlich stark belastet. Deshalb sollen sie einen besseren Zugang zu stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erhalten. Ansprechpartner sind die Krankenkassen und/oder die Pflegekasse.

  • Patientensicherheit: Nach der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes sowie weiterer Gesetze müssen Niedersachsens Krankenhäuser Maßnahmen zur Stärkung des Patientenschutzes ergreifen. So werden an den Kliniken anonyme Fehlermeldesysteme eingeführt. Regelmäßige Konferenzen mit allen beteiligten Berufsgruppen zu Todesfällen und besonders schweren Krankheitsverläufen sind vorgeschrieben, Anhaltspunkten für eine nicht natürliche Todesursache muss konsequent nachgegangen werden. Zur Erhöhung der Arzneimittelsicherheit müssen Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker (mit einer Übergangsfrist) sowie klinikinterne Arzneimittelkommissionen eingesetzt werden. In den niedersächsischen Kliniken wird zudem die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt. Die Beratung wird verbessert, die Sicherheit erhöht sowie ein Beitrag für die Organspende geleistet.

  • Rente: In der gesetzlichen Rentenversicherung treten zum 01.01.2019 wichtige Regelungen des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) in Kraft. Die Erziehungszeit aller Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden um weitere sechs Monate pro Kind auf insgesamt zweieinhalb Jahre verlängert. Menschen, die wegen Krankheit nicht mehr oder nicht mehr vollständig erwerbsfähig sind, werden besser abgesichert. Sie werden bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch eine Anhebung der sogenannten „Zurechnungszeit“ zukünftig so gestellt, als ob sie deutlich länger weitergearbeitet hätten.

  • Sozialversicherung: Gering verdienende Beschäftigte werden bei den Sozialversicherungsbeiträgen stärker entlastet. Die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen auf Arbeitnehmerseite gilt künftig bis zu einem Monatsgehalt von 1.300 Euro (bisher bis 850 Euro). Gleichzeitig ─ auch das ist neu ─ stehen diesen niedrigeren Beiträgen keine verringerten Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber.
Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.12.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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