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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Carola Reimann


Sitzung des Bundesrates am 23.11.2018, TOP 7


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals kommt die Pflege voran – die Pflege im Krankenhaus wie auch die Altenpflege. Grundsätzlich positiv bewertet die Niedersächsische Landesregierung die Regelungen, die das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals hinsichtlich der Pflege im Krankenhaus enthält.

Vor allem ist hier die Einführung eines Pflegebudgets ab dem Jahr 2020 zu nennen: Indem die Vergütung der Pflegepersonalkosten neben die Fallpauschalenvergütung tritt und krankenhausindividuell vereinbart wird, steht künftig ein fest umrissenes Kostenvolumen nur für die Pflege bereit. Dies sorgt dafür, dass die Finanzmittel bei der Pflege angelangen.

Weitere bedeutsame Verbesserungen sind: Einmal die Regelung, nach der – bereits vom Jahr 2018 an – den Krankenhäusern die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte zu 100 Prozent refinanziert werden, anstatt wie bisher lediglich hälftig. Außerdem die Regelung, wonach – ab dem Jahr 2019 – jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegepersonalstelle in der unmittelbaren Patientenversorgung vollständig finanziert wird, anstatt wie bisher zu 90 Prozent. Schließlich die Regelung, wonach – in den Jahren 2019 bis 2024 – Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf finanziell gefördert werden. Insgesamt handelt es sich um ein Paket an Maßnahmen, das mehreres verspricht: einerseits auf Seiten der Krankenhausträger die Bereitschaft zu unterstützen, dass sie Pflegepersonal neu einstellen oder Stellen aufstocken, und andererseits für die Pflegekräfte den Pflegeberuf attraktiv zu gestalten, sei es für die Berufswahl oder eine Rückkehr in den Beruf.

Wir müssen aber genau beobachten, ob auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte genügend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen. Wenn Pflegekräfte aus anderen Bereichen, etwa aus Rehabilitationseinrichtungen, abwandern würden, wäre das sicherlich keine gute Entwicklung.

Bei den Personaluntergrenzen für Pflegekräfte in Krankenhäusern fahren wir künftig zweigleisig: Einmal gibt es bereits nach bisherigem Recht Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche, gleichzeitig wird es – ab dem Jahr 2020 – für die übrigen Bereiche der unmittelbaren Patientenversorgung den Pflegepersonalquotienten – ebenfalls eine Untergrenze – geben. Maßstab für den Pflegepersonalquotienten soll sein, dass eine nicht patientengefährdende Versorgung noch gewährleistet ist. Dies läuft auf einen Mindeststandard hinaus.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten als auch der Pflegekräfte würde ich mir wünschen, wenn wir überall in der unmittelbaren Patientenversorgung zu dem – höheren – Standard der pflegesensitiven Bereiche kämen. Deshalb werden wir auch hier aufmerksam beobachten, in welcher Weise die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene den ihnen erteilten Auftrag umsetzen werden, weitere pflegesensitive Bereiche festzulegen. Und auch hier muss im Blick behalten werden, ob es zu hausinternen Verlagerungen von Pflegekräften kommt, die dann regelmäßig nicht beabsichtigte negative Effekte in den abgebenden Bereichen nach sich ziehen würden.

Die Niedersächsische Landesregierung bewertet das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals auch hinsichtlich der Regelungen zur Stärkung der Altenpflege grundsätzlich positiv, denn es ist geeignet, kurzfristig eine Verbesserung der angespannten Situation in der Altenpflege herbeizuführen. Hervorzuheben ist dabei die Schaffung der 13.000 zusätzlichen Stellen in der vollstationären Altenpflege einschließlich der Kurzzeitpflege.
Diese Stellen werden von den Krankenkassen finanziert und belasten somit nicht die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Sozialhilfeträger. Sie stellen auch einen teilweisen Ausgleich für die in den Einrichtungen geleistete medizinische Behandlungspflege dar, die bisher nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Mit den 13.000 Stellen wird der Personalschlüssel in vollstationären Einrichtungen etwas verbessert werden. Gleichwohl ist zu beachten, dass diese Zahl nicht ausreichen wird, um eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Situation in der Altenpflege zu erreichen. Die Personalschlüssel müssen weiter verbessert werden, um eine noch deutlichere Entlastung in den Einrichtungen zu erreichen.

Mir ist bewusst, dass dieses Ziel aktuell nur sehr schwer zu realisieren ist. Auf dem Arbeitsmarkt ist zurzeit nur wenig zusätzliches Personal zu finden. Wir müssen daher unsere Anstrengungen weiter erhöhen, junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern und Menschen, die diesem Beruf den Rücken gekehrt haben, wieder zurückzuholen.

Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die 13.000 Stellen nicht zulasten anderer Bereiche, insbesondere der ambulanten Pflege, besetzt werden.

Als positiv sehe ich die bessere Vergütung der Wegezeiten an. Besonderes in den ländlichen Regionen ist aufgrund der langen Wege eine angemessene Vergütung der Fahrtzeiten absolut erforderlich.

Auch begrüße ich es sehr, dass das Gesetz zudem eine Regelung zur Entlastung von Bürokratie im Rahmen der Fahrtkosten vorsieht. So gilt zukünftig für besonders mobilitätseingeschränkte Personengruppen wie z.B. Personen ab dem Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen eine Genehmigungsfiktion für die Fahrt zur ambulanten ärztlichen bzw. fachärztlichen Behandlung. Bislang mussten in jedem Einzelfall die Fahrtkosten bei der Krankenkasse beantragt werden. Die neue Regelung entlastet daher alle Beteiligten.

Ich möchte zum Schluss noch auf ein aktuelles Problem aufmerksam machen, welches durch den Beschluss des Bundestages zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hervorgerufen wurde.

Bundesweit sind in den letzten Wochen bei den Sozialgerichten in großer Zahl Klagen von Krankenkassen gegen Krankenhäuser eingereicht worden. Sie alle haben Abrechnungen nach dem sog. Operationen- und Prozedurenschlüssel für bestimmte Krankenhausleistungen bei der Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten zum Gegenstand. Das Bundessozialgericht hatte im Sommer dieses Jahres eine für alle Beteiligten etwas überraschende Auslegung vorgenommen, die dazu geführt hat, dass die bisherige Abrechnung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern abgeändert wurde.

Erfreulicherweise hat der Bundestag jetzt auch eine rückwirkende Klarstellung bei Auslegungsfragen zu den Diagnose- und Prozedurenschlüsseln zugelassen, die nun aber auch sehr zügig umgesetzt werden muss. Ich bitte insofern um Unterstützung unseres noch kurzfristig eingereichten Plenarantrages. Und wenn ich die bisherigen Signale aus dem BMG richtig verstanden habe, werden wir hier hoffentlich mit einem sehr zügig auf Bundesebene einzuleitenden Mediationsverfahren gute Ergebnisse erzielen können. Vielen Dank.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.11.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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