OVG-Urteil zur Pflegekammer - Statement
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover, dass die Vorschriften der Pflegekammer Niedersachsen verfassungsgemäß sind. Dazu erklärt Heiger Scholz, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:
„Ich begrüße die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Wie zuvor das Verwaltungsgericht Hannover hat es die Rechtmäßigkeit der verpflichtenden Mitgliedschaft in der Pflegekammer bestätigt. Die Pflegekammer ist ein geeignetes Mittel, um der Pflege eine starke Stimme zu geben. Mit der verpflichtenden Mitgliedschaft ist eine demokratische Legitimation sichergestellt, aus der heraus der gesamte Berufsstand Pflege und nicht nur ein Bruchteil der Pflegefachkräfte seine Interessen wirkungsvoll vertreten kann.
Um sicherzustellen, dass die Arbeit der Pflegekammer nach der Startphase tatsächlich in ausreichendem Maße den Interessen der Pflegekräfte zu Gute kommt, startet in Kürze eine Evaluation durch ein unabhängiges Institut. Die Ergebnisse werden bereits Mitte nächsten Jahres vorliegen und aufzeigen, ob und ggf. wo wir Verbesserungen vornehmen müssen.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.08.2019
Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt