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Neuer Fonds für Menschen mit Behinderung, die Verantwortung im Ehrenamt übernehmen

Sozialministerin Carola Reimann: „Jede und jeder soll sich engagieren können ̶ davon profitiert die gesamte Gesellschaft“


Auch Frauen und Männer mit Behinderungen wollen in Vereinen und Gremien Verantwortung übernehmen - oft scheitert das jedoch daran, dass die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erforderlichen Unterstützungsleistungen nicht finanziert werden können. Deshalb startet das Land ein neues Angebot: „Der sogenannte Assistenzleistungsfonds sichert eine individuelle Unterstützung mit Beträgen bis zu 2000 Euro im Jahr“, erklärt Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann. „Jede und jeder, die oder der das möchte, soll sich bürgerschaftlich engagieren können ̶ davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen, profitiert die gesamte Gesellschaft.“

Die Förderung ist breit angelegt und wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt (siehe unten). Sie soll ehrenamtliche Funktion in eingetragenen Vereinen oder Gremien in wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, sportlichen oder politischen Bereichen unterstützen. Anträge können ab sofort beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden unter: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/soziale_forderungen/assistenzleistungsfonds/assistenzleistungsfonds-180375.html

Telefon: 05121 - 304 – 0

Die Antragsvoraussetzungen:

Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Landes, die Menschen mit Behinderungen erhalten können, die in leitender Funktion einem Ehrenamt nachgehen und bei denen entweder das Merkzeichen B oder H im Schwerbehindertenausweis festgestellt wurde oder bei denen allein wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens ein Grad der Behinderung von 70 vorliegt.

Außerdem gilt die Förderung für Personen in leitender Funktion in einem Ehrenamt, die auf die Inanspruchnahme von bestimmten Kommunikationshilfen (z.B.: Gebärdensprach-, Schrift- oder Lormendolmetscherinnen bzw. -dolmetschern) bzw. den Einsatz von besonderen Übertragungsanlagen (z.B.: Induktions- oder FM-Anlagen) angewiesen sind und bei denen das Merkzeichen Gl oder TBl vorliegt.

Der Finanzrahmen:

Für das Haushaltsjahr 2019 stellt das Land dafür Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung, für das Haushaltsjahr 2020 ist ̶ vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers ̶ ein Betrag von 420.000 Euro dafür vorgesehen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
12.09.2019

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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