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Landtagsrede von Sozialministerin Cornelia Rundt „Gleichstellungspolitik strategisch denken und wirksam umsetzen – Für eine zukunftsfähige Neuauflage des NGG“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.02.2016, TOP 11



- Es gilt das gesprochene Wort -

„Der Frauenanteil in den Verwaltungen des Landes und der Kommunen betrug 2012 59,2 %. Die Frauen stellen die Mehrheit der Beschäftigten. Man könnte also meinen, wir benötigten keine Frauenförderung mehr. Dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass wir eine wirksame Strategie zur Frauenförderung brauchen! Und diese Strategie muss effektiver sein als bisher.

Denn auch, wenn Frauen mehr als die Hälfe der Beschäftigten bei Land und Kommunen stellen, der Auftrag des jetzigen Gleichstellungsgesetzes, gleiche berufliche Chancen für Frauen und Männer zu schaffen, ist nicht eingelöst worden. Frauen haben immer noch deutlich weniger Chancen, die oberen Hierarchieebenen zu erreichen - und in ihnen die Spitzenpositionen.

Zu den Hierarchieebenen: Während in den Landesbehörden im Mittleren Dienst fast 60 % der Beschäftigten Frauen sind, beträgt der Frauenanteil im Gehobenen und im Höheren Dienst nur noch um die 40 %.

Wenn wir uns in den einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen innerhalb einer Laufbahn den Frauenanteil an allen Beschäftigten angucken, finden wir Vertrautes. Nehmen wir die Besoldungsgruppen des Höheren Dienstes in der Landesverwaltung als Beispiel: In der Ausbildung 61 % Frauenanteil, im Einstiegsamt A 13 immer noch reichliche 40 %. Bei A 16 sind es noch 25 % Frauen, bei B 3 20 % und bei den Spitzenämtern von B 5 aufwärts noch ganze 13 % Frauen.

Eine wirksame Frauenförderung ist daher dringend geboten. Wenn der Frauenanteil in einem Bereich unter 50 % liegt, müssen Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt oder befördert werden. Das kann nicht mehr im Belieben der Dienststelle liegen. Und wir müssen bei allen personellen Maßnahmen darauf achten, dass Frauen nicht benachteiligt werden.

Ich freue mich, dass dieser Entschließungsantrag so schnell vom Landtag beraten worden ist. Wir sind inzwischen im Mitzeichnungsverfahren für die Kabinettsvorlage, die das NGG zur Verbandsanhörung freigibt. Wir reden deswegen bald mit den Verbänden und mit Ihnen über den konkreten Gesetzestext. Die heute gefasste Entschließung des Landtages – Ihr politischer Wille - wird uns dabei wirksam unterstützen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.02.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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