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Kostensteigerung im Unterhaltsvorschuss: Landesministerinnen und -minister fordern Neuordnung

Sozialministerin Carola Reimann: „Die Leistung ist wichtig, denn sie senkt das Armutsrisiko Alleinerziehender. Doch der Bund muss sich stärker als bislang an den Kosten beteiligen!“


Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat heute ihre Aufforderung aus dem vergangenen Jahr an den Bund erneuert, die Kostenverteilung beim Unterhaltsvorschuss neu zu ordnen. „Der Bund muss stärker mit in die Verantwortung. So kann es nicht weitergehen“, betont Sozialministerin Carola Reimann. „Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Sozialleistung, denn wir unterstützen damit die Alleinerziehenden. Doch aktuell geht die Rechnung eindeutig zulasten der Länder. Der Bund muss die tatsächliche Entwicklung berücksichtigen und sich stärker beteiligen. Dazu braucht es eine neue Regelung der Kostenverteilung.“

Nachdem in 2017 das Unterhaltsvorschussgesetz reformiert wurde, hatten sich die Fallzahlen allein in Niedersachsen auf rund 90.000 mehr als verdoppelt. Die Ausweitung der Bezugsdauer ließ so die Kosten von 85,3 Millionen Euro (2016) auf 218,4 Millionen Euro ansteigen. „Die Reform und der damit verbundene Wegfall der Begrenzung der Bezugsdauer war und ist ganz im Sinn der Kinder und Alleinerziehenden. Denn die Leistung senkt das Armutsrisiko“, unterstreicht die Ministerin. „Doch der Bund lässt jetzt die Länder auf einem Großteil der Mehrkosten sitzen. Dass der Bund trotz Aufforderung der Landesministerinnen und -minister im letzten Jahr keine Reaktion zeigt, ist nicht hinnehmbar.“

Die Kosten des Unterhaltsvorschusses trägt der Bund zu 40 Prozent. In Niedersachsen finanziert das Land 40 Prozent, die Kommunen die restlichen 20 Prozent. Da der Unterhaltsvorschuss auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet wird, spart der Bund entsprechende Mittel ein. Der Anteil der Länder steigt demgegenüber. Die Kosten fielen im Jahr 2018 deutlich höher aus als vom Bund im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens prognostiziert. So rechnete dieser mit Nettomehrkosten von 351 Millionen Euro. In 2018 waren es bundesweit jedoch 1,18 Milliarden Euro. Von den Mehrkosten entfielen 708,5 Millionen Euro auf die Länder und 472,3 Millionen Euro auf den Bund.

Hintergrund

Seit der 2017 durchgeführten Reform erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Leistungen – und das zeitlich nicht begrenzt. Vormals lag die Altersgrenze bei 12 Jahren und der Leistungsbezug war auf längstens sechs Jahre beschränkt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2019 monatlich:

- für Kinder von 0 bis 5 Jahren 160 Euro,

- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 212 Euro,

- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 282 Euro.

In der vergangenen Woche hatte Sozialministerin Carola Reimann gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden den „Niedersächsischen Rückgriffpakt“ unterzeichnet. Dieser sieht für alle Jugendämter im Land einheitliche Qualitätsstandards für den Unterhaltsrückgriff vor. Die Standards sollen dazu beitragen, dass die vom Staat vorgestreckten Unterhaltsleistungen von zahlungspflichtigen Elternteilen noch konsequenter zurückgefordert werden. (siehe hierzu Presseinformation vom 9. Mai 2019 http://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/die-zahlungsmoral-unterhaltpflichtiger-verbessern--land-und-kommunale-spitzenverbaende-unterzeichnen-den-niedersaechsischen-rueckgriffspakt-176728.html

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2019

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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