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Inklusion selbstverständlich mitdenken: Aktionsplan zieht Bilanz und gibt Ausblick

„Wir leben in Niedersachsen Inklusion aktiv und denken das Thema ganz im Sinn der UN-Behindertenrechtskonvention als etwas ‚Selbstverständliches‘ mit“, unterstrich Sozialministerin Carola Reimann anlässlich des heute vorgestellten Aktionsplans Inklusion für die Jahre 2019 und 2020. Da Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, zielen 147 konkrete Maßnahmen der Landesregierung darauf ab, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu verwirklichen.

Gleichzeitig zog Dr. Carola Reimann Bilanz des Aktionsplans Inklusion für die Jahre 2017 und 2018. 96 Prozent der von der Landesregierung für die vergangenen zwei Jahre vereinbarten Maßnahmen wurden beziehungsweise werden umgesetzt. Fast die Hälfte davon sind als Daueraufgaben in die tägliche Arbeit eingeflossen. „Auf dem Weg hin zu einem inklusiven Niedersachsen haben wir schon jetzt viel erreicht. Gleichwohl heißt es, dran bleiben, damit alle Menschen in Niedersachsen die gleichen Bedingungen für eine gleichberechtige Teilhabe erhalten.“

Das umfassende Paket an Handlungsfeldern und Maßnahmen der Aktionspläne zeigt auf, dass die Verwirklichung der Inklusion ganzheitlich gedacht werden muss. Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen die betroffenen Menschen gehört und einbezogen werden, so Sozialministerin Carola Reimann. „Dabei ist das Motto ‚Nichts über uns ohne uns‘ für mich Leitfaden und Verpflichtung zugleich. Denn mir war und ist es besonders wichtig, dass sowohl bei der Erstellung als auch im Umsetzungsprozess der niedersächsischen Aktionspläne Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache konkret und kontinuierlich beteiligt wurden und werden.“

Als Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen begleitet Petra Wontorra die Landesregierung engmaschig in den Themenfeldern Inklusion und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in allen Lebensbereichen. Sie koordiniert Beteiligungsprozesse rund um die Aktionspläne und bestimmt aktiv mit, wenn es darum geht, Maßnahmen zu erarbeiten und diese umzusetzen. „Bei der Erarbeitung des neuen Aktionsplanes Inklusion 2019/2020 war es mir wichtig, dass sowohl der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, Behindertenverbände, Selbsthilfeorganisationen, Selbstvertretungen als auch Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte aus den Gebietskörperschaften aus ganz Niedersachsen beteiligt wurden“, betonte Petra Wontorra. „Inklusion ist eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe. Deswegen ist es sinnvoll und notwendig, dass der Aktionsplan alle zwei Jahre fortgeschrieben wird und die Themen und Maßnahmen so gar nicht erst in Schubladen verschwinden können. Dass ein Konzept zur wissenschaftlichen Evaluierung erarbeitet wird, begrüße ich sehr. Dabei ist es wichtig, dass einzelne Maßnahmen herausgegriffen werden und die Fragen beantwortet werden: Wird Inklusion in der Praxis gelebt? Wie wird Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vor Ort realisiert?“, erläuterte Petra Wontorra.

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ermutigt weiter: „Neue Maßnahmen und Daueraufgaben sind in den Aktionsplänen etabliert. So kann Inklusion von Beginn an in politische Entscheidungsprozesse nachhaltig einfließen. Eine für Vielfalt aufgeschlossene Haltung ist der Motor für mehr Inklusion in unserer Gesellschaft; Teilhabe verbindet!“


Hintergrund und weiterführende Informationen

Aktionsplan Inklusion 2017/2018

Menschen mit Behinderungen die vollständige und gleichberechtige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist ein zentrales Thema der Niedersächsischen Landesregierung und klares Ziel des Aktionsplans Inklusion. Das Kabinett hatte Januar 2017 den ersten Aktionsplan Inklusion 2017/2018 auf den Weg gebracht. Er ist in einem umfassenden Beteiligungsprozess entstanden und war auf eine Laufzeit von zwei Jahren ausgerichtet. Die Landesregierung erstellt die Aktionspläne im 2-Jahres-Rhythmus. Von den insgesamt 211 Maßnahmen des Aktionsplans Inklusion 2017/2018 wurden bis heute 161 Maßnahmen vollständig abgeschlossen. Das entspricht über 76 Prozent. Ganze 95 Maßnahmen davon werden als Daueraufgabe fortgeführt. 41 Maßnahmen befinden sich aktuell in der Umsetzung, dies entspricht 20 Prozent. Vier Prozent, bzw. konkret neun Maßnahmen, sind derzeit im Planungsstadium und werden zeitnah umgesetzt.

Die Beschäftigten der Landesregierung für das Thema Inklusion zu sensibilisieren, ist dabei eines der Ziele. Darauf zielte eine Reihe an Maßnahmen ab. So werden jetzt Nachwuchsführungskräfte durch ein neu in das Traineeprogramm aufgenommenes Fortbildungsmodul sensibilisiert. Das Studieninstitut des Landes Niedersachsen hat außerdem verschiedene Fortbildungen zum Thema Inklusion für unterschiedliche Zielgruppen angeboten.

Ein Ziel des ersten und auch des zweiten Aktionsplans ist es, dass alle öffentlichen Veranstaltungen der Ministerien barrierefrei sind. Hierzu wurde eine Checkliste erstellt, die weiter ergänzt und überarbeitet werden soll.

Im Fokus der Aktionspläne stehe darüber hinaus, Menschen mit Behinderungen stärker in Ehrenämter einzubinden. Oftmals benötigen sie regelmäßige Unterstützung, wenn sie ehrenamtliche Tätigkeiten in leitender Funktion übernehmen wollen. Dies bringt höhere Aufwendungen bei der Ausübung des Ehrenamtes mit sich. Um ihnen dennoch dieses Engagement und damit eine aktive Mitwirkung in der Zivilgesellschaft zu ermöglichen, sollen sie bei der Finanzierung der benötigten Assistenzleistungen im Rahmen eines Assistenzleistungsfonds unterstützt werden. Das Land stellt für diesen Zweck Haushaltsmittel für das Jahr 2019 zur Verfügung.


Aktionsplan Inklusion 2019/2020

Der Aktionsplan Inklusion 2019/2020 enthält 91 neue Maßnahmen sowie 56 Maßnahmen aus dem ersten Aktionsplan, die sich derzeit noch in der Planung oder Umsetzung befinden. Die 147 Maßnahmen gliedern sich in die zwölf Handlungsfelder, Bewusstseinsbildung, Partizipation, Kommunikation, Bildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Familie, Gesundheit und Pflege, Freizeit und Sport sowie Kultur, Medien und Digitalisierung.

Eine der wichtigsten Aufgaben im Aktionsplan und in der Sozialpolitik insgesamt, wird die Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) sein. In einem ersten Schritt wurde bereits die EU-Richtlinie vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen durch eine Anpassung des NBGG umgesetzt. Der Niedersächsische Landtag hat das entsprechende Gesetz am 25. Oktober 2018 beschlossen. In einem zweiten Schritt wird jetzt das NBGG grundlegend überarbeitet werden.

Ein Großteil der Maßnahmen im Aktionsplan Inklusion 2019/2020 liegen in der federführenden Zuständigkeit des Sozialministeriums mit 55 Maßnahmen und dem Kultusministerium mit 41 Maßnahmen. Außerdem gibt es elf Maßnahmen die von allen Ressorts und der Staatskanzlei gleichermaßen in eigener Zuständigkeit bearbeitet werden.

Beispielsweise sollen alle rechtlichen Dokumente der Landesverwaltung, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sowie Publikationen mit rechtlichem Inhalt je nach Bedarf in der benötigten Kommunikationsart zur Verfügung gestellt werden. Auch themenbezogene Reden und Ansprachen der Landesregierung sollen in Leichter Sprache abgehalten werden, wenn es zweckmäßig und sinnvoll erscheint und der Zuhörerkreis es erfordert.

Mit insgesamt 37 Maßnahmen sind im Handlungsfeld Bildung die meisten Maßnahmen des Aktionsplans verankert und trägt damit diesen wichtigen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung. Für die Umsetzung der inklusiven Schule und Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung stellt das Land umfangreiche Ressourcen und eine deutlich gestiegene Personalausstattung zur Verfügung. Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2022 investiert die Landesregierung insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro in die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf und die Umsetzung der schulischen Inklusion.Service

Service

  • Die Abschlussbilanz des Aktionsplans Inklusion 2017/2018 und der gesamte Aktionsplan Inklusion mit allen Maßnahmen für die Jahre 2019/2020 ist im Internet unter www.ms.niedersachsen.de/inklusion/ > Aktionsplan Inklusion einsehbar.
  • Alle Menschen, mit und ohne Behinderungen, können sich zukünftig direkt an die Geschäftsstelle Aktionsplan Inklusion mit Vorschlägen und Ideen wenden. Hierzu ist unter der oben angegebenen Internetadresse eine virtuelle Ideenbox für den Aktionsplan Inklusion installiert. Mit dieser Ideenbox sollen noch mehr Menschen die Gelegenheit haben, an der Erarbeitung des nächsten Aktionsplans Inklusion für die Jahre 2021/2022 mitzuwirken.
  • Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf
  • Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a740-nationaler-aktionsplan-barrierefrei.pdf?__blob=publicationFile
Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2019

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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