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Rede der niedersächsischen Bauministerin Cornelia Rundt in der 934. Sitzung des Bundesrates am 12.06.2015 zu TOP 14

Bundesrats-Mehrheit für Niedersachsens Antrag zur Wohnsituation auf den Inseln


Die Ostfriesischen Inseln sind schon etwas Besonderes. Wer hier Urlaub macht, denkt wohl gelegentlich daran, wie schön es sein mag, immer hier leben zu können. Für die Insulaner aber ist gerade das Wohnen oft ein Problem, insbesondere für diejenigen, die kein Wohneigentum haben und zur Miete wohnen. Auf den Inseln sind Mietwohnungen knapp und teuer. Das trifft diejenigen, die auf bezahlbaren Mietwohnungsraum angewiesen sind: Menschen mit kleinen Einkommen oder niedrigen Renten, aber auch die auf den Inseln z. B. in der Gastronomie Beschäftigten.

Die Nachfrage nach solchen Wohnungen wird mit den Baumaßnahmen auf den Inseln derzeit nur unzureichend erfüllt.

Vor dem Hintergrund des Tourismus, nicht nur auf den Inseln, sondern auch in anderen entsprechend geprägten Gebieten der Bundesrepublik, wird vorrangig im höherpreisigen Segment gebaut, Häuser lassen sich in diesen attraktiven Lagen teuer vermieten oder verkaufen.

Der Bau von preiswerten Wohnungen mit bezahlbaren Mieten lohnt sich für Investoren nicht, so dass für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen nicht genügend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Das behindert auch in erheblichem Maße die Besetzung freier Stellen auf den Inseln und damit deren wirtschaftliche Entwicklung.

Vor diesem Hintergrund hat im Jahre 2014 eine Inselkonferenz mit den Bürgermeistern der ostfriesischen Inseln stattgefunden. Dabei ging es hauptsächlich um den Bau von Mietwohnungen auf den Inseln und Ausnahmen von den Förderbedingungen für den Wohnungsbau.

Für geplante Bauvorhaben hat sich gezeigt, dass eine wirtschaftliche Darstellung der Bauvorhaben mit höheren Förderbeträgen und für die Inseln verträglichen Anfangsmieten möglich ist.

Aktuell sind die Planungen auf den Inseln Borkum und Norderney so weit fortgeschritten, dass mit dem Bau der Wohnungen nach der Urlaubssaison im Herbst begonnen werden kann.

Viele Fremdenverkehrsgemeinden, insbesondere auf den Ostfriesischen Inseln, stehen aber auch vor dem Problem, dass sie sich einerseits über die Errichtung von neuen, schönen Häusern in zentralen Lagen ihres Ortes freuen, aber gleichzeitig befürchten, dass durch den Verkauf von Wohnungen an Auswärtige „tote Zonen“ geschaffen werden, da die Gefahr besteht, dass diese Zweitwohnungen erfahrungsgemäß die überwiegende Zeit des Jahres leer stehen. Heruntergelassene Rolläden können über Monate hinweg den Eindruck „unbewohnter“ Straßenzüge vermitteln.

Zu berücksichtigen sind auch die Unterhaltungs- und sonstigen Kosten der Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und dergleichen), die von den betroffenen Gemeinden vorgehalten und unterhalten werden müssen. Zudem wird Bauland für Zweitwohnungen verbraucht und damit der örtlichen Bevölkerung für den Bau von Dauerwohnungen entzogen. Auf den Ostfriesischen Inseln sind seit Jahren Verdrängungsprozesse zu verzeichnen, die insbesondere aus städtebaulichen Gründen unerwünscht sind.

Deshalb haben viele Gemeinden auf der Grundlage von § 22 des Baugesetzbuches Satzungen erlassen, die eine Begründung von Wohnungseigentum einem Genehmigungsvorbehalt unterwerfen.

Dieser Genehmigungsvorbehalt wird von Investoren allerdings vielfach umgangen; anstelle von Wohnungseigentum wird Bruchteilseigentum begründet. Anders als bei dem „normalen" Kauf einer Eigentumswohnung erwerben die Eigentümer dabei keinen bestimmten realen Anteil an einem Objekt, sondern lediglich einen ideellen Anteil an einem gemeinsamen Objekt. Diese Umgehung ist nach geltender Rechtslage nicht durch Satzung regelbar. Diese Gesetzeslücke gilt es nun zu schließen.

Die antragstellenden Länder möchten mit ihrer Bundesratsinitiative erreichen, bezahlbaren Wohnraum, z. B. auf den ostfriesischen Inseln, aber auch in anderen touristisch geprägten Gebieten, zu erhalten. Dies soll durch eine Änderung im Baugesetzbuch erreicht werden, nach der auch das sogenannte Bruchteilseigentum der Genehmigung der Gemeinden unterliegen soll.

Ich freue mich, dass der Bund bei den Beratungen des niedersächsischen Entschließungsantrages signalisiert hat, sich der beschriebenen Problematik bei der anstehenden BauGB-Novellierung anzunehmen.

Das würde uns einen wichtigen Schritt weiterbringen, um die Wohnungssituation für die einheimische Bevölkerung und für die Beschäftigten in touristisch geprägten Gebieten und insbesondere auf den Ostfriesischen Inseln zu verbessern.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
12.06.2015

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