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Assistenzhunde sollen bessere Anerkennung erhalten

Hunde können für viele Menschen von Nutzen sein. Besonders profitieren zunehmend Menschen mit Behinderungen von tierischer Unterstützung, die mit Assistenzhunden selbstbestimmter leben können. Für Blindenführhunde gibt es bereits gesetzliche Regelungen, die bisher noch nicht durchgehend für andere Assistenzhunde gelten. Assistenzhunde können im Alltag bei sogenannten ‚Lebenspraktischen Fähigkeiten‘ unterstützen. Sie heben einen Schlüssel auf, können eine Türklinke bedienen oder anders helfen. Bei einigen Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie und Asthma werden auch Warn- oder Signalhunde zur Assistenz eingesetzt. Sie warnen vor Unterzuckerung oder holen Hilfe.

„Durch die Festlegung in der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Festschreibung des Anerkennens der Notwendigkeit der rechtlichen Gleichstellung verschiedener Assistenzhunde erforderlich“, hatte die Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, bei der Anhörung zum „Antrag zur Gleichstellung verschiedener Assistenzhunde“ im Landtag eingefordert. Da bisher einige Regelungen ausschließlich für Blindenführhunde gelten, begrüßt Wontorra, dass die Landesregierung durch den heutigen Beschluss im Landtag aufgefordert wird, sich auf Landesebene wie auf Bundesebene für die rechtliche Gleichstellung unterschiedlicher Assistenzhunde einzusetzen. So soll beim Mitführen von Assistenzhunden der Zugang zu allen Gebäuden sowie Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offen stehen, ermöglicht werden. Es wird zudem empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass Assistenzhunde wie Blindenführhunde in die Hilfsmittelverzeichnisse der Kostenträger aufgenommen werden.

Wontorra wird außerdem weiter darauf hinwirken, dass ergänzend das Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) bei den Regelungen zum Leinenzwang von Hunden angepasst wird. Künftig soll sichergestellt werden, dass neben Blindenführhunden auch weitere Assistenzhunde, die Menschen mit Behinderungen unterstützen, auch während der Brut-, Setz und Aufzuchtzeit Waldwege ohne Leine nutzen können. Angeregt wird in diesem Verfahren, die Neuregelung grundsätzlich für alle Hunde zu lockern.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
14.12.2015

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