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55. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Inklusive Bildung muss endlich umgesetzt werden!


Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern bei ihrer 55. Konferenz in Hannover mit Nachdruck den Bund, die Bundesländer sowie die Kommunen auf, inklusive Bildung endlich deutschlandweit umzusetzen.

„Inklusive Bildung bezieht sich nicht nur auf die vorschulische und schulische Bildung. Auch berufsbildende Schulen sowie das lebenslange Lernen müssen inklusiv gestaltet sein“, so Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen und Gastgeberin der 55. Konferenz.

Ministerpräsident Stephan Weil führte zu Beginn der Konferenz aus, dass mit dem „Niedersächsischen Aktionsplan Inklusion 2017/2018“ die Grundlage dafür gelegt ist, die Inklusion in Niedersachsen umfassend zu verwirklichen. „Der Aktionsplan Inklusion ist in einem bundesweit einzigartigen partizipativen Verfahren in Niedersachsen entwickelt worden“, so Weil. Unter Einbeziehung der Behinderten- und Sozialverbände und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ist ein umfassender Maßnahmenkatalog aufgestellt worden, der laufend unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Kreis der Behindertenverbände und von Einzelpersonen weiterentwickelt wird. In diesem Zusammenhang sprach Ministerpräsident Weil der Niedersächsischen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, seinen herzlichen Dank für deren engagierte und konstruktive Zusammenarbeit bei der Fortentwicklung der Inklusion in Niedersachsen aus.

Der Behindertenbeauftragte des Bundes, Jürgen Dusel, berichtet aus Berlin und untermauert die Wichtigkeit von inklusiver Bildung: „Deutlich mehr Kinder mit Behinderungen müssen die Chance bekommen, eine Regelschule zu besuchen. Dabei ist auch der soziale Aspekt wichtig: Die Schülerinnen und Schüler lernen von Anfang an einen selbstverständlichen und alltäglichen Umgang miteinander. Davon profitieren alle, denn nur so wird der richtige Grundstein für die gesamte Bildungs- und Berufslaufbahn und eine inklusive Gesellschaft gelegt.“

Ute Erdsiek-Rave, ehemalige Bildungsministerin aus Schleswig-Holstein und Vorsitzende des Expertenkreises Inklusive Bildung der Deutschen UNESCO Kommission, Dr. Helga Seel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V., sowie Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoringstelle, brachten weitere wichtige Impulse in die Konferenz ein. Prof. Dr. Rolf Werning stellt Herausforderungen für Inklusion in Schule und Unterricht aus wissenschaftlicher Perspektive vor. Oswald Nachtwey (IGS List) berichtet mit zwei Förderschullehrerinnen aus der Praxis. Die Qualifizierung zu Bildungsfachkräften von ehemals Werkstattbeschäftigten für Universitäten und Hochschulen stellten der Bildungsfachreferent Horst-Alexander Finke und Barbara Mayrhofer vom Kieler Institut für Inklusive Bildung vor. Der aktuelle Austausch zum Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetz und Gesetzesvorhaben im Bund und den Ländern sowie die stetige Vernetzung zwischen den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Bundesländer und dem Bundesbehindertenbeauftragten standen ebenfalls auf dem straffen Programm.

Die Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Bundesbehindertenbeauftragte mahnen an, dass das Recht auf inklusive Bildung in Deutschland nicht ernst genug genommen wird. Sie sind sich einig: Positive wissenschaftliche Erkenntnisse und Umsetzungsstrategien finden zu wenig Eingang in politische Entscheidungsprozesse. Das Recht auf gute lebenslange Bildung werde nicht ausreichend umgesetzt.

Wontorra fasst zusammen: „Es geht nicht um das ob bei inklusiver Bildung, sondern um das wie bei der Ausgestaltung und Umsetzung von Inklusion im gesamten Bildungsbereich.“ Die Beauftragten appellieren: „Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es kein Zurück und keine Pause für Inklusion. Wir brauchen Mut und Ausdauer für ein inklusives Bildungssystem. Es geht um unsere Zukunft als inklusive Gesellschaft.“

Die Beauftragten fordern mit ihrer Hannöverschen Erklärung unter anderem:

  • … eine umfassende rechtliche Verankerung der Umsetzung von Inklusion in den Bildungsgesetzen.

  • … die Ausstattung aller Bildungseinrichtungen mit den für eine gelingende Inklusion erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen.

  • … eine offene, zugewandte und inklusiv ausgerichtete Haltung und Grundeinstellung beim Entscheiden und Handeln zu fördern.

  • … grundsätzlich interdisziplinäres Personal an allen Bildungseinrichtungen.

  • … mehr zeitliche Ressourcen an den Schulen für Kooperationen im interdisziplinären Team und für die Erstellung und Umsetzung von Schulentwicklungskonzepten einzukalkulieren.

  • … Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache in der Lehre an allen pädagogischen Fakultäten zu verankern.

  • …Inklusionspädagogische Seminare als Pflichtfächer für alle Lehrkräfte und deren Festlegung im Curriculum sowie praktische Erfahrungen mit inklusivem Unterricht im Vorbereitungsdienst (Referendariat).

  • … Integrationshelferinnen und -helfer zu qualifizieren und organisatorisch an den Schulen einzubeziehen, um bedarfsgerechte inklusive Unterstützung am Ort des gemeinsamen Lernens zu gewährleisten.

  • … mehr Bewusstseinsbildung und Kampagnen für (vor-) schulische Inklusion, auch für die berufliche Bildung.

Hier finden Sie die Hannöversche Erklärung

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

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Pressestelle

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