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Plenum 7. April 2017 - Mündliche Anfragen - Anfrage 71

Wie genau gibt die Landesregierung Stellungnahmen wieder? (Teil 1)

Niedersachsens Sozialministerin Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP) hatten gefragt:

Im Rahmen der Erstellung des Entwurfs eines Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG, Drucksache 17/7346) wurden seitens der Landesregierung Stellungnahmen eingeholt. Zumindest eine Stellungnahme soll aber - laut Aussage des NBB als angehörtem Verband - „gar nicht, nicht vollständig bzw. nicht richtig“ wiedergegeben worden sein.

1. Welche Aussagen des NBB wurden nicht wiedergegeben?

2. Welche Aussagen des NBB wurden nur teilweise wiedergegeben?

3. Welche Aussagen des NBB wurden nicht richtig wiedergegeben?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Landesregierung nimmt die Auswertung von Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren sehr ernst und arbeitet präzise. Dies ist auch bei der Erarbeitung des NGG-E geschehen; hierbei wurden, wie es gem. §§ 31, 39 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) vorgesehen ist, die wesentlichen Ergebnisse der Anhörung in die Begründung des Gesetzentwurfs aufgenommen, dargestellt und gewürdigt.

Zum NGG-E waren insgesamt 32 Stellungnahmen von Verbänden und sonstigen Stellen mit bis zu 16-seitigem Umfang zu berücksichtigen. Darauf, dass bei der Würdigung der - wie in allen Gesetzgebungsverfahren üblich – auch im NGG-E die wesentlichen Anhörungsergebnisse dargestellt sind, wurde explizit in der Begründung unter A. Ziffer V. hingewiesen.

Im NGG-E sind nach sorgfältiger Auswertung und Gewichtung die wesentlichen Ergebnisse der Verbandanhörung dargestellt; die Anmerkungen des NBB finden an zehn verschiedenen Stellen im NGG-E ihre Würdigung.

Zu 1.:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2.:

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 3.:

Die Landesregierung hat die „Aussagen“ des NBB richtig wiedergegeben; hinsichtlich der Darstellung unter B. zu § 5 ist es lediglich zu einem Übertragungsfehler gekommen: Im 7. Absatz muss es statt: „der Niedersächsische Beamtenbund und Tarifunion“ vollständig heißen: „die Landesfrauenvertretung des Niedersächsischen Beamtenbundes und Tarifunion“.

07.04.17

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Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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