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Plenum 18. Mai - Mündliche Anfragen - Frage 25

Gibt es Probleme beim Förderprogramm ‚Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum?


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Hillgriet Eilers, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling, Hermann Grupe, Horst Kortlang und Christian Grascha (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Sylvia Bruns, Hillgriet Eilers, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling, Hermann Grupe, Horst Kortlang und Christian Grascha (FDP) hatten gefragt:

Den Fragestellern wurde berichtet, dass es aktuell Probleme bei der Abwicklung des Förderprogramms „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ gebe.

Zum einen wird bemängelt, dass die Antragsbearbeitung sehr viel Zeit in Anspruch nehme, zum anderen soll es im März zu Änderungen in der Genehmigungspraxis gekommen sein, durch die insbesondere die sich in der Antragsphase befindenden Pflegedienste deutlich benachteiligt werden sollen.

  1. Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge im Schnitt und betrachtet die Landesregierung diese Bearbeitungszeit als angemessen?

  2. Ist es zu einer Änderung der Genehmigungspraxis gekommen, und wenn ja, aus welchem Grund?

  3. Gibt es eine Höchstgrenze für Fortbildung und Coaching und wenn ja, ist diese so ausgestaltet, dass sie ─ unter Heranziehung marktüblicher Vergleichspreise ─ als angemessen bezeichnet werden kann?

Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Die Landesregierung hat ein großes Interesse an der Stärkung der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum. Bedingt durch den demographischen Wandel und den Wunsch der meisten Menschen, so lange wie möglich in der Häuslichkeit verbleiben zu können, ist gerade die ambulante Versorgung von hoher Bedeutung.

Das Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ ist in dieser Form einmalig in der Bundesrepublik. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes. Es bietet den ambulanten niedersächsischen Pflegediensten im ländlichen Raum die Möglichkeit, sich zu modernisieren und besser aufzustellen.

Bei der Erstellung der Richtlinie erfolgte im Vorfeld eine breite Einbeziehung der Praxis im Rahmen der Verbandsbeteiligung. Die im Rahmen der Beteiligung der Leistungsanbieter-Verbände vorgeschlagenen Änderungen und Anmerkungen wurden bei der finalen Fassung der Richtlinie umfassend berücksichtigt. Auch wurden die bürokratischen Hürden bewusst niedrig gehalten.

Das Förderprogramm ermöglicht den Pflegediensten, selbstinitiierte individuelle Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen. Gerade kleine und sehr kleine Pflegedienste geben an, dass sie längst notwendige Veränderungen erst mit Hilfe der Fördermittel hätten umsetzen können. Die Antragstellerinnen und Antragsteller berichten auch, dass Krankenstände signifikant gesunken seien und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder gestiegen sei. Letzteres führe dazu, dass neue Ideen entstünden und weitere Verbesserungen umgesetzt werden könnten. Von den Antragstellerinnen und Antragstellern wird das Förderprogramm durchweg als positives Signal für die Pflege gesehen. Viele empfinden es zudem als Wertschätzung für ihre Arbeit.

Als besonders positiver Effekt ist hervorzuheben, dass einige Pflegedienste eine tarifgerechte Bezahlung eingeführt haben, da die tarifgerechte Bezahlung eine der Fördervoraussetzungen darstellt. Auch auf diesem Wege wird der ländliche Raum gestärkt. Eine wichtige Komponente zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eine angemessene und auskömmliche Bezahlung.

Zu den geförderten Projekten zählen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur Digitalisierung, Vernetzung und Verbesserung der Organisationsstrukturen. Über das Förderprogramm konnten bis Ende des Jahres 2017 bereits über 300 Anträge bewilligt werden. Der jeweils zur Verfügung stehende Mittelansatz in Höhe von 6,256 Mio. Euro pro Jahr wurde in beiden Jahren komplett ausgeschöpft.

Zu 1.:

Die Bearbeitungszeit beträgt bei vollständigen und förderfähigen Projekten zurzeit etwa zwei bis vier Wochen. Da in der Richtlinie keine Antragsstichtage vorgesehen sind, Anträge also zu jeder Zeit gestellt werden können, ist die Bearbeitungsdauer vollständiger Anträge abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge und dem individuellen Beratungsbedarf der Antragstellerinnen und Antragsteller beim zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Die Bearbeitungsdauer verlängert sich, wenn die Anträge noch nicht entscheidungsreif sind und Antragstellende erforderliche Angaben nachreichen müssen.

Die Landesregierung betrachtet eine Bearbeitungszeit von in der Regel zwei bis vier Wochen als angemessen. Der Personaleinsatz für das Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ ist so berechnet, dass die anfallenden Aufgaben in angemessener Zeit bearbeitet werden können.

Zu 2. und 3.:

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:

Durch die Richtlinie „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ wurde durch die Landesregierung der Rahmen geschaffen, wie eine Förderung von ambulanten Pflegediensten erfolgen kann. Durch die Anwendung der Richtlinie bildet sich eine Bewilligungspraxis heraus, welche durchgängig überprüft und bei Bedarf für die Zukunft angepasst wird.

Vor diesem Hintergrund wurde zum Ende des Jahres 2017 und zu Beginn des Jahres 2018 festgestellt, dass es insbesondere im Bildungsbereich zu nicht begründeten, extremen Preissteigerungen innerhalb der vorgelegten Förderanträge kam. Hier wurden teilweise Stundensätze in Höhe von über 400 Euro veranschlagt.

Dies hat MS veranlasst, eine Obergrenze festzulegen. Diese beträgt für einen Acht-Stunden-Tag inkl. Vor- und Nachbereitung und MwSt. 1.000,00 Euro zzgl. Reisekosten und Spesen nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung und dem Einkommensteuergesetz. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Bewilligungsbehörde von dieser Grenze abweichen.

Die Höchstgrenze wurde auf der Basis von Vergleichsberechnungen, Internetrecherche und Erfahrungswerten aus der Förderpraxis festgelegt. Dabei wurde der Betrag anhand des Vergleichs mit einer oder einem in E 13 eingruppierten Landesbediensteten vorgenommen. Dies entspricht der Eingruppierung einer wissenschaftlichen Kraft. Insbesondere vor dem Hintergrund der Zielgruppe der Richtlinie wird der Betrag als angemessen betrachtet.

Mit der Einführung einer Höchstgrenze wird dem in der Landeshaushaltsordnung festgelegten Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung getragen. Ferner wird auch das Ziel der Richtlinie, eine möglichst große Streuung der Fördermittel, besser erreicht, da mit den zur Verfügung stehenden Mitteln mehr Anträge gefördert werden können.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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