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Juleica - Die Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card

Juleica

Zur Anerkennung und Unterstützung der ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleiter gibt es seit 1999 die bundeseinheitliche Jugendleiterinnen- und Jugendleiter Card JULEICA.

Die JULEICA ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat und kann von jedem beantragt werden, der bei einem freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig ist. Zu den Tätigkeiten von Jugendleiterinnen und Jugendleitern gehören die Organisation und Durchführung von Kinder- und Jugendgruppenarbeit, Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, internationale Begegnungen, Bildungsangebote, die Leitung von Fach- und Neigungsgruppen und die politische Interessenvertretung Jugendlicher.

Mit ihr können Jugendleiterinnen und Jugendleiter ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Gestaltung von Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen nachweisen, die sie unter anderem durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang von mindestens 50 Stunden Dauer erworben haben.

Die JULEICA legitimiert die Jugendleiterinnen und Jugendleiter auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

Als kleines Dankeschön für das ehrenamtliche Engagement sind mit der JULEICA auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch.

Niedersachsen belegt mit bisher rund 70.000 ausgestellten und zurzeit gut 24.000 gültigen JULEICAS mit Abstand bundesweit den Spitzenplatz.

Am 29.01.2009 ist in Niedersachsen der bundesweite Startschuss für die Einführung der neuen JULEICA gefallen. Knapp zehn Jahre nach ihrer Einführung kann die JULEICA nun Online beantragt werden, es gibt ein neues Design der Karte sowie ein neues Corporate-Design für begleitende Informationsbroschüren und es sind bundeseinheitliche Qualitätsstandards festgelegt worden.

In Niedersachsen werden die Voraussetzungen für die Ausstellung der JULEICA und das Verfahren im "Runderlass zur Ausstellung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Niedersachsen") geregelt.

Weitere Informationen zur JULEICA finden sich unter den aufgeführten Links.

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