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Fragen und Antworten rund um das Anerkennungsverfahren


Warum soll ich die Bewertung meiner Berufsqualifikation beantragen?

Wenn Sie im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, können Sie prüfen lassen, ob diese mit einer Berufsqualifikation in Deutschland gleichwertig ist. Für einen entsprechenden Antrag gibt es viele gute Gründe:

• Sie möchten einer Ihrer Qualifikation entsprechenden Tätigkeit nachgehen.

• Sie möchten besser in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sein.

• Sie möchten Ihre bisherigen beruflichen Erfolge in Deutschland ausbauen.

Maßstab für den Vergleich Ihrer Ausbildung ist die deutsche Referenzqualifikation. Entscheidend sind dabei die in Deutschland geforderten Voraussetzungen für den jeweiligen Beruf.

Wer kann seinen Abschluss prüfen lassen?

Grundsätzlich können alle Personen ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen prüfen lassen. Es kommt dabei nicht auf eine bestimmte Staatsangehörigkeit oder den Aufenthaltsstatus an, Anträge können auch aus dem Ausland gestellt werden, wenn Sie beabsichtigen, eine Erwerbstätigkeit in Niedersachsen auszuüben.

An welche Stellen wende ich mich?

Die Durchführung des Anerkennungsverfahrens erfolgt durch die für den jeweiligen Beruf zuständige Stelle. Welche Berufe grundsätzlich anerkannt werden können, erfahren Sie bei einer Anerkennungsberatungsstelle. Der „ Orientierungsleitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul-, Hochschul- und Berufsabschlüsse in Niedersachsen" gibt Hinweise zum Verfahren sowie zu der zuständigen Stellen für Ihren Referenzberuf.

Eine Antragstellung ist auch über den Einheitlichen Ansprechpartner in Niedersachsen möglich.

Wenn Sie noch nicht sicher sind, welcher Referenzberuf zu Ihrer Berufsqualifikation passt, sollten Sie sich an eine Beratungsstelle wenden.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag. Sollte die zuständige Stelle feststellen, dass die Unterlagen nicht vollständig sind oder noch weitere Unterlagen für die Prüfung erforderlich sind, wird sie diese bei Ihnen anfordern. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der Referenzqualifikation bestehen. Diese Prüfung soll in der Regel innerhalb von höchstens drei Monaten abgeschlossen sein.

Wenn wesentliche Unterschiede bestehen, wird geprüft, ob diese Unterschiede durch sonstige Befähigungsnachweise oder einschlägige Berufserfahrung aus dem In- oder Ausland ausgeglichen werden können. Wenn keine wesentlichen Unterschiede vorliegen bzw. diese ausgeglichen sind, erhalten Sie einen Bescheid, der die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation mit der deutschen Referenzqualifikation feststellt.

Sollten die wesentlichen Unterschiede nicht ausgeglichen werden können, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid, der Ihnen bescheinigt, über welche Qualifikationen Sie bereits verfügen und welche noch erforderlich sind, um die Voraussetzungen der Referenzqualifikation zu erfüllen. Damit können Sie erkennen, welche Qualifikationen Sie für eine erfolgreiche Anerkennungsentscheidung noch nachholen müssen.

(Für die Ausstellung des Europäischen Berufsausweises gelten teilweise abweichende Verfahrensregeln.)

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Gebührenordnungen der zuständigen Stellen. In der Regel sind Gebührenrahmen vorgesehen, so dass sich die genaue Höhe der Kosten nach dem Aufwand der Prüfung berechnet. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Anerkennungsberatungsstelle oder der für die Anerkennung zuständigen Stelle. Daneben können noch weitere Kosten anfallen, etwa für Übersetzungen und Beglaubigungen. Auch diese sind grundsätzlich von Ihnen zu tragen.

Wenn Sie arbeitsuchend gemeldet sind, übernimmt ggf. die zuständige Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter die Kosten. Klären Sie dies bitte vor Antragsstellung mit diesen Stellen ab. Eventuell kann Ihr Anerkennungsverfahren auch durch den " Anerkennungszuschuss" unterstützt werden, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich erneut einen Antrag stellen?

Sofern Ihr Antrag abgelehnt wurde, ist eine spätere, erneute Antragsstellung möglich. Dies ist beispielsweise ratsam, wenn Sie die fehlenden Qualifikationen nachgeholt haben. Sofern die Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses bereits festgestellt worden ist, wird die zuständige Stelle Ihren erneuten Antrag in der Regel ablehnen.

Was mache ich, wenn ich über keine Nachweise meiner Berufsqualifikationen verfüge?

Vielleicht können Sie die Unterlagen nicht oder nur zum Teil vorlegen oder der Aufwand, die Unterlagen zu beschaffen, ist unangemessen hoch. In bestimmten Fällen können Ihre beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, auf die es ankommt, auf andere Weise festgestellt werden. Dies kann zum Beispiel durch Arbeitsproben, Fachgespräche, Prüfungen oder Gutachten erfolgen.

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