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Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum

Mit dem Fortschreiten des demografischen Wandels steigt die Zahl der Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf kontinuierlich. Von diesen Veränderungen sind in einem besonderen Maße ländliche Gebiete betroffen. Den größten Zuwachs an Pflegebedürftigen haben dabei ambulante Pflegedienste.

Um vor diesem Hintergrund die häusliche Versorgung langfristig sicherzustellen, müssen die Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege und die Arbeitsbedingungen in den Diensten verbessert werden. Nur auf diese Weise kann es gelingen, ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu binden sowie Organisationsabläufe in den Betrieben zu optimieren.

Pflege Bildrechte: © sturti - istockphoto.de
Foto: Seniorin und Pflegekraft, die zusammen lachen
Die Niedersächsische Landesregierung hat im Jahr 2016 ein dreijähriges Förderprogramm zur strukturellen Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege im ländlichen Raum gestartet. Dieses Förderprogramm wird ab 01.01.2023 bereits zum zweiten Mal mit einer Laufzeit von vier Jahren neu aufgelegt.

Mit dem umfänglichen Förderprogramm von fünf Millionen Euro pro Jahr sollen möglichst viele Pflegedienste zukunftsweisende Maßnahmen umsetzen können, für die zusätzliche Finanzmittel erforderlich sind. Im Rahmen des Förderprogramms können nachhaltige, über den Förderzeitraum hinaus wirksame Projekte insbesondere in folgenden vier Bereichen gefördert werden: Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, Kooperation und Vernetzung, Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte sowie Digitalisierung in der Pflege.

FÖRDERSCHWERPUNKTE
Foto: Pflegekraft hilft Seniorin aus dem Rollstuhl auszusteigen

1 . Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen

Hier kann beispielsweise die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung arbeitnehmerorientierter Arbeitsmodelle, zur Stärkung des Führungsverhaltens sowie zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten beantragt werden.

Praxisbeispiele: Fachlaufbahnen, Personalgewinnung durch Imagefilme
Bildrechte: shutterstock
Foto: Verschiedene Zahnräder, die ineinander greifen

2. Kooperation und Vernetzung

Mögliche Förderprojekte sind Initiativen zum Aufbau von Vernetzungsstrukturen und zur Verbesserung von Kooperationen auf den unterschiedlichen Ebenen, beispielsweise auch solche, die im Sinne der Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf zur Optimierung ihrer Gesamtversorgung beitragen können.

Praxisbeispiel: Schulkooperation
Foto: Mehrere Menschen schlagen sich gegenseitig ein

3. Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Hier können beispielsweise Projekte zur betrieblichen Organisation von Betreuungsmöglichkeiten sowohl für Kinder als auch für hilfsbedürftige, ältere Familienmitglieder oder auch die Umsetzung von familienfreundlichen Arbeitszeit- und Arbeitsorganisationsmodellen gefördert werden.

Praxisbeispiel: Kinderbetreuung

Foto: Frau und Mann schauen zusammen auf ein Tablet

4. Digitalisierung in der Pflege

In diesem Bereich werden sowohl Projekte zur Digitalisierung der Organisationsabläufe, als auch die Implementierung von wichtigen Zukunftstechnologien wie Telepflege und die KI- oder Robotik-unterstützte Gestaltung der pflegerischen Versorgung gefördert.


Praxisbeispiele: Tablets in der Pflege, Bildschirmpflege, Smarte Türschlösser

Foto: Antragsstellung

Antragstellung

Die Antragsunterlagen sowie Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Den Antrag senden Sie bitte direkt an die Bewilligungsbehörde, das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Ihre Ansprechpersonen sind:
Herr Andreas Hohlt (0541 5845-343)
Frau Vera Knop (0541 5845-353)

E-Mail an team6sl1@ls.niedersachsen.de



Foto: Hand auf der das Wort Info liegt

Informationen und Beratung

Für allgemeine Informationen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an die o. g. Ansprechpersonen im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Für eine darüber hinausgehende fachliche Beratung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wenden Sie sich bitte an

Herrn Christoph Ley, Tel. 0511/ 120-5830,
E-Mail: christoph.ley@ms.niedersachsen.de.

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