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Die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher im Krankenhaus

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes wurde erstmals im Jahr 2016 das Amt der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher verpflichtend in den niedersächsischen Krankenhäusern eingeführt. Als Interessenvertreter von Patientinnen und Patienten nehmen diese alle Anliegen wie Wünsche, Kritik oder Lob entgegen und besprechen diese zielführend mit den zuständigen Stellen des Krankenhauses. Die Fürsprecherinnen und Fürsprecher sind keine Mitarbeiter des Krankenhauses und damit weisungsungebunden. Sie arbeiten ehrenamtlich und gelten damit als unabhängige Ansprechpartner für alle Patientinnen und Patienten eines Krankenhauses. Sie unterliegen der Schweigepflicht und dürfen anvertraute Sachverhalte und Informationen nur mit dem Einverständnis der Patientinnen und Patienten weitergeben.

Die „Handlungsempfehlungen mit Leitbild für Patientenfürsprechende“ und eine „Formularempfehlung für die Entbindung von der Schweigepflicht für die Patientenfürsprechenden“ stehen auf dieser Webseite zum Download bereit.

Die gesetzliche Grundlage finden Sie im § 22 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG).

So erreichen Sie uns:

Büro der Landespatientenschutz-
beauftragten
Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Patientenschutz

Telefon: (0511) 120-4013
Fax: (0511) 120-99-4013

E-Mail: patientenschutz@ms.niedersachsen.de

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