Krankenhäuser nach § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
im Land Niedersachsen
Nach § 21 Abs. 1a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Niedersachsen bestimmte Krankenhäuser, die anspruchsberechtigt für eine Ausgleichszahlung nach § 21 Abs. 2a KHG eines aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 entstandenen Erlösrückgangs sind, finden Sie in der rechten Info-Spalte. (Stand vom 15. Juni 2021. Sollte es zu Änderungen kommen, werden diese hier veröffentlicht.)
Leitindikatoren und Belegungsdaten der Krankenhäuser mit COVID-19-Patientinnen/Patienten
Einige wichtige Daten
Stand: 30.03.2023, Quelle: IVENA
Leitindikatoren
• Landes-Inzidenz Infizierte: 32,8
• Landes-Inzidenz Hospitalisierung: 9,0
• Landes-Belegung Intensivbetten: 4,3 %
Krankenhäuser
Erkrankte Patientinnen und Patienten: 1008
• Erwachsene auf Normalstation: 902
• Erwachsene auf Intensivstation: 95
- davon beatmet: 44
- davon ECMO: 4
• Kinder auf Normalstation: 8
• Kinder auf Intensivstation: 3
- davon beatmet: 1
- davon ECMO: 0