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Krankenhäuser nach § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)

im Land Niedersachsen


Nach § 21 Abs. 1a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Niedersachsen bestimmte Krankenhäuser, die anspruchsberechtigt für eine Ausgleichszahlung nach § 21 Abs. 2a KHG eines aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 entstandenen Erlösrückgangs sind, finden Sie in der rechten Info-Spalte. (Stand vom 15. Juni 2021. Sollte es zu Änderungen kommen, werden diese hier veröffentlicht.)

Leitindikatoren und Belegungsdaten der Krankenhäuser mit COVID-19-Patientinnen/Patienten

Einige wichtige Daten
Stand: 30.03.2023, Quelle: IVENA

Leitindikatoren

• Landes-Inzidenz Infizierte: 32,8

• Landes-Inzidenz Hospitalisierung: 9,0

• Landes-Belegung Intensivbetten: 4,3 %


Krankenhäuser

Erkrankte Patientinnen und Patienten: 1008

• Erwachsene auf Normalstation: 902

• Erwachsene auf Intensivstation: 95

- davon beatmet: 44

- davon ECMO: 4


• Kinder auf Normalstation: 8

• Kinder auf Intensivstation: 3

- davon beatmet: 1

- davon ECMO: 0












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