Jugendgesundheituntersuchung J1
Wozu ist die J1 gut?
Die Fortsetzung der sog. „U-Reihe“ ist die Jugendgesundheitsuntersuchung, kurz J1 genannt. Sie ist eine Vorsorgeuntersuchung für das Alter zwischen 12 und 14 Jahren.
In dieser Altergruppe bietet die J1 eine gute Gelegenheit, die Jugendlichen auf dem Übergang vom Kindsein zum Erwachsenwerden zu begleiten und in wichtigen Fragen zu beraten.
Die J1 ist eine reine Vorsorgeuntersuchung. Dem Jugendlichen wird eine ärztliche Untersuchung angeboten, um Risiken, die eine gesunde störungsfreie Entwicklung gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Vorsorge ist besser als Behandlung.
Vorsorge treffen!
Was wird bei der J1 gemacht?
Bei der J1 erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung. Dabei wird auf Körperhaltung, Motorik, Größe und Gewicht geachtet. Die Körperfunktionen werden überprüft, das Herz abgehört, der Bauch abgetastet sowie die Größe und Lage der Schilddrüse untersucht und der Blutdruck gemessen. Besonderer Wert wird auch auf die Erfassung des Impfstatus gelegt. Weitere Schwerpunkte sind die Pubertätsentwicklung, Essstörungen und Hautprobleme. Darüber hinaus werden die familiäre Situation, die schulische Entwicklung und das Gesundheitsverhalten des Jugendlichen erfasst. Außerdem werden Fragen zum Sexual-, Drogen- und Rauchverhalten beantwortet. Hierdurch wird eine individuelle Beratung möglich.
Die Jugendlichen können so ein Vertrauensverhältnis zum Arzt aufbauen und haben dabei die Möglichkeit Fragen ohne Scheu zu stellen und Themen anzusprechen, die sie bewegen und beschäftigen.
Fragen klären!
Ergeben sich bei der Untersuchung oder aus dem Gespräch Auffälligkeiten bei der körperlichen, seelischen oder sozialen Entwicklung des Jugendlichen, so leitet die Ärztin oder der Arzt weitere Schritte ein, wie das Vervollständigen des Impfschutzes oder eine Überweisung zur Fachärztin oder zum Facharzt. Ist bei der J1 alles ‚im grünen Bereich’, dann ist das sowohl für die Jugendlichen als auch für Sie als Eltern ein tolles und beruhigendes Gefühl.
Was sollte man noch zur J1 wissen?
Wie bei allen Vorsorgeuntersuchungen werden auch die Kosten für die J1 vollständig von der Krankenkasse übernommen. Eine Praxisgebühr für die J1 wird nicht erhoben. Die Untersuchung kann beim Kinder- und Jugendarzt, beim Praktischen Arzt, beim Allgemeinarzt oder beim Internisten durchgeführt werden. Was bei der J1 besprochen wird, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht – auch bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Der Arzt darf auch den Eltern keine Auskunft geben, ohne dass das vorher besprochen wurde.
Einzige Ausnahme: Es geht um eine schwerwiegende, lebensbedrohliche gesundheitliche Störung. Wer die Jugendlichen zur J1 begleiten soll, entscheidet der Jugendliche selbst und kann beispielsweise bei der Terminvergabe mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen werden.
Chance Nutzen!
Was können Sie als Eltern tun?
Eltern können das Thema J1 mit ihren Kindern besprechen und auf die Möglichkeit und den Nutzen der kostenlosen ärztlichen Untersuchung hinweisen. Weiterhin können die Eltern bei der Wahl der Ärztin oder des Arztes sowie bei der Terminabsprache helfen. Wichtig ist, dass die J1 bei einem Arzt des Vertrauens des Jugendlichen gemacht werden sollte. Einige Kinder- und Jugendärzte bieten auch spezielle Jugendsprechstunden an oder geben bei der Anmeldung zur J1 Fragebögen aus, die die Jugendlichen im Vorfeld zusammen mit den Eltern oder einer anderen Vertrauensperson ausfüllen können. Zusätzliche Informationen rund um die J1 bieten Ihnen die nachfolgend aufgeführten Institutionen!
Was soll zur J1 mitgebracht werden?
• Krankenversichertenkarte
• Impfausweis
• Gelbes Untersuchungsheft (falls vorhanden)
• Sonstige Informationen, frühere Befunde, etc. die für die Ärztin oder den Arzt wichtig sind oder sein könnten
Weitergehende Informationen zur J1 erhalten Sie z. B. bei folgenden Organisationen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die BZgA ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und nimmt für den Bund Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung wahr.
www.bzga.de
Spezielle Informationen der BZgA zur J1 unter:
Kinder- & Jugendärzte im Netz
Hier sind vielfältige Themen zur Kinder- und Jugendgesundheit, inklusive der J1, sowie auch Ärzte- und Klinik-Suchmaschienen hinterlegt.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Die KBV bietet auf einer eigenen Seite zur Jugendgesundheitsuntersuchung unter dem Motto „Your next Top-Check-up J1“ zahlreiche Informationsmaterialien
an.
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)
Zu den Aufgaben des NLGA gehören die Prävention, Erkennung und Bekämpfung bevölkerungsrelevanter Gesundheitsgefahren sowie die Beobachtung und Berichterstattung der gesundheitlichen Entwicklungen in Niedersachsen.