Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe
(Stand: 15. Juni 2021)
Das Land Niedersachsen unterstützt die Ausbildung in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Atem-, Sprech- und Stimmlehre mit der Förderung von Berufsfachschulen in freier Trägerschaft, die ihren Sitz in Niedersachsen haben. Gefördert werden alle Ausbildungsgänge, die ab dem 01.01.2019 begonnen haben.
Das für Soziales zuständige Ministerium bestimmt durch die Niedersächsische Verordnung zur Förderung von Schulen in freier Trägerschaft für Gesundheitsfach-berufe sowie für Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen und Atem-, Sprech- und Stimmlehrer (NGesFBFöVO) vom 14.01.2020 das Antrags- und das Abrechnungsverfahren sowie das Nähere über die Höhe der Förderung. Diese Verordnung wurde am 28.01.2020 im Nds. GVBI. Nr. 1/2020 veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft.
Was ist zu tun, um die Förderung zu erhalten?
Zur Beantragung der Förderung ist immer der aktuelle Vordruck des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zu nutzen.
Der Antrag muss dort spätestens zwei Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres eingegangen sein. Verspätet eingehende Anträge müssen abgelehnt werden.
Bitte laden Sie für jede Antragsstellung immer den aktuellen Antrag herunter, da es jederzeit zu Änderungen und Anpassungen der Formulare kommen kann.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL2
Domhof 1
31134 Hildesheim
Den Antrag inkl. aller Anlagen sowie ein Hinweisblatt, das alle häufig gestellten Fragen beantwortet, finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite im Downloadbereich
Förderung der Ausbildung in der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Atem-, Sprech- und Stimmlehre | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung immer die auf der Homepage zur Verfügung gestellten aktuellen Formulare.
Wo finde ich die Anspruchsgrundlage?
§ 8 Niedersächsisches Gesundheitsfachberufegesetz (NGesFBG) regelt die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft für Gesundheitsfachberufe und für Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen sowie Atem-, Sprech- und Stimmlehrer. Die Vorschrift können Sie unter folgendem Link abrufen:
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=GesFBG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
Die Niedersächsische Verordnung zur Förderung von Schulen in freier Trägerschaft für Gesundheitsfachberufe sowie für Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen und Atem-, Sprech- und Stimmlehrer (NGesFBFöVO) vom 14. Januar 2020 können Sie unter folgendem Link abrufen:
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=FrTrGesFBSchulF%C3%B6V+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
Bei weiteren Fragen zur Antragsstellung und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL2
Domhof 1
31134 Hildesheim
E-Mail: Team3SL2@ls.niedersachsen.de
Telefonische Sprechzeiten:
montags bis donnerstags jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags und an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon: 05121 304-0
Internetseite:
Förderung der Ausbildung in der Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Atem-, Sprech- und Stimmlehre | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
Foto: Frau und Mann gucken auf Poster an der Wand © Rawpixel/Unsplash/CC0