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Förderung der Ausbildung in der Altenpflege


Das Land Niedersachsen unterstützt die Ausbildung in der Altenpflege finanziell.

Vom 01.08.2009 bis 31.01.2015 förderte das Land bestehende Schulverträge für den Ausbildungsberuf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers durch einen monatlichen Zuschuss zum Schulgeld auf der Grundlage einer freiwilligen Zuwendungsrichtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege).

Durch eine Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes wurde der Förderanspruch zum 01.02.2015 gesetzlich abgesichert. Mit der Verordnung zur Förderung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft, die am 01.08.2015 in Kraft getreten ist, wurde die Fördersystematik neu ausgestaltet. Die Höhe der Förderung bemisst sich seitdem nach der jeweiligen Klassengröße.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Anträge auf Förderung können anhand des jeweiligen Formblattes gestellt werden beim

Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Hauptstelle Hildesheim -
Team 3 SL2
Domhof 1
31134 Hildesheim
Tel.: 05121/ 304-0
Fax: 05121/ 304-689

Die jeweiligen Formblätter zur Antragstellung finden Sie hier.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesamtes in Lüneburg stehen für weitere Fragen zur Verfügung und sind gerne bereit, Sie im Einzelfall zu beraten und bei der Antragstellung behilflich zu sein.

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