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Selbsthilfe in der Pflege

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern nach § 20 h SGB V im Bereich der Krankenversicherung die Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten mit bestimmten Krankheitsbildern zum Ziel gesetzt haben. Allein in Niedersachsen treffen sich schätzungsweise 275.000 Menschen in etwa 7.000 Selbsthilfegruppen.

Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes aus dem Jahr 2008 hatte die Bundesregierung sich entschieden, die Selbsthilfe auch im Bereich der Pflegeversicherung zu etablieren und mit der Einführung des § 45 d SGB XI eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Charakteristisch für die Selbsthilfegruppen in der Pflege ist im Unterschied zu den Gruppen des SGB V, dass die Aktivitäten dieser Gruppen nicht auf ein bestimmtes Krankheitsbild, sondern allgemein auf eine Verbesserung der Pflegesituation gerichtet sind.

Grundlage der finanziellen Förderung in Niedersachsen ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ehrenamtlichen Strukturen sowie der Selbsthilfe nach § 45 d SGB XI (RdErl. d. MS v. 14. 02. 2020; Nds. MBl. S. 347). Seit 2010 ist es gelungen, in Niedersachsen eine gute Struktur der Selbsthilfe aufzubauen. Die Selbsthilfekontaktstellen in den Landkreisen bieten für Interessierte einen Überblick über die Selbsthilfelandschaft in ihrem Zuständigkeitsbereich, beraten und unterstützen bei Gruppenneugründungen und vermitteln Personen in geeignete Selbsthilfegruppen. So wird niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur Selbsthilfe in der Pflege ermöglicht.

Auch die Bundesregierung misst der Selbsthilfe eine steigende Bedeutung zu; so hat sie zuletzt geregelt, dass für den vorgenannten Zweck statt vorher 0,10 EUR jetzt 0,15 EUR je Kalenderjahr und Versichertem für die Selbsthilfe bereitgestellt werden - und damit die Fördermittel um 50 % angehoben. Zeitgleich wurde das Anteilsverhältnis der Förderung Pflegekassen: Land von vorher 50:50 auf 75:25 umgestellt.

Für die nächsten Jahre wird mit einer weiteren Steigerung der Antragszahlen gerechnet.

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