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26. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder

GFMK   Bildrechte: Tom Figiel
Im nächsten Jahr wird die GFMK in Thüringen stattfinden. Traditionell hat Ministerin Cornelia Rundt dazu den Hammer an ihre Amtskollegin Heike Werner aus Erfurt übergeben.
GFMK  
Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder und die Parlamentarische Staatssekretärin

Unter dem Vorsitz von Niedersachsens Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt fand am 15. und 16. Juni 2016 die 26. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder in Hannover statt.

Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und
-senatoren haben sich in ihrem Leitantrag mit den Vorstellungen der jungen Generation für ihre geschlechtergerechte Zukunft und mit jungen Feministinnen befasst. Ministerin Cornelia Rundt: „Die Frauen- und Gleichstellungspolitik in Deutschland aktiv und modern zu gestalten, ist ein ausgesprochen aktuelles und gesellschaftlich drängendes Thema. Auch mit Blick auf die Zuwanderung muss unser Handeln mit unseren Wertvorstellungen übereinstimmen. Wir müssen beweisen, dass wir die Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland auch leben." Gemeinsam mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen hat die Ministerin und Konferenzvorsitzende auch diskutiert, wie die Gleichstellung auch im Hinblick auf die zugewanderten Frauen weiter vorangebracht werden kann.

„Die Zuwanderung stellt uns alle vor neue Aufgaben. In der Frauen- und Gleichstellungspolitik in Deutschland heißt das vor allem: Die Menschen, die zu uns gekommen sind, müssen von Anfang an spüren, dass in unserem Land die Geschlechter gleichberechtigt sind. Es ist deshalb wichtig, den Wert der Gleichstellung zu betonen – es ist aber genauso wichtig, bei den konkreten Maßnahmen zur Integration dafür zu sorgen, dass Frauen ihre Potentiale entfalten und dass sie gewaltfrei leben können. Nur so können wir den wichtigen Wert der Gleichstellung glaubhaft vermitteln.“

Die Ministerin unterstreicht: „Diese Schwerpunkte lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Sie bieten sich vielmehr geradezu an, jetzt in den gesellschaftlichen Diskurs einzugehen, um die Menschen stärker für die Belange aller Frauen zu sensibilisieren und die Chancen, die sich für Deutschland als Einwanderungsland ergeben, aktiv für die Gleichstellung zu nutzen!“

Die Konferenzschwerpunkte in der Übersicht:

Gleichstellung der jungen Generation

Welche Vorstellungen haben junge Frauen und Männer für ihre geschlechtergerechte Zukunft? Wie gleichberechtigt fühlen sie sich? Das Vorsitzland Niedersachsen hatte dazu schon vor der GFMK junge Leute befragt und Studien ausgewertet. Fazit: Junge Menschen wollen gleichberechtigt leben. Dass Frauen und Männer jeweils eigenständig ihre Existenz sichern, halten sie für selbstverständlich. Für junge Männer steht außerdem außer Frage, dass sie sich später an der Familienarbeit beteiligen möchten.

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind jedoch leider oft so, dass die Vorstellungen junger Frauen und Männer nicht immer verwirklicht werden könnten. Die GFMK hat daher eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel. Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder haben sich darauf verständigt, dies im Hinblick auf die Wünsche der jungen Generation weiterzuentwickeln. Die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen wie die stärkere berufliche und örtliche Flexibilisierung, die Globalisierung und Prekarisierung der Arbeitswelt und ein teils individuell gelebter, von tradierten Rollenbildern gelöster Familienbegriff sollen berücksichtigt werden.

In einer ausführlichen Erörterung hat sich die Konferenz darüber hinaus damit beschäftigt, wo und mit welchen Inhalten die Gleichstellungsdebatte heute geführt wird und welche Weichenstellungen das für die GFMK beinhaltet. Die Vorstellungen junger Netzfeministinnen sind dabei ebenso zur Sprache gekommen wie die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von klassischer Gleichstellungsarbeit und Netzfeminismus.

Gleichstellung und Migration

Bei den Bemühungen zur Integration von Flüchtlingen wird meist erst in zweiter Linie an die zugewanderten Frauen gedacht. Das ist aber falsch. Sei es am Arbeitsmarkt oder im sozialen Umfeld - in Deutschland gut integrierte Frauen wirken positiv in die ganze Familie. Ein weiterer Effekt: Die Integration ermöglicht den Frauen auch die Selbstsicherheit, die sie für ein emanzipiertes Leben in Deutschland benötigen.

Die GFMK hat sich ausführlich mit der Lage der nach Deutschland geflüchteten Frauen beschäftigt. Sie weist darauf hin, dass die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt von erheblicher Bedeutung ist. Nach vorliegenden Untersuchungen wollen mehr als drei Viertel aller weiblichen Flüchtlinge in Deutschland eine Berufstätigkeit aufnehmen. Es ist deswegen wichtig, dafür die Voraussetzungen zu schaffen, indem Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Flüchtlinge an Maßnahmen der Sprachförderung, Kompetenzfeststellung und beruflichen Eingliederung teilnehmen können. Die GFMK hält dazu in ihrem einstimmigen Beschluss die Sicherung der Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationsmaßnahmen für ebenso wichtig wie frauenspezifische Maßnahmen, Teilzeit- und Online-Module.

In einem weiteren GFMK-Beschluss auf Antrag Berlins wird das Bundesinnenministerium darum gebeten, in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Vorgaben die besondere Lage gewaltbetroffener Frauen zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem für Residenz- und Wohnsitzauflagen. Ministerin Cornelia Rundt: „Es kann nicht sein, dass gesetzliche Bestimmungen Frauen verpflichten, bei ihren gewalttätigen Partnern auszuharren. Eine Ausnahme von räumlichen Beschränkungen muss in solchen Fällen zeitnah erteilt werden.“

Einstimmig hat sich die GFMK auch dafür ausgesprochen, dass in den Integrationskursen in stärkerem Maße als bisher über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Deutschland informiert wird. Nach den Beschlüssen von Meseberg, nach denen die Stundenzahl dafür um 40 Stunden pro Kurs aufgestockt werden soll, ist das auf einem guten Wege.

Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland

Die GFMK hat beschlossen, nach 2009 und 2012 in diesem Jahr zum dritten Mal einen Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland herauszugeben. In dem Atlas werden umfangreiche Daten zur Beteiligung von Frauen und Männern an politischen Ämtern und im Erwerbsleben sowie zu ihrer sozialen Lage und zum Schulerfolg von Mädchen und Jungen dargestellt. „Der Atlas erhält seinen besonderen Wert darin, dass jetzt über 8 Jahre eine Entwicklung nachvollzogen werden kann. Ich danke deshalb dem Land Baden-Württemberg, das über viele Jahre die Entwicklung des Atlasses begleitet hat, und dem Bund, der auch diesmal wieder die Veröffentlichung ermöglicht“ stellte Ministerin Rundt fest. Mit der Veröffentlichung des Atlas ist im Herbst dieses Jahres zu rechnen.

Geschlechtersensible Bildung

Die GFMK hat die von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Gleichstellungs- und der Kultusministerkonferenz erarbeiteten Leitlinien „Mehr Chancengerechtigkeit durch geschlechtersensible Erziehung, Bildung und Ausbildung“ beschlossen und die Kultusministerkonferenz gebeten, deren Umsetzung herbeizuführen. In den Leitlinien sind Anforderungen an Prüfungsaufgaben, Lehr- und Lernmittel sowie an die Aus- und Fortbildung im Lehramt thematisiert, die dafür sorgen sollen, dass benachteiligende Geschlechterstereotype vermieden und Jungen und Mädchen in der Schule gleichermaßen gefördert werden. Die Gender-Kompetenz von Lehrkräften soll gefördert, sexistische Gewalt in der Schule vermieden oder bekämpft werden.

Betreuung und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder

Eine länderoffene Arbeitsgruppe der GFMK hatte sich seit 2014 mit der qualitativen Weiterentwicklung von Frauenhäusern und Opferunterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder beschäftigt und hat ihre Ergebnisse der GFMK vorgelegt. Der Arbeitsgruppenbericht enthält wichtige Impulse, um die Versorgungsstrukturen für Zielgruppen mit besonderen Bedarfen zu verbessern und gleichstellungspolitische Zielsetzungen zur Finanzierung von Frauenhausaufenthalten weiterzuverfolgen. Die GFMK hat die Gesundheitsministerkonferenz gebeten, das Thema „gewaltbetroffene Frauen mit psychischen Erkrankungen und / oder Suchtverhalten“ aufzugreifen und in einer gemeinsamen AG weiterzuentwickeln.

Verschärfung des Sexualstrafrechts

Die Ministerinnen, Minister, die Senatorinnen und Senatoren der Länder begrüßen ausdrücklich die Bereitschaft der Bundesregierung, alle Anregungen und Forderungen der Länder im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Verschärfung des Sexualstrafrechts sorgfältig zu prüfen. Das gilt insbesondere für die Verwirklichung des Grundsatzes „Nein heißt nein!“ und die Einführung eines niederschwelligen Straftatbestandes unterhalb der „Erheblichkeitsschwelle“, damit Vorfälle wie beispielsweise in Köln (z.B. Anfassen oberhalb der Kleidung) zukünftig vollständig als sexuelle Straftaten und nicht nur als Beleidigung geahndet werden können.

GFMK 2017 in Thüringen

Zum Abschluss der diesjährigen GFMK hat die Thüringer Frauenministerin Heike Werner angekündigt, dass sie die Alterssicherung von Frauen zu einem Schwerpunkt der Konferenz im nächsten Jahr machen möchte. Die Ministerin Werner formulierte zwei Aufgaben, die für eine auskömmliche Alterssicherung von Frauen zu lösen sind: „Erstens müssen wir für diejenigen Frauen, die weite Strecken ihres Erwerbslebens noch vor sich haben, die Voraussetzungen schaffen, dass sie ausreichend eigenständige Rentenansprüche aufbauen können. Hierzu zählen familienfreundlichere Arbeitszeiten, ein besseres Rückkehrrecht nach Erziehungszeiten, die wirksame Durchsetzung der Entgeltgleichheit, die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und vieles mehr.“

Die zweite zu lösende Aufgabe sieht Werner in der frauenfreundlicheren Gestaltung des Rentensystems. Die bestehenden Regelungen zu Anerkennung von Erziehungszeiten greifen nach Auffassung von Werner zu kurz. Außerdem berücksichtig das Rentensystem gegenwärtig nicht ausreichend die spezifisch weiblichen Erwerbsverläufe. Unerlässlich ist Werner zufolge auch eine höhere Bewertung niedriger Einkommen im Rentensystem. „Frauen arbeiten mehrheitlich in Branchen mit vergleichsweise niedrigen Löhnen und sie arbeiten häufiger als Männer im Niedriglohnsektor. Die Folge sind niedrigere Renten. Hier brauchen wir dringend einen Korrekturfaktor in der Rentenberechnung", so Werner.

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