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Wird die ambulante Pflege nicht ausreichend finanziert?

Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage der FDP geantwortet


Die Abgeordneten der Fraktion der FDP hatten gefragt:

In einer Pressemitteilung ihres Hauses forderte Sozialministerin Carola Reimann „die Refinanzierung von Tariflöhnen und Wegezeiten, wie es das Bundesgesetz vorsieht“ (vgl. https://www.ms.nie‌dersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/carola-reimann-setzt-sich-fuer-ambulante-pflegekraef‌te-ein-die-kassen-muessen-ihrer-verantwortung-fuer-eine-gute-pflege-in-niedersachsen-gerecht-werden-175031.html). Als Kostenträger sind die Pflegekassen zuständig für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Die Ministerin führte daher ebenfalls aus: „Die Kassen müssen ihrer Verantwortung für eine gute Pflege in Niedersachsen gerecht werden“.

Hintergrund dieser Aussage ist, dass die „Weigerung der Kostenträger, in der ambulanten Pflege Gehälter nach Arbeitsvertragsrichtlinien oder auf Tarifniveau zu bezahlen, (…) die ambulante pflegerische Versorgung in Niedersachsen in Gefahr bringt, weshalb auch „große Betreiber von ambulanten Pflegediensten wie die AWO und die Diakonie an die Öffentlichkeit gehen und auf die verhärtete Haltung der Pflegekassen aufmerksam machen“
(vgl. (https://www.bpa.de/News-detail.‌12.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4882&cHash=06fbbfcb4081ba32d75c2ad3e1b1eb13).


Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

- Es gilt das gesprochene Wort –

„Das Thema Vergütung in der ambulanten Pflege beschäftigt uns aktuell an vielen Stellen, so auch heute Morgen in der Aktuellen Stunde. Und es ist gut, dass wir uns damit befassen. Denn jetzt haben wir noch die Gelegenheit, gemeinsam die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass wir zukünftig genügend Pflegekräfte finden. Dazu gehören Tariflöhne und auch die angemessene Vergütung von Wegezeiten – vor allem im ländlichen Raum.

Ich erwarte, dass die Verhandlungspartner hier Lösungen finden, die den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege ein gerechtes Einkommen ermöglichen.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen für die Landesregierung wie folgt:


Zur ersten Frage nach den Vergütungen im Bundesvergleich:

Die schlechte Position Niedersachsens in der Pflege ist ein Nachteil für unsere Beschäftigten und für die pflegebedürftigen Menschen. Sie hat sich über viele Jahre aufgebaut und führt auch dazu, dass Fachkräfte in benachbarte Bundesländer abwandern, weil sie in Niedersachsen weniger verdienen.

Hier wurde lange zugesehen. Die SPD-geführte Landesregierung hat jedoch einen engagierten und zähen Kraftakt eingeleitet, um diese Situation zu verändern. Denn eins ist ganz klar: Um die Situation in der ambulanten Pflege zu verbessern, müssen die Vergütungen steigen. Ich erwarte hier von der Arbeitgeberseite, dass sie Tariflöhne zahlen,

und von den Pflegekassen, dass sie diese Tariflöhne refinanzieren. Viel zu lange wurde in Niedersachsen intensiv die Möglichkeit genutzt, durch Vergleiche mit günstigen Privatanbietern die Vergütungssätze auf dem Rücken der Beschäftigten zu drücken.

Wir haben uns auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Wirtschaftlichkeit von Tariflöhnen und die angemessene Berücksichtigung von Wegezeiten endlich im Gesetz verankert wurden.


Zur zweiten Frage, welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt sind:

Ich habe eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Situation in der Pflege zu verbessern. Dazu gehört die „Konzertierte Aktion Pflege“ auf Landesebene. Dabei holen wir die Partner der Selbstverwaltung an einen Tisch und erarbeiten gemeinsam Lösungen. Die ersten Kontakte haben bereits stattgefunden. In den nächsten Monaten werden wir Gespräche auf Spitzenebene führen und bis zum Ende des Jahres eine Vereinbarung vorlegen.


Darüber hinaus werde ich ebenfalls noch in diesem Jahr den Entwurf für das neue Niedersächsische Pflegegesetz vorstellen. Dieses wird neben vielen praktischen Verbesserungen auch dafür sorgen, dass wir zukünftig nur noch Investitionsförderung leisten, wenn der Betrieb Tariflohn zahlt.

Eine ganz praktische Hilfe geben wir seit Jahren mit der Richtlinie „Ambulante Pflege im ländlichen Raum“. Hier fördern wir Projekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Weiterbildung und Digitalisierung. Das ist eine handfeste Begleitung, besonders für kleinere Betriebe und damit unterstützen wir die Versorgung – gerade im ländlichen Raum.


In der dritten Frage hatten Sie mich um eine Bewertung der Versorgungssituation gebeten:

Zur Bewertung der Vergütungsverhandlungen habe ich bereits etwas gesagt. Die Auswirkungen – bei einem Ausstieg großer Träger wie z.B. AWO und Diakonie aus der ambulanten Pflege – wären ganz erheblich. Es gibt schon jetzt Hinweise darauf, dass es in manchen Regionen schwierig ist, einen ambulanten Pflegedienst zu finden.

Von einer akuten Gefährdung der Versorgung sind wir – Stand heute – aber noch etwas entfernt. Und deshalb müssen wir jetzt handeln. Also, lassen Sie uns gemeinsam die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Dann können wir erfahrene und motivierte Kräfte halten und neue Menschen für die Arbeit in der Pflege begeistern.“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2019

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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