Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Wahlrechtsausschlüsse in Niedersachsen werden aufgehoben: 10.000 Menschen profitieren

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra: „Alle Menschen mit Behinderungen dürfen nun in Niedersachsen wählen! Ich begrüße die Beschlüsse zur Abschaffung der Wahlrechtsauschlüsse in Niedersachsen sehr.“


Am Donnerstag haben sowohl der federführende Ausschuss für Inneres und Sport wie auch der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung jeweils mit den Stimmen der Parteien SPD, CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP dem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen zugestimmt. Nach dem voraussichtlichen Beschluss im März-Plenum des Landtages werden mehrere Gesetze geändert. Das sind das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG), das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) und das Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG).

Menschen mit Behinderungen, denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, sowie diejenigen, die sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankhaus befinden, durften bisher nicht wählen und nicht gewählt werden. Die aktiven und passiven Wahlrechtsausschlüsse in Niedersachsen für mehr als 10.000 Menschen mit Behinderungen werden der Vergangenheit angehören.

An den Wahlen der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters ab Mai 2019 und später bei den Kommunal- und Landtagswahlen sowie bei der Wahl der Kammerversammlung dürfen dann auch diese Personen ihre Stimmen abgeben.

Petra Wontorra kommentiert: „Die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse ist ein Erfolg für Niedersachsen. Dafür habe ich mich seit Beginn meiner Amtszeit intensiv eingesetzt und immer wieder öffentlich eingefordert. Diese Diskriminierung wurde nun abgeschafft. Jeder Mensch mit Behinderungen, dem nicht infolge Richterspruchs das Wahlrecht entzogen wurde, hat das Recht, sich politisch aktiv und/oder passiv einzubringen.“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
21.03.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln