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Statement der Sozialministerin Carola Reimann zur Einigung für die soziale Absicherung von Paketboten – Niedersächsischer Vorstoß bereitete den Weg

Zur Einigung der Koalitionsfraktionen im Bund für eine bessere Absicherung von Paketboten erklärt Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann: „Die Einigung im Bund ist eine gute Nachricht für die Menschen, die in Deutschland die Pakete in die Haushalte bringen und bei dieser wichtigen Tätigkeit nicht ausreichend abgesichert sind. Wir werten das auch als Erfolg der Niedersächsischen Initiative für eine Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche, für die wir eine Mehrheit im Bundesrat gewonnen haben. Ich freue mich, dass der Bund das nun umsetzt. Sozialversicherungsbetrug und das Unterlaufen von Mindestlöhnen müssen endlich gestoppt werden, wir treten Sozialdumping entschlossen entgegen.“

Mit der Nachunternehmerhaftung sollen große Paketdienste verpflichtet werden, Sozialabgaben für ihre Subunternehmer nachzuzahlen, wenn diese nicht korrekt abgeführt wurden. Dies folgt den Regelungen in der Fleischindustrie.

Nach der Verabschiedung des niedersächsischen Antrags im Bundesrat hatte Ministerin Carola Reimann bereits erklärt: „Mit dem boomenden Online-Handel steigt die Zahl der Paketsendungen rapide. Im Jahr 2017 lag die Zahl bei 3,35 Milliarden Sendungen, einem Plus von 6,1 Prozent zum Vorjahr. Bis zum Jahr 2022 erwartet man ein überdurchschnittliches Wachstum von etwa einer weiteren Milliarde. Der stetig steigende Online-Handel führt für die Paketbotinnen und -boten nicht nur zu belastenden, sondern auch oft zu inakzeptablen Arbeitsbedingungen.

Mit unserer Initiative nehmen wir diese Arbeitsbedingungen fest in den Blick. Denn unser Ziel ist es, dass diese Pakete unter guten Arbeitsbedingungen an die Kundinnen und Kunden gebracht werden. Ich bin sehr froh darüber, dass die Mehrheit des Bundesrates unseren Antrag unterstützt. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Nachunternehmerhaftung für diese Branche verbindlich einzuführen, um Sozialversicherungsbetrug und das Unterlaufen von Mindestlöhnen zu verhindern. Diese Regelung folgt dem Prinzip ‚Wer Arbeit auslagert, bleibt dafür auch verantwortlich‘.“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2019

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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