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Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann zieht Zwischenbilanz zum Aktionsplan Inklusion: „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen geht weiter positiv voran“

Die 3. Zwischenbilanz zum Aktionsplan Inklusion 2017/2018 zeigt weitere erfolgreiche Schritte bei der Umsetzung der Inklusion in Niedersachsen. Die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist Kernpunkt der niedersächsischen Sozialpolitik. Von Anfang an sollen Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung in allen Lebensbereichen selbstbestimmt zusammenleben können. „Ich freue mich daher sehr, dass bereits 93 % der Maßnahmen des ersten Aktionsplans umgesetzt sind bzw. sich in der Umsetzung befinden. Dies zeigt, dass Inklusion in Niedersachsen gelebt wird“, bilanzierte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann die positive Zwischenbilanz. Von den 211 im Aktionsplan enthaltenen Einzelmaßnahmen waren zum 31.05.2018 bereits 132 Maßnahmen umgesetzt (63%), 64 Maßnahmen (30%) befinden sich zurzeit in der Umsetzung und weitere 15 Maßnahmen (7%) sind in Planung.

Ein sehr gutes Beispiel einer bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahme des Aktionsplans 2017/2018 ist die Weiterentwicklung des Budgets für Arbeit, damit mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Infolge der Weiterentwicklung konnte bereits eine Steigerung der Anzahl der Budgetteilnehmer erreicht werden. Weitere Beispiele: Im Ressort des Justizministeriums ist die Übersetzung justizbezogener Texte in Leichte Sprache erfolgt und die Begleitung einzelner Vorstellungen der Staatstheater Braunschweig und Oldenburg durch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher für Gehörlose ist durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur eingeführt worden.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als laufenden Prozess fortzusetzen und weiter voranzubringen ist Dr. Carola Reimann ein wichtiges Anliegen. Dabei ist ihr die Partizipation von betroffenen Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache sehr wichtig. „Wir werden diesen Prozess konsequent fortsetzen, unser Ziel ist Barrierefreiheit in allen Bereichen“, so die Niedersächsische Sozialministerin.

Derzeit wird der Aktionsplan Inklusion für die Jahre 2019/2020 erarbeitet. Darin aufgenommen werden Ideen und Vorschläge von kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Mitgliedern des Landesbehindertenbeirates, Heimbewohnervertretungen und Werkstatträten, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden und Einzelpersonen, die sich im Bereich der Inklusion engagieren, sowie der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich sollen 120 Maßnahmen aus dem aktuellen Aktionsplan fortgeschrieben werden, da es sich um wichtige Punkte handelt, die als Daueraufgabe fortbestehen müssen. „Mit diesem partizipativen Ansatz und dem Zwei-Jahres-Takt samt Zwischenbilanzen unterscheidet sich Niedersachsen von anderen Bundesländern und nimmt hier klar eine Vorreiterrolle ein“, so Sozialministerin Carola Reimann.
„Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittaufgabe. Der menschenrechtliche Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention muss grundsätzlich in alle Entscheidungen einfließen. Die Partizipation der Menschen mit Behinderungen ist dabei grundlegend. Gerade die regelmäßigen Abfragen nach dem Stand der Umsetzung führen dazu, dass der Aktionsplan gar nicht erst in Schubladen verschwinden kann. Die fortwährende Beschäftigung mit dem Aktionsplan in den Ministerien hat einen guten Prozess in Gang gebracht, den es nun gilt fortzuführen“, sagt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra.

Eine Veranstaltung zur Abschlussbilanz des ersten Aktionsplans zusammen mit der Vorstellung des zweiten Aktionsplans im Februar 2019 ist in Planung.

Hintergrundinformationen:

Um Maßnahmen für Niedersachsen zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten, hat im Juni 2013 eine Fachkommission Inklusion ihre Arbeit aufgenommen - unter Geschäftsführung des Sozialministeriums und Leitung des Landesbeauftragten bzw. später der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und unter Beteiligung von 28 Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Parallel wurde in einem interministeriellen Arbeitskreis, in dem alle Ressorts und die Staatskanzlei vertreten waren, ebenfalls ein Maßnahmenkatalog für die Umsetzung der Inklusion erarbeitet.


Auf diesen Grundlagen hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts, der Staatskanzlei, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie Vertreterinnen und Vertretern des Landesbehindertenbeirates als Begleitgremium den Aktionsplan erstellt. Insgesamt wurden 211 Einzelmaßnahmen in den 12 Handlungsfeldern Bewusstseinsbildung, Partizipation, Kommunikation, Bildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Familie, Gesundheit und Pflege, Freizeit und Sport sowie Kultur und Medien aufgenommen. Die Landesregierung hat sich verpflichtet diese Maßnahmen bis Ende des Jahres 2018 umzusetzen.

Der Folgeaktionsplan Inklusion wird Maßnahmen, Aktivitäten, Projekte und Handlungsschritte für die Jahre 2019/2020 beinhalten.

Der Aktionsplan 2017/2018 ist auf den Seiten des Sozialministeriums zu finden unter: https://www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/landesregierung-praesentiert-den-ersten-aktionsplan-inklusion-fuer-niedersachsen-150539.html.


Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.07.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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