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Neue Impulse für das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz

Bei NGG-Werkstattgespräch diskutieren Expertinnen und Experten


Ministerin Carola Reimann: „Der öffentliche Dienst muss mit gutem Beispiel vorangehen“

Niedersachsen wird das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) aus dem Jahre 2010 novellieren.
Die Niedersächsische Sozial- und Gleichstellungsministerin Carola Reimann hat Juristinnen und Juristen aus dem Bereich der Wissenschaft, Dr. Julia Fitzner vom Deutschen Juristinnenbund (djb), und Dr. Torsten von Roetteken, Frauke Jelden von der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros, Vertretungen des Niedersächsischen Städtetages und der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros sowie Staatssekretär a. D. Dr. Ralf Kleindiek (BMFSFJ) zu einer Fachdiskussion eingeladen, dem „NGG Werkstattgespräch“. Mit einem versierten Fachpublikum wurde heute in Hannover um die besten Ideen und Anregungen „gerungen“, um das maximale für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen.

„Der öffentliche Dienst muss endlich mit gutem Beispiel vorangehen und die Rahmenbedingungen so schaffen, dass Frauen und Männer Arbeit, Karriere und familiäre Verpflichtungen gut in Einklang bringen können“, erklärte Dr. Carola Reimann anlässlich des Werkstattgesprächs: „Wir wollen die gemeinsam entwickelten Impulse in unserem Gesetz so umsetzen, dass wir in Niedersachsen gleichstellungspolitisch noch erfolgreicher werden.“ So schlug beim Werkstattgespräch zum Beispiel Dr. Torsten von Roetteken vor, wirksamere Kontroll- und Sanktionsmechanismen in das Gleichstellungsgesetz mit aufzunehmen, um „das Gleichstellungsrecht schärfer zu stellen“.

Ministerin Reimann wurde von Staatssekretär Heiger Scholz vertreten. Es handele sich um einen verfassungsrechtlichen Auftrag, Frauen endlich den Stellenwert in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen, der ihnen zustehe, sagte Heiger Scholz: „Wir wollen den Wunsch vieler junger Menschen nach mehr Partnerschaftlichkeit unterstützen: Es muss machbar sein, Beruf, Kindererziehung und Hausarbeit fair aufzuteilen. Vor allem Frauen mit Kindern müssen der Zugang zum Beruf, der Verbleib und Aufstieg im Beruf und die Berufsrückkehr nach familienbedingten Unterbrechungsphasen erleichtert werden. Und ebenso muss es für Männer selbstverständlicher werden, familienbedingte Teilzeittätigkeit oder Erwerbsunterbrechung in Anspruch nehmen zu können, ohne dass dies Nachteile im Karriereverlauf bedeutet.“

Die Ergebnisse des NGG-Werkstattgesprächs werden nun ausgewertet und in die Erstellung des NGG-Gesetzentwurfs einbezogen.

Fakten

Im niedersächsischen Landesdienst beträgt der Frauenanteil insgesamt 59 % (232.235 Beschäftigten - Stand 30.06.2016). Die oberen Führungspositionen sind mit 28 % Frauen besetzt.
Der Frauenanteil an Teilzeitbeschäftigten beträgt 84 % bei 65.000 Teilzeitbeschäftigten. Mit steigender Besoldungs-/Entgeltgruppe sanken jedoch stetig die Anteile an Teilzeitbeschäftigung, von 22 % in der niedrigsten bis 3 % in der höchsten Besoldungs-/Entgeltgruppe.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
26.09.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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