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Mehrheit für niedersächsischen Antrag zur Kindergrundsicherung

Zustimmung der Sozialministerkonferenz – Ministerin Carola Reimann: „Zentraler Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut“


Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann hat auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister das Grobkonzept für eine Kindergrundsicherung vorgestellt. Eine Mehrheit der Ländervertreterinnen und -vertreter sprach sich in Münster dafür aus, dieses Konzept weiterzuentwickeln. „Eine Kindergrundsicherung kann unser zentraler Baustein sein, um Kinderarmut zu vermeiden. Und wir wollen die soziale und kulturelle Teilhabe von betroffenen Kindern und Jugendlichen verbessern“, sagte Dr. Carola Reimann. Zudem liege es ihr am Herzen, im unübersichtlichen Dschungel von Transferleistungen für einkommensschwache Familien mehr Transparenz zu schaffen und die Inanspruchnahme von Unterstützung zu erleichtern.

Eine länderoffene Arbeitsgruppe hatte unter Federführung Niedersachsens das Grobkonzept erarbeitet und die Ziele einer Kindergrundsicherung benannt. Durch ihre Einführung soll Bürokratie abgebaut werden. In einem ersten Schritt sollen die folgenden Kernleistungen für Kinder und Jugendliche zusammengefasst werden: Kindergeld, Kinderzuschlag, einzelne SGB II- und SGB XII-Regelleistungen sowie pauschale Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Dabei sollen indes keine Fehlanreize für die Antragstellerinnen und Antragsteller gesetzt werden.

Die Sozialministerinnen und -minister erteilten der länderoffenen Arbeitsgruppe den Auftrag, das Konzept zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang kann auch ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Parallel soll die von der Bundesregierung geplante Optimierung der kindbezogenen Transferleistungen eng begleitet werden. Geklärt werden soll u.a., wie sich eine Kindergrundsicherung verwaltungstechnisch umsetzen lässt, was bezüglich der Schnittstellen zwischen Sozialrecht, Steuerecht, Europarecht und Unterhaltsrecht zu beachten ist und wie hoch eine Kindergrundsicherung in Deutschland ausfallen müsste.

Stichwort

Kindergrundsicherung Mit der „Kindergrundsicherung“ ist eine umfassende Reform und Neugestaltung des existierenden Systems aus finanzieller Förderung und steuerlicher Entlastung von Familien gemeint.
Der Grundgedanke einer Kindergrundsicherung liegt in einer Reform des Familienlastenausgleichs, indem der am Existenzminimum orientierte Grundbedarf von Kindern durch eine einzige Transferleistung abgedeckt wird.
Die länderoffene Arbeitsgruppe hat 2018 unter Federführung Niedersachsens dreimal getagt. Dabei wurden unterschiedliche Kindergrundsicherungskonzepte gesichtet und mit Vertreterinnen und Vertretern der Bertelsmann-Stiftung der Vorschlag einer Teilhabe gewährleistenden Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche erörtert.

Die länderoffene Arbeitsgruppe hat sich auf die folgenden sechs Ziele einer Kindergrundsicherung verständigt:
1. Kindergrundsicherung soll ein zentraler Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut sein
2. Verbesserung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
3. Einfache Beantragung
4. Höhere Transparenz der Leistungen für Kinder
5. Abbau von Bürokratie
6. Einbettung der Kindergrundsicherung in eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2018
zuletzt aktualisiert am:
14.12.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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