Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Landtagsrede von Sozialministerin Cornelia Rundt „Entwurf eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.02.2016, TOP 10



- Es gilt das gesprochene Wort -

„Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen vor. Damit setzt die Landesregierung den nächsten Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen professioneller Pflege in Niedersachsen.

Der Handlungsdruck im Pflegebereich ist enorm. Die Menschen, die in der Pflege tätig sind, leisten harte und für die Gesellschaft unverzichtbare Arbeit. Wenn wir auch zukünftig eine flächendeckende pflegerische Versorgung in Niedersachsen sicherstellen wollen, müssen wir ihnen ein attraktives Arbeitsumfeld bieten. Es bedarf vielfältiger Handlungsansätze, um dieses Ziel zu erreichen. Die Landesregierung hat deshalb ein breites Spektrum an Maßnahmen eingeleitet: die gesetzliche Absicherung der Schulgeldfreiheit, die solidarische Umlagefinanzierung der praktischen Altenpflegeausbildung, die Förderung einer tarifgerechten Entlohnung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Fragt man Pflegekräfte, was sie in ihrer täglichen Arbeit am meisten belastet, wird nicht ausschließlich die unangemessene Vergütung genannt. Pflegekräfte beklagen vor allem auch die geringe Wertschätzung ihrer Berufsgruppe und ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.

Pflegeverbände und engagierte Pflegekräfte setzen sich deshalb schon seit vielen Jahren für die Errichtung einer Pflegekammer ein. Und dabei handelt es sich nicht um Einzelmeinungen. Eine repräsentative Befragung niedersächsischer Pflegefachkräfte durch Infratest dimap hat ergeben: 67% der niedersächsischen Pflegefachkräfte sprechen sich für die Gründung einer Pflegekammer aus. Auch im direkten Dialog mit den Pflegekräften, bei der Auswertung der Ergebnisse aus der Verbandsanhörung und durch Unterschriftenaktionen zugunsten der Pflegekammer hat sich die Einschätzung bestätigt, dass die Mehrheit der Pflegefachkräfte eine berufsständische Vertretung in Form einer Kammer wünscht. Pflegekräfte wollen endlich Verantwortung für ihre eigenen beruflichen Belange übernehmen und die zukünftigen Herausforderungen pflegerischer Versorgung mitgestalten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle dreijährig examinierten Pflegefachkräfte, die in Niedersachsen ihren Beruf ausüben, Pflichtmitglieder der Pflegekammer sind. Für Nicht-Fachkräfte mit einer mindestens einjährigen pflegerischen Ausbildung gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft.

Wichtigste Aufgabe der Pflegekammer ist die Vertretung der gemeinsamen beruflichen Belange ihrer Mitglieder. So wird sie zukünftig in Gremien und bei der Gesetzgebung mitwirken und Stellung zu pflegefachlichen Fragen nehmen. Des Weiteren wird sie in einer Berufsordnung die Berufspflichten der Pflegefachkräfte definieren und deren Einhaltung überwachen. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung der – bereits heute schon gesetzlich verankerten! – Fortbildungspflichten sowie die Regelung der staatlich anerkannten Weiterbildungen. Mit Leitlinien oder Empfehlungen zur Qualitätssicherung wird die Pflegekammer wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Pflegepraxis geben. Vorgesehen ist auch die Übertragung weiterer Aufgaben durch das Land. Dies betrifft unter anderem die Erteilung und den Entzug von Berufsurkunden sowie die Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise.

Mit der Kammer erhält die Pflege eine demokratisch legitimierte berufspolitische Vertretung. Sie kann für alle rund 70.000 Pflegefachkräfte mit einer starken Stimme sprechen. Pflege wird sich zukünftig in die gesundheits- und berufspolitischen Entscheidungsprozesse wirksam einbringen können. Auf diese Weise wird der pflegerische Berufsstand endlich als eigenständige Profession und wichtiger „Player“ im Gesundheitswesen anerkannt werden. Insofern stimme ich Karl-Josef Laumann, dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, vollständig zu: Die Pflegekammer ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege als attraktiven Beruf zu stärken.

Andere Bundesländer haben diesen Schritt schon vollzogen. Am 01.01.2016 hat in Rheinland-Pfalz die bundesweit erste Pflegekammer ihre Arbeit aufgenommen. In Schleswig-Holstein ist das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer am 16.07.2015 verabschiedet worden. Konkrete Vorüberlegungen gibt es in Baden-Württemberg und Berlin.

Lassen Sie uns der Öffentlichkeit vor Augen führen, dass wir es ernst meinen mit der Aufwertung des Pflegeberufs. Lassen Sie uns den Pflegefachkräften auch in Niedersachsen eine kraftvolle Stimme durch eine Kammer geben.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.02.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln