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Landesweites Projekt „Gleichberechtigt leben“ gestartet

Ministerin Rundt: „Die Gleichstellung von Frauen und eine multikulturelle Gesellschaft sind keine Widersprüche, sondern beides ist auszugestalten und zu verteidigen“


Mit dem Programm „Gleichberechtigt leben – Unsere Werte, unser Recht“ sollen zugewanderten Menschen die Gleichstellungswerte und -gesetze unserer Gesellschaft vermittelt werden. In den nun beginnenden Aktionswochen wird zu entsprechenden Veranstaltungen eingeladen. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte können für entsprechende Projekte Förderanträge stellen.

„Wir nehmen die verstärkte Zuwanderung der vergangenen Jahre zum Anlass, um die inzwischen erreichte gesetzliche Gleichstellung von Männern und Frauen sowie das Eintreten gegen jede Form von Diskriminierung ausführlich zu erläutern und auch die Vorteile dieser Gleichstellung für alle Seitendeutlich zu machen“, sagte Niedersachsens Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt bei der heutigen Auftaktveranstaltung in Hildesheim. „Die Gleichstellung von Frauen und eine multikulturelle Gesellschaft sind keine Widersprüche, sondern beides ist auszugestalten und zu verteidigen“, so Ministerin Rundt.

Das Konzept „Gleichberechtigt leben“ spricht u. a. Menschen an, die haupt- oder ehrenamtliche Kontakte zu Geflüchteten haben. In Workshops und Fortbildungen werden Trainerinnen und Trainer über den Gleichstellungsgrundsatz aus dem Grundgesetz und der Niedersächsischen Verfassung sprechen und alltagspraktische Anwendungsmöglichkeiten aufzeigen; beispielsweise zur selbstbewussten Grenzsetzung, wenn eine Verletzung dieses Gleichstellungsanspruchs wahrgenommen wird. Außerdem wird zugewanderten Frauen Unterstützung geboten, um sich im neuen Alltag schneller zurecht zu finden. Durch z. B. Vorträge erhalten sie Informationen zu Integrationswegen oder Behördenabläufen, aber auch ganz Praktischem wie Kontoeröffnung oder Schulanmeldung. Cornelia Rundt: „Bei allen Begegnungen sollen Unsicherheiten ab- und gegenseitiges Verständnis aufgebaut werden.“

Antragsberechtigt sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Anträge können noch gestellt werden bei der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte oder unter www.gleichberechtigt-leben.de. Hier gibt es auch weitergehende Informationen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.08.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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