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"Kampf gegen Borreliose und FSME verstärken"

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.04.2018, TOP 32

- Es gilt das gesprochene Wort -


„Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sind durch Zecken übertragbare Krankheiten. FSME ist eine Viruserkrankung und kommt nur in bestimmten Gebieten Deutschlands vor. Hierzu veröffentlicht das Robert-Koch Institut regelmäßig die aktuellen Risikogebiete. Die Erkrankungen durch das FSME-Virus sind nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig, damit Risikogebiete für die Impfempfehlung festgelegt werden können. Auch wenn Einzelfälle in Niedersachsen auftreten, wird derzeit keine Kommune Niedersachsens als Risikogebiet für FSME eingestuft. Daher wird eine Impfung für Niedersachsen durch die Ständige Impfkommission am Robert-Koch Institut auch nicht empfohlen. Eine Impfung kann aber natürlich für eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet, z.B. in das Berchtesgadener Land, sinnvoll sein.

Bei der Borreliose handelt es sich im Gegensatz dazu um eine bakterielle Infektion.

Bei etwa 50 Prozent der Infektionen entsteht an der Stichstelle nach einem Zeckenbiss nach einigen Stunden bis Tagen (gelegentlich auch noch nach 2 bis 3 Wochen) eine mindestens münzgroße, sich langsam kreisförmig ausbreitende Hautrötung, die als „Wanderröte“ (Erythema migrans) bezeichnet wird. Wenn eine solche Hautrötung auftritt, sollte dringend eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden! Aber auch wenn keine Hautrötung auftritt, schließt das eine Borrelieninfektion nicht aus. Die Infektion kann sich auch durch allgemeine Symptome wie Müdigkeit, Kopfschmerz, Fieber, Muskel- und Gelenkschmerzen äußern. Eine Impfung gibt es nicht. Dafür kann die Borreliose mit Antibiotika behandelt werden.

Das Thema beschäftigt uns bereits seit Langem und das Landesgesundheitsamt befasst sich seit vielen Jahren mit der Risikobewertung von durch Zecken übertragenen Krankheiten, sogenannten Zoonosen.

So werden z.B. Studien mit Försterinnen und Förstern durchgeführt und Zecken systematisch auf Krankheitserreger untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie unterschiedliche Informations- und Aufklärungsmaterialien, werden regelmäßig veröffentlicht und stehen auch auf der Internetseite des Landesgesundheitsamts zur Verfügung.

Die jährliche Pressekonferenz zu dieser Thematik fand gerade im Landesgesundheitsamt statt. Dabei werden Fachpublikum und Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen informiert.

Auch enthält der gerade neu aufgelegte Ratgeber zur Antibiotikatherapie Behandlungshinweise zur Borreliose. Damit hat die Ärzteschaft eine gute Basis, wie die Therapie nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand erfolgen sollte.

Einer Meldepflicht für Borreliose steht die Landesregierung skeptisch gegenüber.

Damit stimmen wir inhaltlich und fachlich mit dem Bund überein. Denn keines der Bundesländer, in dem Daten über Borrelioseerkrankungen gesammelt werden, konnte bislang daraus Methoden zur Verhinderung von Borrelioseinfektionen oder chronischen Erkrankungsverläufen ableiten. Das ist aber gerade der Sinn einer Meldepflicht.

Die Initiativen des Landesgesundheitsamtes sind sinnvoll, sie sind erfolgreich und sie werden in bewährter Weise fortgesetzt. Ihr Antrag eröffnet uns die Möglichkeit, die Vielzahl unserer bereits bestehenden Aktivitäten vorzustellen und zu erörtern. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich jedoch keine neuen Vorschläge, die wir für unsere Arbeit übernehmen sollten.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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