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Statement der Sozialministerin Carola Reimann zur Gesetzesinitiative für soziale Absicherung von Paketboten

Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs für die Sicherung der Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Sozialversicherungsbetrug und das Unterlaufen von Mindestlöhnen müssen endlich gestoppt werden. Das vom Bundesarbeitsminister geplante Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen von Paketboten ist der richtige Schritt, um Sozialdumping in diesem Bereich entgegen zu treten. Niedersachsen war mit seiner Initiative für eine Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche im Bundesrat erfolgreich. Ich freue mich daher, dass der Bundesarbeitsminister so zügig eine Gesetzesinitiative vorlegt.“ Mit der Nachunternehmerhaftung sollen große Paketdienste verpflichtet werden, Sozialabgaben für ihre Subunternehmer nachzuzahlen, wenn diese nicht korrekt abgeführt wurden. Dies folgt den Regelungen in der Fleischindustrie.

Nach der Verabschiedung des niedersächsischen Antrags im Bundesrat hatte Ministerin Carola Reimann bereits erklärt: „Mit dem boomenden Online-Handel steigt die Zahl der Paketsendungen rapide. Im Jahr 2017 lag die Zahl bei 3,35 Milliarden Sendungen, einem Plus von 6,1 Prozent zum Vorjahr. Bis zum Jahr 2022 erwartet man ein überdurchschnittliches Wachstum von etwa einer weiteren Milliarde. Der stetig steigende Online-Handel führt für die Paketbotinnen und -boten nicht nur zu belastenden, sondern auch oft zu inakzeptablen Arbeitsbedingungen.

Mit unserer Initiative nehmen wir diese Arbeitsbedingungen fest in den Blick. Denn unser Ziel ist es, dass diese Pakete unter guten Arbeitsbedingungen an die Kundinnen und Kunden gebracht werden. Ich bin sehr froh darüber, dass die Mehrheit des Bundesrates unseren Antrag unterstützt. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Nachunternehmerhaftung für diese Branche verbindlich einzuführen, um Sozialversicherungsbetrug und das Unterlaufen von Mindestlöhnen zu verhindern. Diese Regelung folgt dem Prinzip ‚Wer Arbeit auslagert, bleibt dafür auch verantwortlich‘.“

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2019
zuletzt aktualisiert am:
03.05.2019

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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