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Gesetz zur ‚Ehe für alle‘ tritt am 1.10.2017 in Kraft

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Endlich hat die staatliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen ein Ende!“


Sondertermin zur Eheschließung am Standesamt Hannover am 1. Oktober

25 Jahre nach der deutschlandweiten Standesamtsaktion tritt zum 1. Oktober 2017 das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Damals hatten 250 lesbische und schwule Paare vergebens ihr Aufgebot zum Zwecke der Eheschließung bestellt.

„Die Öffnung der sogenannten ‚Ehe für alle‘ ist ein wichtiges Signal, dass eine rückwärtsgewandte, an überkommenen Rollen- und Familienbildern festklammernde Politik nun der Vergangenheit angehört. Das Gesetz beendet die staatliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen – endlich!“, so die Niedersächsische Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt.

Der Deutsche Bundestag hatte am 30. Juni 2017 die Öffnung der Ehe beschlossen. Vorausgegangen waren Entschließungen des Bundesrates in den Jahren 2013 und 2015. Das Land Niedersachsen war Mitantragsteller dieser Initiativen. Seit August 2001 hatten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen. Erst mit der Öffnung der Ehe werden nun allen Eheleuten egal welcher sexuellen Orientierung die gleichen Rechte und Pflichten zugestanden. Dies ist auch in 15 weiteren europäischen Ländern geltendes Recht.

„Ich freue mich ganz besonders, dass die Landeshauptstadt Hannover am Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes, der auf einen Sonntag fällt, zwei Sondertermine eingerichtet hat. Am 1. Oktober 2017 werden die beiden Paare, die am 1. August 2001 bundesweit die ersten eingetragenen Lebenspartnerschaften in Hannover begründeten, diese nun auch bundesweit als erste in Ehen umwandeln können“, so Niedersachsens Sozialministerin weiter, die in der nächsten Zeit mit einem starken Andrang bei den Standesämtern rechnet.

Die beiden Paare, das sind Dorle und Claudia Göttler sowie Reinhard Lüschow und Heinz-Friedrich Harre. „Mit unserem dann dritten Eheversprechen nach der kirchlichen Partnerschaftssegnung im Mai 1998, der Eingetragenen Lebenspartnerschaft am 1.08.2001 und jetzt am 1.10.2017 können wir endlich unseren Weg in die rechtliche Gleichberechtigung vollenden“, betonen Dorle und Claudia Göttler, „dafür sind wir allen, die sich dafür seit Jahrzehnten eingesetzt haben, sehr dankbar." Auch für Reinhard Lüschow und Heinz-Friedrich Harre erfüllt sich ein Lebenstraum: „Die eingetragene Lebenspartnerschaft war für uns immer nur ein Zwischenschritt. Wir haben die Hoffnung deshalb nie aufgegeben, dass sich unsere Gesellschaft in die richtige Richtung entwickelt. Jetzt ist es soweit und wir sind einfach nur glücklich darüber“, unterstreichen die beiden Männer, die gemeinsam mit den Göttlers am kommenden Sonntag erneut „Ja, ich will“ sagen wollen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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