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Geflüchtet – behindert – versorgt?

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen erinnert: Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt für alle Menschen – auch für geflüchtete Menschen mit Behinderungen


Unter dem Titel „Geflüchtet – behindert – versorgt?“ diskutieren heute Expertinnen und Experten aus der Praxis, Wissenschaft und Politik auf der gemeinsamen Veranstaltung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, und der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e.V. sowie weiteren Partnern. Teilnehmende dieser Fachtagung sind Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierte aus den Bereichen der Verbandsarbeit für Menschen mit Behinderungen, der Behindertenhilfe sowie dem Unterstützungssystem für geflüchtete Menschen.

„Dass die Veranstaltung bis zum letzten Platz ausgebucht und auch die Warteliste lang ist, zeigt die hohe Aktualität und Relevanz dieses Themas“, betont Wontorra. Heiger Scholz, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, erklärt in seinem einleitenden Grußwort, dass sich die Niedersächsische Landesregierung bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung zu einer teilhabeorientierten Integrationspolitik bekennt. „Im Zuge dieses Auftrags gilt es“, betont Scholz, „jedem Menschen eine chancengerechte Teilhabe zu ermöglichen“.

Nach Impuls- und Fachvorträgen folgen am Nachmittag drei parallel stattfindende Foren zu Themen wie rechtliche Rahmenbedingungen beim Zugang zu Sozialleistungen, Netzwerke zur Unterstützung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen sowie zu geflüchteten Kindern mit Behinderungen und ihren Familien.

Eine Podiumsdiskussion mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Christos Pantazis, Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen und Halil Polat von Umut e.V. rundet die Veranstaltung ab.

Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zu guter Zugänglichkeit von Gesundheitsdiensten für alle Menschen mit Behinderungen. „Unser Ziel muss eine bedarfsgerechte Versorgung aller geflüchteten Menschen mit Behinderungen sein. Die Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention müssen dabei berücksichtigt werden“, erklärt Wontorra. Es geht dabei nicht nur um Menschen mit körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Viele geflüchtete Menschen sind schwer traumatisiert aufgrund von Krieg, Folter im Heimatland und Fluchterfahrung. Zusätzliche Sprachbarrieren der geflüchteten Menschen mit Behinderungen stellen für alle Beteiligten die größte Herausforderung dar. Übersetzungspersonal ist in den vielen verschiedenen Sprachen notwendig.

Bundesweit existiert keine systematische Erfassung der Menschen mit Behinderungen im Aufnahmeverfahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Es mangelt an statistischem Zahlenmaterial. Insofern sind die Bedarfe der geflüchteten Menschen mit Behinderungen zum großen Teil gar nicht bekannt oder werden nicht ausreichend berücksichtigt.

Wontorra weiter: „Das System der Flüchtlingshilfe muss sich noch mehr mit dem System der Behindertenhilfe und der Selbsthilfe verzahnen. Dank der unzähligen Personen und Organisationen in Niedersachsen, die auch im Ehrenamt, in Vereinen, im Wohnumfeld oder der Gemeinde vielfältige Unterstützung an der Basis für diese Gruppe von Menschen geleistet haben und weiterhin leisten, kann Teilhabe – auch für geflüchtete Menschen mit Behinderungen - gelingen.“

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erstellt am:
05.03.2019

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