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Entwurf eines Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG)

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.09.2017, TOP 16

- Es gilt das gesprochene Wort –

„Ich freue mich, dass es nun heute doch noch zur Einbringung eines Gesetzes kommt, das mir besonders wichtig ist: die Novelle des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes.

Nach umfangreicher Ressortbeteiligung, Verbandsanhörungen und den sehr intensiven Beratungen des Regierungsentwurfs sowohl mit dem GBD als auch im Sozialausschuss stand Anfang August die Verabschiedung des NGG-Entwurfs unmittelbar vor ihrem Abschluss. Aufgrund der Auflösung des Landtags am 21.08.2017 sowie der damit einhergehenden fehlenden Mehrheiten für dieses Gesetzesvorhaben schienen die Signale so zu sein, dass eine Verabschiedung der Novellierung des NGG nicht mehr in dieser Legislaturperiode möglich sein würde. Umso erfreulicher, dass heute dieser Gesetzentwurf seitens der Fraktionen eingebracht wird und damit alle heute die Gelegenheit haben, sich für die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern einzusetzen und sich für das Gesetz auszusprechen.

Das Grundgesetz gilt seit 1949. Seit über 65 Jahren warten Frauen darauf, dass das Versprechen unserer Verfassung auf Gleichberechtigung und auf Gleichheit bei der Vergabe der wirklich verantwortungsvollen Jobs auch in die Tat umgesetzt wird.

Auch der Fraktionsentwurf des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes verfolgt – wie auch der Anfang Februar direkt an die Ausschüsse überwiesene Regierungsentwurf – zwei große Ziele:

  1. die Gleichstellung im öffentlichen Dienst in der Form voranzubringen, dass Frauen, die in öffentlichen Ämtern unterrepräsentiert sind - das ist insbesondere in Führungspositionen der Fall -, so lange gefördert werden, bis die hälftige Teilhabe auch tatsächlich erreicht ist.

  2. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst so zu gestalten, dass sowohl Männer als auch Frauen Familie und Beruf miteinander vereinbaren können und dabei keinerlei Diskriminierungen erfahren.

Zur sogenannten Quote – demStreitthema schlechthin im Bereich der Gleichstellungspolitik:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Frauen immer dann, wenn in Bereichen eine Unterrepräsentanz von Frauen gegeben ist, sie bei gleicher Eignung unter bestimmten Voraussetzungen zu bevorzugen sind.

Alle Untersuchungen zeigen, dass die verringerte Repräsentanz in Führungspositionen noch immer ein Problem für Frauen ist. Das Schneckentempo der Veränderungen beweist vor allem eines: Freiwillige Maßnahmen allein erzielen nicht die Effekte, die gleichstellungspolitisch geboten sind. Zudem dauern sie erheblich zu lange, um den grundgesetzlichen Auftrag der Gleichberechtigung endlich zu erfüllen.

Das Gesetz von 1994 war zu seiner Zeit führend. Es war ein gutes Frauenfördergesetz und hat mit Frauenbeauftragten und den Frauenförderplänen eine wirksame Infrastruktur geschaffen, um Frauen zu fördern und ihre Belange zu vertreten.

Diese Ansätze sind durch die Novellierung des NGG 2010 konterkariert worden. Gravierendste Änderung war, dass das gemeinsame Ziel für alle Dienststellen, Frauen so lange zu fördern, bis sie in jeder Besoldungs- und Vergütungsgruppe 50 % erreicht haben, entfallen ist. Jede Dienststelle kann zurzeit willkürlich selbst festlegen, wie wichtig ihr die Frauenförderung ist.

Das bedeutet aber, dass Rollenvorstellungen und Prägungen der Auswählenden die Auswahl strukturell zulasten eines Geschlechts verschieben können. Ein gesetzlicher Vorrang steuert hier gegen. Und auch deshalb ist der hier vorliegende Gesetzentwurf wichtig und richtig.

Ich kann daher den Abgeordneten, denen die Gleichstellung von Frauen ein wirkliches Anliegen ist, nur empfehlen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, damit der Plan, Gleichstellung im Niemandsland verschwinden zu lassen, nicht gelingt.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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