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Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.10.2018, TOPs 4 und 5


– Es gilt das gesprochene Wort –


„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Niedersachsen umgesetzt werden. Dazu sind wir durch die EU verpflichtet. Und außerdem sind wir überzeugt davon, dass die neuen Regelungen wirksame Verbesserungen für die betroffenen Menschen darstellen.

Ich möchte mich zunächst ganz herzlich dafür bedanken, dass der Sozialausschuss über diesen Entwurf sachlich und engagiert diskutiert und dabei viele Verbesserungen erarbeitet hat. Ein besonderer Dank geht außerdem an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags, dass wir heute ein gutes und „rechtlich rundes“ Gesetz beraten können.

Die Umsetzung der genannten EU-Richtlinie soll durch eine weitreichende Änderung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes erfolgen. Das Gesetz verpflichtet öffentliche Stellen grundsätzlich schon jetzt, Internetangebote barrierefrei zu gestalten. Die Umsetzung der Richtlinie macht es erforderlich, unsere bestehenden gesetzlichen Festlegungen (sehr weitgehend) an die europäischen Vorgaben anzupassen.

Auf folgende Bestimmungen weise ich dabei besonders hin:

  • Der Anwendungsbereich, also die Definition der „öffentlichen Stellen“, wird erweitert.
  • Es besteht die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung. Nur bei einer unverhältnismäßigen Belastung kann davon ausnahmsweise abgesehen werden.
  • Wir richten eine Überwachungsstelle ein. Sie kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes und erstellt darüber einen Bericht.
  • Für das in der Richtlinie vorgegebene Durchsetzungsverfahren wird eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

Die beschriebenen Regelungen werden die Situation für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen erheblich verbessern. Sie haben künftig die Möglichkeit, eine fehlende Barrierefreiheit zu melden. Durch solche Rückmeldungen können Internetseiten und mobile Anwendungen passgenau und nutzerorientiert gestaltet werden.

Gestatten Sie mir bitte noch einige Anmerkungen zu dem Entschließungsantrag der Grünen-Fraktion. Im Ergebnis wird in dem Antrag kritisiert, dass der Gesetzentwurf einige Ausnahmeregelungen für den öffentliche Bereich und keine Regelungen für den nichtöffentlichen Sektor enthält. Mit dem Gesetzentwurf soll zunächst vorrangig die genannte EU-Richtlinie umgesetzt werden. Denn wir müssen hier die vorgegebene und sehr knappe Frist der EU beachten.

Die nun anstehende Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes ist aus meiner Sicht der richtige Rahmen, um diese weitergehenden Fragen beantworten zu können. Ausgehend von dem Partizipationsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention, sind die von einer solchen Novellierung betroffenen Verbände bereits im Juni 2018 gebeten worden, ihre Ideen und Anregungen für eine Überarbeitung des Gesetzes mitzuteilen.

Erfreulicherweise sind sehr viele Rückmeldungen eingegangen. Es ist nun beabsichtigt, am 29. Oktober 2018 mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Verbände über die Ergebnisse zu diskutieren. Die sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen sind zu diesem Gespräch ebenfalls eingeladen worden. Wir wollen hier weitere Verbesserungen mit und für die Menschen mit Behinderungen erreichen.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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