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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes und weiterer Vorschriften

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


– Es gilt das gesprochene Wort –


„Nach den schrecklichen Krankenhausmorden in Delmenhorst und Oldenburg hat ein Sonderausschuss des Niedersächsischen Landtags Änderungsvorschläge zur Verbesserung der Patientensicherheit gemacht. Der vorliegende Entwurf für ein neues Niedersächsisches Krankenhausgesetz nimmt diese auf.

Darin sind wichtige Maßnahmen enthalten, welche die Patientensicherheit in Niedersachsen ganz deutlich erhöhen werden:

  1. Jedes Krankenhaus hat ein anonymes Fehlermeldesystem einzuführen. Dort können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verdachtsmomente für Fehlverhalten oder Straftaten innerhalb des Krankenhausbetriebes melden, ohne dass ihre Identität bekannt wird. Geregelt wird auch, dass die Meldungen vom Krankenhaus zur ständigen Verbesserung der Patientenversorgung auszuwerten sind. Und: Wenn eine Meldung auf eine besondere Gefahr für die Patientinnen oder Patienten hindeutet, hat das Krankenhaus dies dem zuständigen Gesundheitsministerium unverzüglich mitzuteilen.
  2. Jedes Krankenhaus muss regelmäßig Mortalitäts- und Morbiditäts-Konferenzen durchführen. Bei diesen werden auch Todesfälle und besonders schwere Krankheitsverläufe erörtert. Eine Häufung von ähnlich eingetretenen Todesfällen fällt so schneller auf und es kann schnell reagiert werden.
  3. Jedes Krankenhaus muss eine Arzneimittelkommission haben. Diese führt eine Arzneimittelliste und berät das ärztliche und pflegerische Personal.
  4. Jedes Krankenhaus muss zukünftig Stationsapothekerinnen oder Stationsapotheker in ausreichender Zahl als Beratungspersonen für die Stationen einsetzen. Diese stehen dort u.a. für arzneimittelbezogene Fragestellungen zur Verfügung.
  5. Jedes Krankenhaus muss zukünftig einen Plan zur Unterstützung bei berufsbezogenen Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen. Damit soll der hohen Dauerbelastung bereits präventiv entgegengewirkt werden.

Letztendlich kann eine Erhöhung der Patientensicherheit nur erreicht werden, wenn die Umsetzung der entsprechenden Regelungen auch überwacht und durchgesetzt werden kann. Deshalb erhält das Fachministerium künftig mehr Kompetenzen für eine effektive Aufsicht über die Krankenhäuser.

Eine Mordserie, wie sie sich in Oldenburg und Delmenhorst ereignet hat, darf es nie wieder geben. Hierfür sorgen wir mit den neuen gesetzlichen Regelungen. Das Risiko von Behandlungsfehlern – ob aus Versehen oder vorsätzlich – wird gesenkt.

Darüber hinaus wird das Bewusstsein in den Krankenhäusern gestärkt, selbst mehr Verantwortung für den Schutz der Patientinnen und Patienten zu übernehmen. Das führt zum einen zu mehr Patientensicherheit. Und die Qualität in der Medizin insgesamt wird weiter verbessert.

Das liegt mir sehr am Herzen und ich bin sehr froh, dass wir die hierfür notwendigen Regelungen heute verabschieden können.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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