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Die Zahlungsmoral Unterhaltpflichtiger verbessern – Land und kommunale Spitzenverbände unterzeichnen den Niedersächsischen Rückgriffspakt

Rund 86.000 Kinder und Jugendliche profitieren derzeit in Niedersachsen vom Unterhaltsvorschuss. Diese Leistung streckt der Staat vor, wenn ein Elternteil den monatlichen Unterhalt für seine Kinder nicht zahlt. In Niedersachsen wurden im vergangenen Jahr 218,4 Millionen Euro an Alleinerziehende gezahlt. Steuergeld, das es nach dem Willen von Sozialministerin Carola Reimann zurückzuholen gilt. Damit das in Zukunft besser als bislang gelingt, unterzeichneten Land und kommunale Spitzenverbände heute den „Niedersächsischen Rückgriffspakt“.

„Mit dem Unterhaltsvorschuss leistet der Staat einen wichtigen Beitrag, um Alleinerziehende finanziell zu unterstützen. Das senkt ihr Armutsrisiko und ist in erster Linie zum Wohl der Kinder gut investiertes Geld. Aber dieses Steuergeld muss konsequenter von den Unterhaltspflichtigen zurückgeholt werden. Auch wenn mir bewusst ist, dass 100 Prozent nie erreicht werden können, da manche Elternteile nicht leistungsfähig oder verstorben sind“, macht Dr. Carola Reimann deutlich. Bislang liegt die durchschnittliche Rückholquote bei
13 Prozent. Das bedeutet in Summe, dass Land und Kommunen rund 190 Millionen Euro nicht zurückbekommen. „Wir müssen mit einem konsequenten und standardisierten Verfahren den Vätern – meistens sind es ja noch die Väter – deutlich machen, dass sie sich nicht der Verpflichtung gegenüber ihren Kindern entziehen können“, unterstreicht die Sozialministerin.

Mit dem Rückgriffspakt verständigen sich die Landesregierung, der Niedersächsische Landkreistag und der Niedersächsische Städtetag für die Einhaltung der erarbeiteten Standards einzutreten. Eine standardisierte Vorgehensweise und Qualitätsstandards sollen den Rückgriff nachhaltig verbessern. Dies umfasst insbesondere die Verfolgung von Ordungswidrigkeiten, wenn gegen die geregelten Auskunftspflichten verstoßen wird. Darüber hinaus gilt es die Arbeitsabläufe bereits im Zuge der Antragstellung auf die Erfordernisse der Rückgriffsbearbeitung auszulegen.

Hierzu sagt Dirk-Ulrich Mende, Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages: „Auch die Kommunen wollen die Rückgriffsquote deutlich erhöhen. Die Einführung von einheitlichen Rückgriffstandards halte ich dafür für ausgesprochen sinnvoll, denn sie sind eine hilfreiche Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den Kommunen, durch die sichergestellt werden kann, dass keine Aspekte übersehen werden und Zahlungspflichtige sich ihren Pflichten entziehen. Die Frage, welche Personalausstattung hierfür benötigt wird, ist hierbei von großer Bedeutung und darf bei der Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen nicht außer Acht gelassen werden.“

„Die fachlichen Empfehlungen sind gemeinsam mit kommunalen Praktikern aus den Unterhaltsvorschussstellen entwickelt worden. Die Arbeitshilfe enthält wertvolle Hinweise zu den Geschäftsprozessen und dem Aufgabenvollzug. Trotzdem wird es weiterhin Väter geben, die auch bei einem optimierten Rückgriff aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein werden, ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen“, betont
Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages.

Die Rückgriffsquote in Niedersachsen lag sowohl vor als auch nach der Reform stets im bundesweiten Mittel. „Ich bin optimistisch, dass wir mit dem heutigen Schritt und nach Umsetzung des Rückgriffspaktes perspektivisch besser dastehen werden. Das geht aber nur, wenn alle an einem Strang ziehen“, macht Sozialministerin Carola Reimann deutlich. Steigern sich die Rückzahlungen, hat dies klare finanzpolitische Vorteile für die Kommunen. Denn sie dürfen die Einnahmen aus dem Rückgriff derzeit zu zwei Dritteln behalten. Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss schlagen mit jeweils 40 Prozent bei Bund und Land und 20 Prozent bei der Kommune zu Buche. Von den zurückgezahlten Geldern stehen dem Bund vierzig Prozent zu.

In der zweiten Jahreshälfte werden die Qualitätsstandards dann flächendeckend in allen UV-Stellen im Rahmen von Schulungen vorgestellt.

Hintergrund

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2019 monatlich:

- für Kinder von 0 bis 5 Jahren 160 Euro,

- für Kinder von 6 bis 11 Jahren 212 Euro,

- für Kinder von 12 bis 17 Jahren 282 Euro.

Seit der 2017 durchgeführten Reform erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Leistungen – und das zeitlich nicht begrenzt. Vormals lag die Altersgrenze bei 12 Jahren und der Leistungsbezug war auf längstens sechs Jahre beschränkt.

Nach der zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Unterhaltsvorschussreform haben sich die Fallzahlen mehr als verdoppelt. Aufgrund der Reform des Gesetzes und dem damit einhergehenden Anstieg der Antragszahlen ist die durchschnittliche Rückholquote flächendeckend in Niedersachsen von 20 Prozent im Jahr 2017 auf 13 Prozent im Jahr 2018 gesunken.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2019

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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