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Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Carola Reimann zu TOP 27b der Landtagssitzung am 15.11.2018

"Erste Kältetote in Deutschland - Welche Maßnahmen will die Landesregierung zur Verhinderung weiterer Kälteopfer unternehmen?"

Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) e.V. berichtet auf ihrer Webseite vom 2. November 2018, dass im Oktober dieses Jahres bereits drei obdachlose Menschen an Unterkühlung starben. Im ersten Fall handelt es sich um eine 43-jährige obdachlose Frau, die am 28. Oktober 2018 auf einer Parkbank in Hamburg gefunden wurde und später in der Klinik an Unterkühlung starb. Ebenfalls am 28. Oktober 2018 wurde ein 45-jähriger Mann am Düsseldorfer Hauptbahnhof leblos aufgefunden. Ein drittes Kälteopfer wurde in Köln unter einer Parkbank entdeckt. Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die obdachlosen Menschen starben im Oktober bei Tiefsttemperaturen zwischen -1,4 °C (Hamburg) und 3,8 °C (Köln).

Die BAG W e.V. wertet Pressemitteilungen diesbezüglich systematisch aus und dokumentiert sie. Die BAG W geht davon aus, dass ihre Angaben Mindestzahlen darstellen, da eine nicht bestimmbare Anzahl nicht öffentlich bekannt wird. Besonders betroffen von der Kälte sind die wohnungslosen Menschen, die keinen Zugang zu Unterkunftsmöglichkeiten haben und auf der Straße leben müssen.

  1. Wie viele Obdachlose gibt es aktuell nach Erkenntnissen der Landesregierung in Niedersachsen, und wie viele Plätze in Notunterkünften stehen diesen wohnungslosen Menschen zur Verfügung?
  2. Wie hoch ist der durchschnittliche Kostenanteil, den ein Obdachloser pro Nacht in einer Unterkunft zahlen muss?
  3. Wie hoch ist der Etat im niedersächsischen Landeshaushalt, der für die Versorgung von Obdachlosen zur Verfügung gestellt wird?

Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

─ Es gilt das gesprochene Wort ─

„Wohnungslose Menschen benötigen eine besondere Unterstützung. Oftmals kommen zum fehlenden Dach über dem Kopf noch weitere soziale Probleme hinzu. Dazu gehören Krankheit, psychische Belastungen und Süchte. Wir stehen hier vor einer politischen Aufgabe, diesen Menschen in ihrer Situation zu helfen. Und das tut die Landesregierung.

Zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage möchte ich zunächst einige Erläuterungen voranstellen:

Jeder in Deutschland lebende Mensch hat Anspruch darauf, dass ihm eine Unterkunft gewährt wird, die vorübergehend Schutz vor schlechtem Wetter bietet, Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft genügt. Die Gemeinden als untere Behörden der Gefahrenabwehr sind dabei im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet, die für die Unterbringung von obdachlosen Personen notwendigen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Kommen zu der Wohnungslosigkeit weitere soziale Schwierigkeiten hinzu, kann ein sozialrechtlicher Hilfebedarf entstehen. Für die dann notwendige Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten sind in Niedersachsen die örtlichen und der überörtliche Träger der Sozialhilfe sachlich zuständig. Das Land hat in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro für investive Maßnahmen bereitgestellt.

Diese Mittel stehen für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • die Errichtung und Ausstattung von Krankenwohnungen,
  • die Einrichtung von geschlechtergerechten und barrierefreien sanitären Anlagen und von Räumlichkeiten in den Tagesaufenthalten, die der medizinischen Betreuung dienen,
  • der Verbesserung des Standards der Obdachlosenunterbringungen.

Außerdem sind Modellprojekte im Bereich der Hilfe zur Arbeit und für die Zielgruppe der wohnungslosen Frauen in Planung. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Bislang hatte der Bund es mit dem Hinweis auf die kommunale Zuständigkeit für Wohnungslose abgelehnt, eine bundesweite Statistik zu erstellen. Insofern liegen auch keine verlässlichen Daten, sondern lediglich Schätzungen, z.B. der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, über die Anzahl obdachloser Menschen in Deutschland vor.

Daher hat sich Niedersachsen im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2017 ausdrücklich dafür eingesetzt, dass eine bundesweite Wohnungslosenstatistik eingeführt wird. Die Bundesregierung steht der Einrichtung einer solchen neuen Statistik mittlerweile positiv gegenüber. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen entsprechenden Gesetzentwurf.

In Niedersachsen wird die Anzahl der Personen erhoben, die von den zuständigen Kommunen ordnungsrechtlich untergebracht werden. Dies waren am Stichtag 31.12.2016 insgesamt 6 588 Personen. Die Kommunen hielten zu diesem Stichtag rund 9 000 Plätze für die ordnungsrechtliche Unterbringung bereit.

Zu 2.:
Die Gebühr für die Nutzung einer Obdachlosenunterkunft legen die Kommunen in eigener Zuständigkeit fest. Der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände liegen hierzu keine Zahlen vor. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war es auch nicht möglich, diese Zahlen zu erheben.

Zu 3.:
Die hier angesprochene ordnungsrechtliche Unterbringung von obdachlosen Menschen ist Aufgabe der zuständigen Kommunen. Erst wenn zur Wohnungslosigkeit weitere besondere soziale Schwierigkeiten hinzukommen, entsteht gegebenenfalls ein sozialrechtlicher Hilfebedarf.

Diese sozialen Schwierigkeiten können eine große Bandbreite aufweisen und reichen von psychischen Problemen und Drogen- und Alkoholmissbrauch über Verschuldungssituationen bis hin zu familiären Gewalterfahrungen.

In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf Hilfe, die notwendig ist, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (§§ 67 ff SGB XII).

Erbracht werden diese Hilfen zum einen in ambulanter Form mit Tagesaufenthalten und Beratungsstellen sowie zum anderen in stationären Einrichtungen und ggfs. daran anschließender nachgehender Hilfe.

In Niedersachsen besteht mit 54 Beratungsstellen und 34 Tagesaufenthalten ein flächendeckendes Angebot an ambulanten Hilfen. Zusätzlich gibt es über 1 300 Plätze in stationären Einrichtungen und 15 Beratungsstellen der nachgehenden Hilfe. Das Land stellt im Jahr 2018 für die Hilfen nach den §§ 67 ff SGB XII rd. 34,7 Mio. Euro zur Verfügung.

Wie eingangs dargestellt, wurden in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von einer Million Euro für investive Maßnahmen für wohnungslose Menschen bereitgestellt.

Darüber hinaus fördert die Landesregierung die Zentralen Beratungsstellen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten in Höhe von 568 000 Euro. Insgesamt beläuft sich die Summe somit auf rd. 36,2 Mio. Euro.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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