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Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychische Kranke

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.09.2017, TOP 8

- Es gilt das gesprochene Wort -

„Ich freue mich, Ihnen heute die novellierte Fassung des Nds. Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke vorlegen zu können.

Anlass der Änderung ist die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zur Zwangsbehandlung von psychisch kranken Menschen. Gleichzeitig verdeutlichen wir mit dem vorliegenden Gesetz den Gedanken der Prävention, wir fördern die Früherkennung psychischer Erkrankungen und wir stärken die Möglichkeiten der Selbsthilfe.

Zwangsbehandlungen werden in dieser Novelle unter den vom Verfassungsgericht geforderten sehr engen Voraussetzungen auch für die nach NPsychKG untergebrachten Personen möglich sein. Ziel der Zwangsbehandlung ist es ausschließlich, psychisch schwer erkrankte Patientinnen und Patienten wieder in einen einsichtsfähigen und einwilligungsfähigen Zustand zu versetzen. So können die Patientinnen und Patienten selbst entscheiden, ob sie die Fortsetzung der Behandlung wünschen.

Wir schaffen hier Rechtsgrundlagen für den Eingriff in höchstpersönliche Rechte von Patientinnen und Patienten gegen deren Willen. Der Staat als Hüter und Garant der Freiheitsrechte muss hier sehr viel Sorgfalt walten lassen, um die Rechte der Betroffenen zu wahren, aber auch um den Interessen der Allgemeinheit gerecht zu werden.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die erforderlichen Änderungen aufgrund der schwierigen Rechtslage, der notwendigen Beachtung betreuungsrechtlicher Vorschriften und der unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder nur in schwierigen Abstimmungsprozessen umzusetzen waren.

Ich danke an dieser Stelle insbesondere dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages für die kollegiale Beratung und die konstruktive Zusammenarbeit und bitte Sie heute um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf."
Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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