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Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege und Pflegekräfte in Niedersachsen

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann „Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege“ und „Pflegekräfte in Niedersachsen“

– Es gilt das gesprochene Wort –

„Das Thema Pflegekammer und die Frage der Pflichtmitgliedschaft und der Beitragspflicht in der Pflegekammer werden seit Dezember vergangenen Jahres öffentlich heftig diskutiert. Auslöser ist der Unmut vieler Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen über die Vorgehensweise der Pflegekammer beim Versand der Beitragsbescheide.

Ich möchte heute noch einmal deutlich machen, dass ich den Unmut vieler Pflegekräfte gut nachvollziehen kann. Wir haben deshalb mehrfach Gespräche mit der Präsidentin und dem Geschäftsführer der Pflegekammer geführt. Die Kammerversammlung hat bereits Konsequenzen gezogen und am Freitag eine geänderte Beitragsordnung in einer außerordentlichen Kammerversammlung beschlossen.

Die Pflegekammer erhebt weiter einkommensabhängige Beiträge von 0,4 Prozent der Jahreseinkünfte. Dabei gilt aber zukünftig die Selbstauskunft anstatt des automatischen Höchstbeitrags. Und Mitglieder mit Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags zahlen gar keine Beiträge mehr (9.168,01 €/Jahr = 764 €/Monat).

Das ungeschickte Vorgehen der Pflegekammer bei der Beitragserhebung sollte jedoch jetzt nicht dazu genutzt werden, den Pflegekräften eine, für die Wahrung ihrer Interessen sehr wichtige Vertretung abspenstig zu machen. Denn genau das ist es, was mit dem Entschließungsantrag der AfD und dem Gesetzentwurf der FDP erreicht werden soll. Die geforderte Abschaffung von Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht macht aus einer starken Stimme der Pflege einen zahnlosen Tiger.

Erst mit der Pflichtmitgliedschaft erhält die Pflegekammer die demokratische Legitimation, die Interessen aller Pflegefachkräfte in Niedersachsen verbands- und parteiübergreifend zu vertreten. Die Finanzierung über Mitgliedsbeiträge stellt die Unabhängigkeit der Kammer bei der Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben sicher und ist Grundlage für eine wirksame Interessenvertretung.

Die anderen Kammern können schon lange ihre Interessen, d.h., die Interessen ihrer Mitglieder, vertreten. Das ermöglichen wir den Pflegekräften jetzt endlich auch.

Schauen wir einmal nach Bayern. Dort wird es keine von allen Pflegefachkräften gewählte Kammerversammlung geben. In Bayern gibt es potenziell ca. 180.000 Mitglieder. Im April 2019 soll die erste vollständige Mitgliederversammlung stattfinden. Eine Wahl zu einer Delegiertenversammlung wird es aber erst geben, wenn mehr als 1.000 Pflegefachkräfte und ausgebildete Pflegehilfskräfte freiwillig Mitglied geworden sind, was bislang nicht der Fall ist. Das ist alles andere als eine breite Basis.

Die Finanzierung erfolgt in Bayern vollständig aus Landesmitteln. Damit ist auch die Fachaufsicht bezüglich der Verwendung der Haushaltsmittel verbunden. Das bedeutet: Nicht nur Art und Umfang der inhaltlichen Arbeit, sondern auch der Aktivitäten zur Mitgliedergewinnung sind vom Wohlwollen des Landes abhängig. Das ist keine Interessenvertretung für die Pflegekräfte. Das ist auch keine Lobby für die Pflege.

Schauen Sie, was im Bund und in anderen Bundesländern gerade passiert. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben schon eine Pflegekammer. NRW macht sich mit meinem Kollegen Karl-Josef Laumann auf den Weg. Dort haben sich kürzlich 79 % der Pflegekräfte in einer repräsentativen Umfrage für die Einrichtung einer Pflegekammer ausgesprochen. Gesundheitsminister Jens Spahn und der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, setzen sich für eine Pflegekammer ein. Kompetente und moderne Sozialpolitik ist für und nicht gegen die Pflegekammer. So sehr ich die Aufregung in der aktuellen Situation nachvollziehen kann, bitte ich jetzt wirklich um Geduld. Die Aktiven in der Pflegekammer haben mit einem engen Zeitplan eine neue Organisation aufgebaut und formen sie derzeit noch weiter aus. In der kurzen Zeit seit Errichtung haben sie bereits einen ersten Bericht zur Lage der Pflegeberufe in Niedersachsen veröffentlicht. Dieser trägt neues Datenmaterial zusammen und gibt uns Hinweise, wo wir politisch ansetzen müssen.

Die Pflegekammer beteiligt sich an Verordnungs- und Gesetzgebungsverfahren und vertritt in ihren Stellungnahmen die Interessen der Pflegenden. Das gab es so vorher nicht – und es fehlte.

Und sie arbeitet an der Konzertierten Aktion „Pflege“

- auf Bundesebene,

- im Landespflegeausschuss und im -

Krankenhausplanungsausschuss

mit. Und macht sich hier für ihre Mitglieder stark. Geben wir der Pflegekammer die Zeit, eine starke Stimme der Pflegekräfte in Niedersachsen zu werden. Sie haben eine zweite Chance verdient.

Wir haben im Koalitionsvertrag vorgesehen, nach der Hälfte der Legislaturperiode, also im Jahr 2020, die Entwicklung der Pflegekammer anzusehen. Dann entscheiden wir, ob bzw. wo nachgesteuert werden muss.

Wir werden die Evaluation in diesem Jahr vorbereiten und ein unabhängiges wissenschaftliches Institut mit der Durchführung der Evaluation beauftragen. Die Kammerversammlung ist noch kein Jahr im Amt. Wir müssen der Pflegekammer jetzt Zeit geben, ihre inhaltlichen Aufgaben auszufüllen. Lassen Sie uns die Ergebnisse der Evaluierung ansehen und dann gemeinsam neu diskutieren.

Es täte der Diskussion und der Situation der Pflegenden und ihren Arbeitsbedingungen gut, wenn wir uns nun gemeinsam wieder auf die vor uns liegenden Herausforderungen im Pflegebereich konzentrieren.“

Pressekontakte Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.01.2019

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