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Integrationsministerkonferenz fordert mehr Mitspracherecht für die Länder bei der Integrationsförderung

Zustimmung für Antrag aus Niedersachsen


Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister sprachen sich einstimmig auf der gestern und heute stattfindenden Integrationsministerkonferenz dafür aus, dass der Bund das bisherige Vergabeverfahren von Geldern des europäischen Förderfonds AMIF (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds) optimieren müsse. Niedersachsen hatte diesen Antrag eingebracht. „Ich bin überzeugt, dass die positiven Effekte des Fonds weiter verstärkt werden können, wenn die Länder künftig mehr Mitspracherechte als bislang für Fördermaßahmen erhalten und die Interessen der Projektträger stärker beachtet werden. Darüber hinaus sind sowohl inhaltliche als auch strukturelle Veränderungen der Förderrichtlinien notwendig“, sagt Sozial- und Integrationsministerin Carola Reimann.

AMIF trägt maßgeblich dazu bei, nachhaltige Strukturen für eine gelingende Integration zu schaffen. Die Projektförderung zielt drauf ab, das gemeinsame europäische Asylsystem sowie die Einwanderungspolitik zu stärken und weiterzuentwickeln. Darüber trägt es dazu bei, zugewanderte Menschen aus Drittstaaten besser zu integrieren, die legale Migration zu fördern und die Menschen bei ihrer Rückkehr in die Heimatländer zu unterstützen. Dass nur Maßnahmen für Menschen aus Drittstaaten finanziell unterstützt werden, soll sich nach dem Willen der Länder künftig ändern. Hierzu erklärte Dr. Carola Reimann: „Auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben oftmals einen erheblichen Unterstützungsbedarf. Ziel muss es sein, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft Zugang zu Förderprojekten erhalten und entsprechende Projektträger finanziell gefördert werden.“

Deutschland stehen für die derzeitige Förderperiode (2014 bis 2020) rund 620,7 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen etwa 221,5 Millionen auf die Projektförderung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist zuständige Behörde für den AMIF. Es ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung des Fonds und erstattet Bericht an die Europäische Kommission. Die Auswahl der Projekte findet fast ausschließlich durch das BAMF statt. Hierzu erklärt Sozialministerin Carola Reimann: „Die Länderinteressen werden derzeit nur nachgeordnet berücksichtigt, auch wenn wir die auszuwählenden Projekte kennen und deren Nutzen einschätzen können. Daher spreche ich mich im Sinne einer nachhaltig erfolgreichen Integrationspolitik gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen dafür aus, dass die Länder künftig mehr Mitspracherecht erhalten.“ Möglich wäre das über einen Bundes-Begleitausschuss.

Im Fokus des Beschlusses stand weiterhin, dass der Bund künftig die Bedürfnisse und Interessen der Träger gezielter beachten solle. So mussten geförderte Träger für Projekte im Jahr 2017 aufgrund von Verzögerungen in der Bewilligungspraxis beispielsweise für die ersten sechs Monate Eigenmittel aufwenden. „Diese Vorgehensweise stellte viele Träger verständlicherweise für große finanzielle Herausforderungen, die zum Teil mit Kreditaufnahmen verbunden waren. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass Träger solch finanzielle Risiken eingehen müssen“, unterstreicht Integrationsministerin Carola Reimann. Auch für die Länder, die teilweise die Projekte kofinanzieren, sei dieser Umstand schwer tragbar. Ändere sich hieran nichts, sei in der aktuellen Förderperiode damit zu rechnen, dass einige Projekte vorzeitig beendet oder erst gar keine Förderanträge mehr gestellt werden. „Aus Sicht der Länder ist das hochproblematisch. Denn die AMIF geförderten Projekte verfügen über einen erheblichen Mehrwert für die Länder und den Bund.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2019

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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